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zusammen einen Weil von 5000 rheinischen Goldgulden re-präsentierten ’).
Noch viele, viele Kleinodien sind auf diese Weise in dieweite Welt gewandert. Gar manchmal finden wir in denRechnungen die Bemerkung, dass ein Kaufmann eine SummeGeldes „auf Unterpfand“ dargeliehen habe oder dass er „mitKleinod bezahlt“ worden sei 1 2 ). Dem Cardinal aber mag esoft schwer angekommen sein, die Kostbarkeiten, die ihre Ent-stehung ihm verdankten, zu denen er sorgfältige Zeichnungenhatte ausführen lassen und für deren Ausführung er den Gold-schmieden selbst seine Anweisungen gegeben hatte, nun in dieHände Fremder geraten zu sehen. Ein geringer Trost wirdes ihm noch gewesen sein, wenn einiges wenigstens hei seinerFamilie blieb, wie das von seinem Neffen Erworbene. Wasaber irgend von den zum Pfand gegebenen Kleinodien noch zuretten war, das suchte er, wie wir noch zum Jahre 1534hören, wieder an sich zu bringen 3 ).
3.
Aber all die verpfändeten und verkauften Kostbarkeitenreichten nicht aus, die grosse Schuldenlast des Cardinais auf-zuheben, sodass ihm, wie wir sahen, die Stände auf jenemTage zu Kalbe ihren Beistand leisten mussten.
Schon früh hat sich die Sage verbreitet, die Stände habenihre Bewilligung von der Gewährung freier Religionsübung
1) Beilage 3 2 a.
2) Doch ist auch unter letzterem Ausdruck bisweilen nur pfandweiseÜberlassung zu verstehen, wie das Beispiel des Leimbach zeigt, von demes gelegentlich der Darleibung jener 3605 Thaler auch heisst: „ist betzaltmit kleynotheu“.
3) Albrecht schreibt an seinen Kanzler Dr. Christoph Türck, Mainz,11. Juli 1534 (Mgdb. A., Erzst. II 66, fol. 91) unter andenn: Da wir danwie verhofflich mit Mornholtzen geschlossen, begeren wir gnediglich, yrwollit der handlnng mit der vorstreckung uff nechste Franckfurter messen,dessgleiclieu der r e 1 i q u i e n , c 1 e i n o t u n n d ornat, eingedencksein unrnl sulchs alles zu erhalten allen f 1 e i s ankeren;was yr auch ausriehten werdet, uns forderlich bey Mornholtzen diener, demkleinen man , der hievor in diesser Sachen gebraucht, zu schreiben, seindtwir bedacht, denselbtigen mit der antwort von wegen des abts [f — Es istmehrfach vom „alten“ und vom „jungen“ Abt, die Rede, doch wird keinOrt genannt] widderumb zu euch abzufertigen, mit befelch, sich ewresweitlieren beschiedts zu Vorhalten.