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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Das Inventar von 1513 aber ist noch insofern interessant,als von einer Anzahl silbernerBilder undBrustbilderangegeben wird, sie seiennoch unter den Goldschmieden: essind dies das uns schon bekannte Brustbild einer Mohrin(L. 0. VIII 26.), ein Bild des Protomartyrs Stephanus (= H. H.VI 5.), 2Brustbilder in Gestalt eines Mannes und 4Brust-bilder einer Jungfrau, während von dreien gar nur gesagtwird, dass essilberne Brustbilder seien.

DieseBildei' werden vermutlich noch nach den Wünschenund Angaben Ernsts vollendet worden sein. Anders dürftees sich mit zwei silbernen Särgen verhalten, die neben demWappen Ernsts auch das seines Nachfolgers tragen. In seinemTestament von 1505 bestimmt Erzbischof Ernst, dass 5 bis600 Guldenzu Verfassung des würdigen Heiligtums ver-wendet und was davon verfertigt, mit seinem Erbwappen unddem der Stifte Magdeburg und Halberstadt gezeichnet werdensolle. Wenn diese Bestimmung später aufrecht erhalten wordenist und wir haben keinen Grund daran zu zweifeln', sokönnten wir zunächst vermuten, dass etwa die bereits er-wähnten 4 Perlmutterkreuze (II 53-56.) und dazuein grossessilbernes Schiff mit Korallen (VII 13.) von jener Summe her-gestellt worden wären, da sie das Wappen Ernsts aufweisen,aber sich nicht im Verzeichnis von 1514 oder im Inventar desNachlasses finden. Doch wir sahen schon, dass jedes derbeiden Verzeichnisse Gegenstände aufführt, die wir im andernvermissen, dass also weder das eine noch das andre nochauch beide zusammen da sie nicht verschiedne, etwa angetrennten Orten auf bewahrte, sondern zum grossen Teiledieselben Dinge aufzeichnen auf Vollständigkeit anspruchmachen können. Jene beiden Särge dagegen gehen, wie dieWappen ausweisen, beide Erzbischöfe, Ernst wie Albrecht, an,und es liegt daher die Vermutung nahe, dass sie von jenemGelde, das Ernst vermacht, aber nach den Wünschen, derWeisung und dem Geschmacke Albrechts gefertigt wurden,weshalb sich letzterer für berechtigt hielt, auch sein Wappenbeizufügen. Dagegen ist die silberne Petrusstatue (V, 1.;cf. Hirth 27) wohl kaum hierher zu rechnen, die zwar amSockel den ßrandenburgisclien Adler neben der sächsischenRautenkrone auf zwei Wappenschildern zeigt, doch trägt der