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ruhen sollten, mit Kostbarkeiten aller Art geschmückt hatte,so sollte auch jetzt sein Grab wenigstens von einem Teil derherrlichen Kunstwerke, die ihm ihre Entstehung verdankten,umgehen sein.
Das Fortschreiten der Reformation in Halle war also derHauptgrund, der diese Massnahmen herheifiilnte, und das ver-meintliche Nahen des Todes hot dem Cardinal den Anlass,das, was er wohl schon lange überdacht, was ihn in der letztenZeit oft beschäftigt haben wird, nun in seinem Testamenteund in den ungefähr gleichzeitigen Aktenstücken, dem Nürn-berger „Inventarium“ vom 10. März und dem sogenannten„Verzeichnis“ auszusprechen, und die Ausführung dieser seinerWünsche anzuordnen. Noch sollte zwar das Stift fortbestellen,noch sollten die Stiftsherrn weiter kämpfen gegen das Vor-dringen der Reformation. Nur der kostbarste und wertvollsteSchmuck wurde der Kirche genommen — es beachtete ihn jadoch niemand mehr, da alle zu den lutherischen Gottesdienstennach auswärts gingen oder lieber gar keine als eine katholischeKirche besuchten. Das Grab und die Denkmäler der Vischersollten aus der Kirche genommen, die Gemälde von Grünewaldund Cranach durch ältere, geringwertigere ersetzt werden, einkupfernes Moritzbild, eine Menge Leuchter, selbst vier ge-malte Thiiren sollten entfernt und vorläufig in dem „NeuenHause“, der Residenz, untergebracht werden, wohin auch dieStiftsbibliothek geschafft werden sollte. Von einem langenVerzeichnis von Ornaten und Tüchern, Altargeräten, Reliquienund Kleinodien wird uns eine Bestimmung nicht ausdrücklichangegeben, doch da sie zum grossen Teil, vor allem die Reli-quiare, in dem Nürnberger Inventar vom 10. März wieder-kehren, dürfen wir annehmen, dass sie alle nach Mainz kommensollten 1 ). Das übrige aber, was zunächst im „Neuen Gebäude“aufbewahrt wurde, ist auch bald nach der Mainzer Diöcesenachgeholt worden, wie uns der spätere — grösstenteils nochgegenwärtige — Aufbewahrungsort der Erztafeln und derGemälde bezeugt 2 ).
1) Dazu sind in unserm „Verzeichnis“ einmal aus der Menge der vor-handenen Leuchter 12 herausgehoben, während „die andern“ „drinnen bleiben“sollen: die 12 sollen also heraus aus Halle und der Magdeburger Diöcese.
2) Die Summarische Beschreibung (fol. 60 b) giebt uns folgende Schilde-rung zum Jahre 1540: Wie dysser bisschoff in dyssem jhare das Moritz-