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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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abhängig gemacht, und Albvecht habe sich auch zu diesemZugeständnis bereit finden lassen. Doch hat schon Rankedarauf aufmerksam gemacht, dass der Landtagsabsehied nichtsvon diesem Versprechen weiss," und neuerdings haben die Ver-fasser der Geschichte der Stadt Magdeburg durch Briefe desCardinais an seinen Vetter Johann Albreclit, den er zumCoadjutor seiner Stifte Magdeburg und Halberstadt ernannthatte, dargethan, dass ein solches weder schriftlich nochmündlich erfolgt sein kann * 1 ). Indessen ist von vornhereinanzunehmen, dass die Stände sich nicht umsonst zur Über-nahme dieser hohen Schuldenlast entschlossen haben werden,und Albreclit musste sich denn auch zu einem sehr wichtigenZugeständnis bequemen, das die Einführung der Reformationwesentlich erleichterte.

Den Protestanten musste es vor allem darauf ankommen,die Hochburg des Katholicismus in der ganzen MagdeburgisclienDiücese, das Neue Stift zu Halle, zu beseitigen.

In der tliat stellten die Stände die Aufhebung des Stiftsals Gegenforderung für die Bezahlung der Schulden auf. Siehielten dafür, dass das Stiftnicht die geringste Ursache desUnrats, der ungeordneten Finanzverhältuisse, sei, und Albreclitkonnte nicht umhin, zur Recompensationsolcher Schuld undUnrats in die Forderung der Stände zu willigen. Noch zuKalbe, am 9. Februar 1541, ist die entscheidende Urkundevollzogen 2 ). Alle liegenden Güter, Gerechtigkeiten, Zinsen,Pachten, Stiftungen und Nutzungen irgend welcher Art, welchebisher den Besitz und das Einkommen des Stifts gebildethaben, sollen demerzbischöflichen Tische, also dem Fiscusdes Erzstifts Magdeburg, zufallen, nur die Güter, die im Ge-biete des Bistums Halberstadt liegen: die Pfarre zu Aschers-leben, die Gefälle zu Altenrode, die Zinse und die Pacht vonder Conradsburg 3 ), sollen an das Stift Halberstadt fallen. Das

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1) Ranke, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, IV 118.Hoffmanns Gesch. der Stadt Magdeburg, Neubearbeitung I 449, hes. Note 5,und 453 ff. Hertzberg 145. Auch die Summarische Beschreibung, dieüber diesen Landtag fol. Gl berichtet, erwähnt nichts von einem Zuge-ständnis freier Religionsübung. Die bewilligte Summe wird hier übrigensauf 536 000 fl. angegeben.

2) Beilage 33.

3) Beilage 33 b.