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Zum Jahre 1521 aber haben wir noch eine Flugschrift zuerwähnen. Vom Stiftskapitel war ein Erlass ausgegangen, indem die Segnungen jenes grossen Ablasses angepriesen wurden.Zu dem wörtlich angeführten Texte dieses Schriftstücks bringtdie Flugschrift allerhand Anmerkungen, die dasselbe in derderben, kräftigen Art Lntliers bekämpfen. Sie ist als „Glossedes Ignatius Sturll“ in die Litteratur eingeführt 1 ). Dass die„Glosse“ selbst im Jahr 1521 verfasst ist, geht wohl deutlichgenug aus der Erwähnung (S. 16) eines verehelichten Priesters,der zu Halle gefänglich gehalten werde, hervor, da derselbesicherlich mit dem in Luthers und Capitos Briefen erwähntenPfarrer zu Vaterrode identisch ist. Doch hat man den Textdes Erlasses, der glossiert wird, in das Jahr 1519 versetzenwollen 2 >, verführt durch die Angabe dieser Jahreszahl als derZeit der Einführung des güldenen Jahres in die Moritzburg-kapelle, und in offenbarem Missverständnisse des Satzes (S. 10):„Wann aber nun von hochgemeldtem Cardinal . . . ein neuStiftkirchen in genannter Stadt Hall ... ist aufgerichttworden,“ wobei man nicht bedacht hat, dass „wann“ nachdamaligem Sprachgebrauch unser „weil“ bedeutet, dass alsobei der Veröffentlichung dieses Erlasses die neue Stiftskirchebereits „aufgerichtet“ war. Vor allem aber konnte eine solcheFlugschrift nur dann wirken, ja überhaupt nur dann Zweckhaben, wenn sie dem Erlasse auf dem Fusse folgte, wennzwischen dem Erlass und der Flugschrift höchstens wenigeWochen lagen. Wir haben demnach den Erlass ebenfalls inden Herbst des Jahres 1521 zu setzen und zwar seinemInhalte nach vor das Fest der „Zeigung“ der Reliquien, alsoin den Anfang des September oder die letzten Augusttage.Das Schriftstück giebt nämlich in Kürze den Inhalt der päpst-lichen Bullen an, soweit sie den Ablass der Stiftskirche be-treffen, mit besonderem Hinweis darauf, dass das „Weisenund Umbtragen“ des Heiligtums alljährlich am Sonntag undMontag nach Mariä Geburt stattfinde, und schliesst mit derAufforderung: „So nun Jemands wollte seiner Seelen Heil und
1) Neu herausgegeben von Ed. Böhmer u. d. Titel: Hallisches Trutz-Bornvon 1551. Der Text des Erlasses ohne die Glosse ist auch abgedruckt heiSclnvetschke, D. M. Luthers Neive Zeitung vom Bein, Beilage B.
2) A. Wolters, Der Abgott zu Halle, Note 57.