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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Bereits zu Beginn des Jalires 1540 ersehen wir aus demTestamente, welches der Erzbischof am 27. Januar zu Aschaffen-burg aufrichtete 1 ), dass Albrecht nicht mehr die Absicht hatte,sich in der Halleschen Stiftskirche beisetzen zu lassen, sonderndass er im Mainzer Dom ruhen wollte. Daher vermacht erseinen silbernen Sarg und was sonst zu seinem Grabe gehört,dem Mainzer Domkapitel, doch ist es sehr fraglich, oh dieseDinge damals bereits aus der Halleschen Stiftskirche entführtwaren. Allerdings befanden sich schon einige Gegenstände,welche in die Magdeburgischen Lande gehörten, in Mainz(Testament S. 176*): so Profansilber, eine Anzahl Pontifikalienin einer grünen Lade während die in einer schwarzen Ladewohl zu Mainz gehörten 2 ), ein silbernes vergoldetes Schwertmit eitel Moritz-Bildern (wohl das Gang VI, 59. aufgeführtedes Liber Ostensionis, = Hirth 6) und ein silbernes vergoldetesVortragkreuz, was alles die Testamentarien nach derMagdeburger Diöcese schicken sollen. Dagegen ver-macht der Cardinal dem Mainzer Domkapitel einige Reliquienzum Geschenk, die wir früher im Stift zu Halle vorfanden: diegoldene Fahne des heiligen Mauritius (Testament S. 166*L. 0. VI, 4., Hirth 72) und den Kinnbacken desselben Heiligen(Testament S. 167* = Neue Mitteilungen XV, 22). Ein Ver-zeichnis (X) von goldenen und silbernen Kleinodien, Reliquienund Heiligtum, auf welches das Testament (S. 167*) verweist,ist leider nicht vorhanden, doch wird es ziemlich reichhaltiggewesen sein, da diesen Reliquien zu Ehren ein Reliquienfestoffenbar erst durch die Bestimmungen des Testaments Albreclitseingeführt wird, das an demselben Tage begangen werdensoll wie das zu Halle. Die in dem Verzeichnis aufgeführtenKleinodien 3 ) werden daher zum grössten Teile auch aus Halle

1) Wir geben diese in mehrfacher Beziehung interessante Urkundevollständig wieder in Beilage 3 7.

2) Beide Laden sind nach Albrechts Tode in Mainz gefunden und 1848geöffnet worden, das Inventar ihres Inhalts s. Beilage 3 8.

31 Ein am 22. September 1545 abgefasstes Verzeichnis von goldenen,silbernen und perlenen Kleinodien und von .Reliquien, die im Sendener desMainzer Doms aufbewahrt sind, giebt an, dass die anfgeführteu Gegen-stände durch das Testament Albrechts vom Jahre 1540 dem Domstift ge-schenkt seien. Doch dürften sie nur einen Teil der Dinge, die das Ver-zeichnis A enthält, repräsentieren. Unter andern! findet sich auch hier der