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zunächst 150 fl., doch bald danach, vielleicht auf ihre Be-schwerde hin, auch die noch fehlenden 70 fl. erhält *).
So sehen wir, dass Meister Simon vom Beginn der 1530erJahre ab bis ans Ende des Cardinais ungemein viel für diesenbeschäftigt war, und wir werden nicht fehl gehen, wenn wirannehmen, dass Simon in dieser Zeit ständig am Hofe seinesGönners weilte und fest als sein Hofmaler angestellt war, dochso, dass er für die einzelnen Werke besondere Bezahlung er-hielt , während ihm vermutlich daneben ein kleines Jahres-gehalt zuging, ähnlich wie wir es aus dem BestallungsbriefeAndreas Günthers für einen Baumeister kennen gelernt haben(s. o. S. 98) 1 2 ). Woher er aber kommt, und vor allem, woherer seine Kunst hat, darüber schweigen leider die Quellen voll-ständig. Jedenfalls deutet nichts auf eine Herkunft vonAschaffenburg, niemals wird er „Simon von Aschaffen-burg“ genannt. Wir finden ihn zuerst, in den 30er Jahren,in Halle beschäftigt, erst nachdem der Cardinal sich ganz vondieser Stadt abgewendet hatte, treffen wir ihn in der nun-mehrigen Haupt-Residenz seines Herrn, in Aschaffenburg, woauch seine Witwe nach ihres Mannes Tode wohnen bleibt.-
Dem Meister Simon oder verwandten Meistern gehörennoch einige andere Gemälde der Aschaffenburger Galerie an,die daselbst als „Grünewald“ bezeichnet sind. So weist eineheilige Sippe (Nr. 289) ganz dieselbe Behandlung der Land-schaft auf wie jene 6 Altarflügel, auch der Abendhimmel istin derselben Weise gemalt. Eine heilige Jungfrau mit demJesuskinde dagegen (Nr. 288), die — gleich der Madonna aufdem berühmten Altar der Halleschen Marktkirche, der auchdem Pseudo-Grünewald zugeschrieben wird — auf einem mitGesicht versehenen Monde steht, während Engel die Krone
1) Cf. hierzu, besonders über die chronologischen Angaben, die Vor-bemerkungen der Beilage 42.
2) Niedermayer (Kunst-Chronik XVII 131 und Repertorium VII 253Note) schliesst, dass Simon Hofmaler gewesen sei, aus der Stelle unsererNotiz Nr. 6: 1000 fl. baubtschuldt und erschinen pension davon: „dennder stets geldbedürftige Kunstmäcen hätte ohne Verpflichtungen wohl keinePension verabreicht“. Doch da die „Pension“ der „Hauptschuld“ ausdrück-lich gegenübergestellt ist (pension davon), kann man dies Wort wohl nurgleichbedeutend mit „Zinsen“ auffassen, während erschinen = verschinen =abgelaufen, verfallen bedeutet.