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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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dem Dekrete vorfindet, durch welches die Stiftsgüter demEisens der Stifte Magdeburg und Halberstadt einverleibtwerden (Beilage 83). Durch dieses Aktenstück wird eine be-trächtliche Anzahl von Ornaten den Kapiteln zu Magdeburgund Halberstadt überwiesen, unter zwei grossen Teppichen, dievor dem Hochaltar gelegen haben, sowie unter zwei Trag-himmeln aus golddurchwirktem Tuche soll das MagdeburgerKapitel die Vorwahl haben, während der Himmel, der überdem Hochaltar errichtet war, zu gleichem Zwecke in dieMarktkirche zu Halle gegeben wird. Das Magdeburger Dom-kapitel erhält ausserdem ein schönes silbernes Kreuz, etlicheFahnenstäbe, eine Anzahl grosser Messingleuchtei', sowie diegrosse Orgel der Stiftskirche und das grosse und kleine Ge-läute vom grossen Turme der Stiftskirche. Der Turm selbstsoll vom Gelde des Stifts abgebrochen Averden,proptercastrum, Avie es heisst: Aveil er, in den Händen der HallischenBürger, der Burg, der Moritzburg gefährlich werden könnte.Das dadurch geAvonnene Baumaterial aber soll Avieder zuGelde gemachtund anstatt des Stifts Gelde Avieder gelegtAverden: also der Stiftskasse, Avelche die Ausgaben des Ab-bruchs getragen hat, zurückerstattet Averden. Der Kirchhofschliesslich soll als Begräbnisstätte für das Hofgesinde bleibenund den Predigermöncheneingethan werden.

Noch entspann sich ein kleiner Streit um die Glocken unddie Orgel der Stiftskirche, die Al brecht, vvie Avir sahen, demMagdeburger Domkapitel überlassen hatte. Doch der Kat zuHalle hätte beides gern behalten (Beilage 34). Ein Chronisterzählt sogar, der Rat habe dem Cardinal, als dieser nachAufhebung des Stifts mit möglichster Eile von Halle gezogensei, um sich nach seiner Mainzer Diöcese zu begeben. 1000 Guldennachgeschickt mit der Bitte, den Turm mit der Glocke unddie grosse Orgel in Halle zu lassen; das Geld habe Albrechtgenommen, auch die Erfüllung der Bitte zugesagt, aber seinVersprechen habe er nicht gehalten 1 2 1 . Doch der Cardinalv-ersichert ausdrücklich in einem Briefe vom 15. Mai 1541-'),dass die zu Halle kein Anrecht auf diese Dinge hätten, und

1) Summarische Beschreibung fol. 62.

2) Beilage Di.