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vom März 1536 beschuldigte er den Cardinal der Ermordungdes Hans Sclienitz wie Georg Winklers, und verlangte inspäteren Schreiben wiederholt Anklage Albrechts vor Gericht 1 ).Die Bürger Halles aber wurden noch Jahre lang durch dieSchenitz-Angelegenheit in Atem gehalten. Denn im Sommer 1538erschien zur Verteidigung des Hingerichteten der „War-hafftige Bericht Anthonii Sclienitz“, als der Cardinal nur ebenseinen langjährigen Aufenthalt zu Halle abgebrochen und sichin die Mainzer Diöcese begeben hatte. Dieser Schrift folgteder „Eigenbericht“, von Albrechts Räten zu Halle verfasst,und darauf die „Notwehre“ des Anton Sclienitz zu Anfang desJahres 1539. Im selben Jahre ergriff auch Luther wiederumdas Wort und schrieb: „Wider den Bischoff zu MagdeburgAl brecht Cardinal“, eine Schrift, die kaum etwas Positives zudem Streite beibringt, vielmehr, wie wir schon an andrer Stellezu bemerken hatten, von Schmähungen und Schimpfwortenstrotzt, die jedoch, in der derben und kernigen, ja gewaltigenSprache eines überzeugten und in seinem Innern verletztenGemüts vorgetragen, ihre Wirkung auf das Volk nicht ver-fehlen konnte.
Albrecht aber versuchte nochmals durch den Rat die Auf-rechterhaltung des alten Glaubens durchzusetzeii. Wie er imJahre 1539 gethan, so liess er auch zu Anfang des Jahres 1540dem neuerwählten Rate das Verbot des Singens lutherischerLieder einschärfen, erinnerte an die eingeführte Biichercensur,ordnete eine strengere Sonntagsruhe an, wiederholte das Ver-bot des Besuches evangelischer Gottesdienste an auswärtigenOrten sowie des Spazierengehens während Messe und Predigt,und verlangte, dass auch in seiner Abwesenheit nur derkatholischen Kirche treu ergebene Männer zu städtischen Be-amten ernannt würden 2 ).
Doch nachdem die Reformation im Jahre 1539 nach HerzogGeorgs Tode im Meissner Lande ihren Einzug gehalten undJoachim II. von Brandenburg sich am 1. November durch den
1) de Wette IV 676. Albrecht Wolters, Luther und der Card. Albrechtvon Mainz, in: Deutsch-evangelische Blätter II (1877) S. 705 ff. — Zu derganzen Schenitz’sclien Sache cf. Hülsse in den Magdeburger Geschichts-Blättern XXIV S. 1 ff.
2) Cresse fol. 273. Franke 129.