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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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uns den Baldachin in Beziehung zu Albreclits Grab gebrachtdenken.

Höchstens das Wappen könnte Anstoss erregen. Auch anden beiden Erzplatten waren die Wappen der drei Stifte an-gebracht, beide Male aber war das von Magdeburg besondersbevorzugt, sei es, dass es in grösserem Massstabe als dieübrigen und an hervorragender Stelle, dazu umgeben von denOardinalsinsignien, gegeben wird, oder dass es im Herzschilddes erzbischöflichen Wappens, auf dem die drei Stiftswappenzusammengedrängt sind, wenigstens den ersten Platz, das(heraldisch-) rechte obere Eeld, einnimmt. Hier dagegen stehtim Herzschild zuerst das Mainzer Wappen. Doch dies müssenwir als die natürliche Anordnung im Wappen des Cardinaisbetrachten, war doch das Mainzer Erzstift das erste imReiche, mit ihm war die Erzkanzlerwürde verbunden, seinWappen verdient sonach den ersten Platz im Schilde Albreclits.Wenn der Cardinal von dieser Reihenfolge abwicli und daserzbischöflicli-magdeburgische Wappen voranstellte, so wollteer ganz ausdrücklich damit versichern, dass der mit diesemWappen bezeichnete Gegenstand sei es eine Urkunde oderein Kunstwerk oder irgend ein andrer Gegenstand von Wertfür das Erzstift Magdeburg angefertigt sei oder in dasselbegehöre. Wenn wir dagegen im Wappen Albreclits das MainzerRad an erster Stelle finden, so war dies das allgemeineWappen, ohne Bezug auf einen bestimmten Ort, und wir dürfendaraus nicht ohne weiteres die Zugehörigkeit des damit be-zeichneten Gegenstandes also in unserm Falle des Bal-dachins zur Erzdiücese Mainz folgern.

Es steht uns daher kein Hindernis im Wege, den Baldachinfür unsre Kirche in anspruch zu nehmen und ihn für identischzu erklären mit dem, was Albrecht im Jahre 1540 alsdasmessing gegossen gehewss unib meyn grabe bezeichnet'). Nurhat dieses Geliäus in Halle nicht den Margaretensarg getragen,sondern war dem Sarge Alb rechts selbst als Unterbauzu dienen bestimmt.

Ein solcher Sarg wird nämlich in dem handschriftlichenBreviarium unsrer Kirche mehrfach erwähnt: nicht nur dass

1) Beilage 40, S. 188*.