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die-Stadt verlassen, ihre Frauen sollten ihnen bis zu Johanninaclifolgen, und für den Verkauf ihrer Häuser und ihrer Habewurde ihnen bis Michaelis Frist gewährt'). Mochten auch dieRäte Albrechts diese Strafe zu mild finden 1 2 3 ): den Bürgernerschien sie gerade hart genug. Die Erbitterung gegen denCardinal musste immer mehr anwachsen.
Aber auch die Anwendung von Strenge erwies sich alserfolglos, wie ein neues Edikt vom 19. März 1535 bekundet, indem sich Albrecht genötigt sah, von neuem das „Auslaufenan andere Orte ausserhalb unserer Stadt Halle“ bei Gefängnis-strafe zu verbieten, alle Einwohner aufzufordern, falls sie imlaufenden Jahre noch nicht bei ihrem „ordentlichen“ Priestergebeichtet haben, dies bis Sonntag nach Ostern zu thun, undschliesslich „den Kirchgang auf die heiligen Feiertage undandere (noch näher angegebene) Übung in geistlichen Werken“zu verlangen :! ).
Noch mehr jedoch als jener Verbannungsbefehl sollte demCardinal die plötzliche Gefangennahme und heimliche Hin-richtung seines einstigen Giinstlings Hans von Schonitz zumSchaden gereichen. Zwar hatte dieser seinen Herrn in mancher-lei Weise betrogen, doch da er auch in die Geheimnisse seinesHerrn, in seine Finanzlage und die nicht immer lauteren Geld-geschäfte, eingeweiht war, so mussten die eigentümlichen Vor-kommnisse bei dieser Verurteilung und Hinrichtung die Mit-bürger Schenitz’ misstrauisch machen. Zum Verhängnis aberwurde das Geschehnis für Albrecht, als sich Luther, vonAnton Schenitz, dem Bruder Hansens, über die Ereignisseunterrichtet, dieser Sache annahm. In einem heftigen Briefe
1) Cresse 182 b. Franke 112. Hertzberg 93.
2) Der Verfasser der „Summarischen Beschreibung-“, also ein erbitterterGegner Albrechts, erzählt (fol. 34b): als Albrecht über diese 14 Protestantendie Strafe der Ausweisung' verhängt hatte, meinte doctor Novianus (Noveni-anus), diese Strafe wäre viel zu mild, und riet dem Cardinal, er solle zumabschreckenden Beispiel 8 oder 10 „über die Klinge springen“ lassen.Albrecht warf ihm einen zornigen Blick zu, kehrte ihm den Kücken ohnezu antworten, und befahl, „dyssen carnilicem und doctor nymmer mher inrhatstul zw ehernen“. Die andern, die ebenfalls zur Strenge rieten, waren:doctor Philippus Gossman sindicus, doctor Vhe prepositus im stifft, doctorCrotus, der altthe officiall her Thomas Querhamer mit seynem parfotthen [?]Greger Oekell.
3) Dresse 219. Franke 120.
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