2G9
einstimmung sowohl mit dem Liber Ostensionis als auch mitdem „Inventar des Nachlasses“ dürfen wir als wahrscheinlichannehmen, dass auch die im letzteren aufgeführten Reliquiare,soweit ihre Identiflcierung mit solchen des Liber Ostensionismöglich ist, auch thatsächlich später dem Halleschen Heilig-tum einverleibt worden sind, wenn sie auch mit solchen, die inMagdeburg geblieben, vermischt aufgeführt werden. Dochmüssen wir beide Aktenstücke neben einander benutzen. Sowird z. B. in beiden eine Reihe silberner Apostelbilder auf-gezählt, doch fehlt im Verzeichnis von 1514 das Bild desEvangelisten Johannes, während das Inventar von 1513 einsolches enthält. Auf der Abbildung des Johannes im LiberOstensionis aber erblicken wir ein Wappen, das mit Ernstnichts zu tlmn hat. Mithin ist der Johannes des Inventarsvon 1513 nicht nach Halle gekommen oder er gehört wenigstensnicht zu den von Ernst „erzeugten“ Reliquiaren, welche dasVerzeichnis von 1514 aufzuführen angiebt, wobei allerdingsnoch die Möglichkeit bleibt, dass Ernst dieses Bildwerk alsGeschenk erhalten hat. Hier scheint also das Verzeichnis von1514 genauer zu sein. Andrerseits wird von den 5 Plenarien,die wir im Inventar des Nachlasses fanden und die durchwegmit solchen des Liber Ostensionis, welche zumeist sogar ErnstsWappen trugen, übereinstimmten, im späteren Verzeichnis nurein einziges genannt. Ausser den Plenarien ist es jedoch nurnoch ein einziger mit grösster Wahrscheinlichkeit dem HalleschenHeiligtum zuzuweisender Gegenstand unsres „Inventars“ (=L.O.VI 52.), der sich nicht auch im Verzeichnis von 1514 fände.BeideVerzeichnis.se aber führen hauptsächlich silberne „Bilder“-also Statuetten oder Brustbilder, Büsten, an: die Figuren derApostel und einer beträchtlichen Zahl von männlichen undweiblichen Heiligen, dazu ein paar silberne „Tafeln“, Mon,stranzen, Kästchen und einige andre Kleinodien. Im Ganzensind es, nach beiden Verzeichnissen, 50 Gegenstände, die wirmit Wahrscheinlichkeit für unsern Heiligtumsschatz in anspruchnehmen können, und selbst wenn einige von diesen 50 inMagdeburg verblieben sind, so werden sie doch reichlich ersetztdurch einige andere, die nur zu ungenau bezeichnet sind, umeine Identiflcierung mit den Reliquiaren des Liber Ostensioniszu ermöglichen.