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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Albrecht vorschreibt, wie der Sarg dereinst bei der jährlichenFeier seines Todestages geschmückt werden soll, sondern erordnet auch an, dass am Feste der sieben Brüderder grossesilbern vorgulte sarck uff meinem grabe in die Mitte derKirche gestellt werden soll*). Aus dieser Stelle geht un-zweifelhaft hervor, dass der Sarg damals bereits vorhandenund in der Halleschen Stiftskirche aufgestellt war, auch das.Material, aus dem er bestand, wird uns angegeben. In derStiftskirche aber stand er für gewöhnlich auf des CardinaisGrab , auf der Tumba, unter der einst die Gebeine des Erz-bischofs ruhen sollten, später vermutlich erhöht durch denehernen Baldachin der Vischerschen Giesshiitte. Erst zu Be-ginn des Jahres 1540, als Albrecht die Stiftskirche als seineBegräbnisstätte verworfen und den Mainzer Dom dazu aus-ersehen hatte, befahl er, dass ihmder grosse silberne ver-goldete Sarg auf seinem Grabe nach Mainz nachgesandtwürde 1 2 ). Hier sollteder giesse sijberne vergoldete Sarg,wie der Cardinal bald danach in seinem Testament bestimmte,nebst zwei andern grossen vergoldeten Särgen hinter seinemBegräbnis an der Wand im Sanctuario aufgestellt und einegrosse silberne Lampe ii b e r seinem Begräbnis vor demgrossen silbernen Sarge aufgehängt werden 3 ). Der Sarg solltedemnach nicht mit in die Gruft versenkt werden, sondern alsblosses Zierstück, als Kenotaph, dienen und ist dadurchhöchstwahrscheinlich ein Opfer der Plünderungen des dreissig-jährigen Krieges wenn nicht schon früherer Kriegsunruhengeworden.

In dem Verzeichnis der im Jahre 1540 nach Mainz zusendenden Kostbarkeiten, dem wir soeben jene Notiz über denSarg entnommen haben, wird schliesslich auch noch ein letzterSchmuck der Grabstätte des Cardinais zu Halle angeführt:dy engel mit meinem wapen über meinem grab 4 ). Sie sindmit dem Sarge nach Mainz gelangt: in einem Inventar derDenkmäler und Inschriften des Mainzer Domes vom Jahre 1727

1) Neue Mitteilungen XV 27.

2) Beilage 40, S. 189*.

3) Beilage 37, S. 167*.

4) Beilage 40, S. 192*.