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Seligkeit suchen, mag sich auf obangezeigte Zeit gegen Hallfügen, weiter diesen Handel zu lernen.“
Welchem Zwecke dieses durch das Kapitelssiegel be-glaubigte Schriftstück dienen sollte, ist nicht recht ersichtlich.Vielleicht wurde es an die Klöster und Pfarreien gesandt zurgenaueren Orientierung der Mönche und Geistlichen, vielleichtauch sollte es von den Kanzeln herab verlesen werden. Öffent-lich angeschlagen an die Kirchthiiren und andre geeigneteOrte aber wurde ein kürzerer Erlass, welcher in der uns er-haltenen Form ausdrücklich die Überschrift „Anschlahung“trägt'). Derselbe weist mit wenigen Worten auf die Bedeutungdes Heiligenkults überhaupt und auf die Reichhaltigkeit desReliquienschatzes zu Halle im besondern hin, giebt den Termindes „Zeigens und Ausrufens“ an und fordert schliesslich auf:„Welch Christen-mentzscli andacht wurde haben, gott denalmechtigen in seynen lyeben lieyligen christlich zcu loben,dangsagung seyner barmherzcikeit zcu thune und besserungseyns lebens auss den exempeln und erzceigung der liechenbegnadungen, den lieben lieyligen vorliehen von gotte, inrechtem glauben andechtig zcu bitten, der magk uff die zceitdoselbst erscheinen, seyn andacht zcu üben, und anheern vor-kundigen und aussrueff'en die glorie und grossmechtige wunder-wergk, die der almeclitig got durch seyn auserwelten heyligeubarmherzciglichen wircket zcu besserung unssrs leben undewigen zelikeit.“
Am Reliquienfeste selbst aber wurde, nachdem um 10 Uhrdie grösste Glocke in drei Anschlägen erschollen war 1 2 ), vorder Zeigung des Heiligtums an einem besonders dazu herge-richteten, wie scheint ausserhalb der Kirche (circa ecclesiam)gelegenen Orte eine Ansprache an das Volk, eine kurzePredigt, gehalten, die uns als „Ein vorrehde vor zceigung deshochwirdigsten heyligthumbs“ mit jener „Anschlahung“ zu-sammen erhalten ist. Sie verteidigt zunächst den Heiligendienstauf Grund von Bibelstellen gegen seine Widersacher und
1) Zusammen mit der gleich zn erwähnenden Anrede an das Volk er-halten im Magdeburger Archiv (Erzst. Mgdb. II 788); beides veröffentlichtdurch Erhard in Ledebur’s Allgemeinem Archiv II 255.
2) Cf. über die Feier dieses Festes das Breviarium, Neue Mitteilungen XVSeite 38.