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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Halle oder Mainz nach Aschaffenburg, dem G-oldsclnniede dieBecken übergab, ist nicht recht ersichtlich, doch hat es mehrden Anschein, als ob er aus eigner Machtvollkommenheit ge-handelt habe. Es würde daraus hervorgehen , dass Simon indes Erzbischofs Diensten auch andres zu thun hatte als nurzu malen.

Noch in den letzten Lebensjahren des Cardinais ist Simonfür diesen tliätig. Aus einem späteren Aktenstücke (Notiz 6)erfahren wir, dass der Maler beimneuen Bau zu Aschaffen-burg beschäftigt war: damit ist sicherlich das Beguinenhausmit der heiligen Grabeskircheim Tiergarten, wie es damalshiess, heuteSchönthal genannt, gemeint, für das sich Albrechtbesonders interessierte und dem er auch eine Menge Kleinodien,Ornate u. dergl. schenkte. Dies aber wurde zu Anfang der40er Jahre erbaut. Dass Simon hier nur Zimmertäfelungenentworfen habe, ist nicht wahrscheinlich, da seine Forderungüber 200 Gulden beträgt, ob er aber Wandgemälde oder Tafel-bilder gemalt hat, müssen wir dahingestellt sein lassen.

Nach des Cardinais Tode treffen wir den Meister zu Beginndes Jahres 1546 in Aschaffenburg an. Die Gesandten desMagdeburger Erzbischofs, welche die nach Mainz verschlepptenGemälde, Kleinodien, Ornate und andere Wertgegenstände, diezum Stift Magdeburg gehörten, vom Mainzer Erzbischof Se-bastian, der damals gerade in Aschaffenburg residierte, zurück-fordern sollten, begaben sich zu Simon dem Maler, bevor sieden Erzbischof um Audienz baten, jedenfalls um sich bei demMeister noch zu erkundigen, ob dieses oder jenes GemäldeMainzer oder Magdeburger Eigentum sei.

Meister Simon ist also Mitte Januar 1546 noch am Leben.In einer Berechnung, die nach der Fastenmesse 1550, abervermutlich bald nach dieser, also noch im Jahre 1550 auf-gestellt worden ist (Notiz 6), wird mit seiner Witwe ver-handelt. Sein Tod fällt demnach in die Jahre 1546 bis 1550.

Die Schuld, die der Cardinal bei seinem Tode noch beiMeister Simon stehen hatte, war eine sehr beträchtliche. DieWitwe hatte eine Forderung von über 1200 fl. geltend gemacht,doch nach Verhandlungen, die man mit ihr gepflogen, erklärtsie sich schliesslich mit 220 fl. für zufriedengestellt, wovon sie