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vergoldete Apfel, im Winter am hohen Altar zu gebrauchen(Test. 169*) mit der runden silbernen vergoldeten Kugel, dieman auf dem Altar braucht, die Hände zu wärmen (Mitt. 146),identisch sein, während eine Anzahl von Särgen, Kelchen,Kreuzen, Lampen, Weihkessel, Rauchfässer nicht eingehendgenug beschrieben ist, um eine zuverlässige Gegenüberstellungzu ermöglichen. — Terey hat (S. 69) das Inventar mit demLiber Ostensionis verglichen und hei 72 hier aufgeführtenGegenständen die Übereinstimmung mit solchen des letzterenCodex feststellen können.
Ausser diesem „Inventarium“ ist uns noch ein andresAktenstück überliefert, das sich als ein Verzeichnis dessen,was man dem Cardinal aus der Schlosskirche und aus dem
Stift zu Halle nachschicken soll, ausgiebt'). Es ist nicht
datiert, doch sind die in seinem letzten Teile (c.) aufgeführten,aus dein Heiligtumsgewölbe auf S. Moritzburg zu entnehmendenGegenstände mit geringen Ausnahmen auch in dem NürnbergerInventar von 1540 enthalten"). Unser „Verzeichnis“ enthältden Befehl zum Nachsenden der angeführten Dinge, das In-ventar vom 10. März registriert dasjenige, was dem Cardinal„in den Domstift zu Mainz gegeben und disponieret“ ist, scheintalso, zumal bei der eingehenden Beschreibung der Kleinodien,der effektiv gewordenen Sendung als Begleitschreiben beige-geben zu sein. Das „Verzeichnis“ wäre demnach etwas früher
anzusetzen als das Inventar: es dürfte in die ersten beiden
Monate des Jahres 1540 gehören.
Was aber damals den Cardinal bewog, das Stift einerMenge von Kleinodien und andern Kunstwerken zu berauben,darüber geben uns die Archive auch nicht die geringste An-deutung. Sein Verhalten erscheint uns um so auffallender, alser noch im Jahre 1538 den Pulsanten ein Haus kauft, ja nochim Frühjahr 1539 Geld zum „Neuen Gebäude“ schickt undBestimmungen über einen Gang trifft, der dieses mit der Stifts-
1) Beilage 40 a. 1). c.
2) Wir fügen in der Beilage bei diesem Teile stets die betreffendeSeite der Mitteilungen aus dem germ. Nationalmuseum bei. Auch im Ab-schnitt b. der Beilage sind einige Gegenstände als mit solchen des Inven-tars übereinstimmend zu verzeichnen; hier haben wir stets in Anmerkungendarauf hingewiesen.