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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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diese ursprüngliche Absicht nicht zur Ausführung gelangt; keinReliquiar ist in diesem Codex abgebildet und beschrieben, dasnicht auch in dem datierten Register des Würzburger Archivsvon 1526 stünde. Nur ein Mal findet sich in winziger, aberdoch noch lesbarer Schrift von Albrechts eigner Hand dievorläufige Notierung zweier Kleinodien 1 ):

Der new silbern becher mit jammahu, darinnen labores

Herculis gesnitten.

Item dy new andern schalen cum tribus regjbus.

Schon einige Male haben wir auf den letzten Seitenkirchliche Geräte von Gold und Silber erwähnt, die nicht zumHeiligtume gehörten, die vielmehr im Gottesdienste direktihre Verwendung fanden: Kelche und Patenen, Weihwasser-kessel nebst Sprengel, Vortragkreuze u. dgl. Unser Inventarvon 1525 führt bereits eine grosse Anzahl solcher Dinge auf(Beilage 17). Es beginnt mit 32 Kelchen, denen es später(S. 49*) noch einen hinzufügt, dazu kommen einige Patenenoder Schalen, teilweise von Krystall, zu den Hostien, etlicheMesskännlein und Viaticums 2 ), ferner haben wir da Hand-becken, Sprengkessel und Rauchfässer, Balsam- und Chrisam-biichsen, auch zwei Monstranzen werden aufgeführt, währenddieselben wie auch die Kreuze sonst in der Regel Reliquienenthielten und daher mit unter dem Heiligtum verzeichnetsind. Ungemein gross war die Zahl der Leuchter, die in derKirche verteilt waren, namentlich aber im Chor, wenn sie alleentzündet waren, ein wahres Lichtmeer geschaffen habenmüssen. Schliesslich werden 10 gegossene Messingengel auf-geführt, die man am Fronleichnamsfest aufstellt, während dieKaiserkrone, Scepter und Reichsapfel zur Gedächtnisfeier desKaisers Maximilian auf die Tumba inmitten der Kirche gelegtwerden.

Auch unter den Kleinodien, die Albrecht im Jahre 1531nach Halle schickte (Beilage 25), werden Rauchfässer, Fahnen-kreuze, Kelch mit Patene erwähnt.

1) Fol. 336, unter dem Text von Gang VII, 31. Der Eintrag wirdvermutlich bald nach 1526 geschehen sein.

2) Ciborien, die bei Darreichung der Sterbesakramente gebrauchtwurden.