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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Arcliidiaconat, das bei der Auflösung des Klosters zum NeuenWerk mit der Stiftspropstei verbunden worden war, soll inderselben Weise wie einst vom Vorsteher jenes Klosters, künftig-hin von einem Magdeburgischen Domherrn verwaltet werden,der dafür ein jährliches Gehalt von 100 fl. bezieht. Diegeistliche Jurisdiktion hat er durch einen Official wahrnehmenzu lassen, der in Halle seinen ständigen Aufenthalt habenmuss und ein Haus an der Nikolaikapelle als Amtswohnungerhält, das zugleich den Magdeburger Domherrn als Absteige-quartier dienen soll, so oft sie nach Halle kommen. Die Stifts-kirche aber sollen die Dominikaner neben der Moritzpfarrebesorgen, während das dabeiliegendeneue und alte Haus,die Residenz und die bisherige Propstei,zur Kanzlei undRatsstube gebraucht werden, also den Sitz der Regierungs-und Verwaltungsbehörde des Erzstifts, der weltlichen Rätedes Erzbischofs mit dem Kanzler an der Spitze, bilden sollen.Die späteren Chronisten (Dreyhaupt und andere) wissen dannvon einer besonderenStiftsschreiberei für die Verwaltungder ehemaligen Stiftsgüter zu berichten, bis die letzteren demAmte Giebigenstein einverleibt worden seien.

So wurde durch Vermehrung der Einkünfte des Erz-bistums der Wiederkehr einer Verschuldung des Landes vor-gebeugt.

Die Lehen- und Erbzinsleute des Stifts aber hatten fürder-hin ihre Lehen, Pachten u. dgl. vom Erzbischöfe zu Magde-burg und vom Bischof von Halberstadt zu nehmen, und sobeleiht der Cardinal bereits am 19. Februar den Rat zu Hallemit dem bisher zum Stift gehörigen Vorwerk Gimritz undseinen getreuen Kanzler Christoph von Cruschwitz genanntTiirck mit den Erbzins- und Zinsgütern, die derselbe bishervom Stifte gehabt hat 1 ).

Inzwischen war Albrecht am 13. Februar von Kalbe nachHalle gekommen, und am 16. liess er die Stiftsherren zu sichkommen, um ihnen seinen Entschluss betreffs des Stiftes mit-zuteilen und ihnenihren Abschied zu geben. Umsonst be-schworen sie ihren Herrn, von seinem Vorhaben abzustehen,

1) Dreyhaupt II 407 Nr. 450 und II 943 (der Urkunde Nr. 601 ein-verleiht).