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Deutschland, in Leipzig, in Erfurt, Eeclmung getragen ’). Undnehmen wir schliesslich eine allgemeine Schilderung der Bettel-mönchkirchen in Deutschland zur Hand, etwa den betreffendenAbschnitt in Dohmes Geschichte der Baukunst (Seite 198), sokönnte man fast glauben, die ganze Darstellung sei von unsrerKirche abstrahiert und verallgemeinert. Auch liier beschränktsich, wie es bei Dominikanerkirchen die Regel war, der Grund-riss auf das Notwendige, das Querschiff ist weggefallen. Beiden Portalen und, soviel sich heute noch erkennen lässt, auchbei der Parade ist auf eine reichere Entwicklung verzichtet.Da auf die Predigt das grösste Gewicht gelegt wurde und esdarauf ankam , dass der Prediger möglichst von jedem Platzeaus gehört und gesehen werden konnte, hat man die Pfeilermöglichst schlank gebildet und ihre Abstände ziemlich weitgenommen. Alles Entbehrliche bat man weggelassen.
Das Dominikanerkloster zu Halle wurde im ld. Jahrhundertgegründet: von 1288 datiert die älteste erhaltene Urkunde 1 2 ).Lübke, der dieses Datum offenbar nicht kennt und daher ausrein stilistischen Gründen urteilt, verlegt die Anlage des Chorsin den Anfang des 14. Jahrhunderts , während ihm das Schiffetwas später entstanden zu sein scheint 8 ). Da diese Zeit-angabe doch nur eine ungefähre sein kann, dürfen wir wohl,eben auf Grund jener Urkunde, in der Ansetzung der Ent-stehung unsrer Kirche noch um etwa 2 Jahrzehnte zurück-gehen — eine für die Geschichte der Baukunst doch winzig-kleine Zeitstrecke— und annehmen, dass uns die ursprüng-liche Kirche der Dominikaner erhalten ist. So meint denn
1) Constitutiones fratrum praedicatorum, bei Holstenius, Codex regu-larum monasticarum et canonicarum IY (1759) S. 67 (die Stelle auch abge-druckt bei Friedberg- Kirchenrecht 4. Aull. S. 218 § 86, N. 21): Mediocresdomos et humiles fratres nostri habeant, nec fiant aut permittantur fieri indomibus nostris curiositates et superfluitates notabiles in sculpturis, picturis,pavimentis et aliis similibus, quae paupertatem nostram deforinant. Inecclesiis tarnen perinitti poterunt. Es waren demnach für die Kirchenallerdings Ausnahmen gestattet, doch in der Regel hatten die für dieübrigen Gebäude getroffenen Bestimmungen auch für sie Geltung. — Cf.auch: Job. Graus, Eine mittelalterliche Kirche des h. Pominicus, in: DerKircken-Schmuck, Blätter des christlichen Kunstvereins der Diöcese Seckau,
XXV (1894) S. 123.-In Erfurt ist erst in den Jahren 1447/8 ein Turm
angefügt worden: Kunstdenkmäler der Prov. Sachsen, Erfurt, S. 143.
1) Dreyhaupt I S. 783.
2) Geschichte der Renaissance II 816.