98
übel-liegenden Ufer der Saale aber wurde ein „Lustgarten“eingerichtet, sowie ein Labyrinth, ein Irrgarten, eine damalsbeliebte Einrichtung, wie uns denn auch Dürer in seinemTagebuche von einem solchen berichtet, das er am Königshofezu Brüssel gesehen 1 ). Bereits im Frühjahr 1532 hatte sichder Cardinal bei Hans Schenitz erkundigt, ob „der Laborint“nebst den andern jungen Bäumen gut gedeihe 2 ), aber auch imnächsten Jahre wurde noch an diesen Anlagen gearbeitet, „zudes Labarinten Gebäuden“ wurden allerdings nur 4 Gulden3 Groschen verausgabt, für die Einrichtung des Lustgartensjedoch verwendete man die respektable Summe von 195 Gulden;ausserdem wurde irgendwo in der Nähe ein Weinberg „gebaut“.
Auch in der Leitung des Baues vollzog sich im Jahre 1533ein Wechsel. Von Conrad Fogelsberger dem „Bauschreiber“hören wir zuletzt im Jahre 1532 3 4 ), vielleicht ist er in denersten Monaten des folgenden Jahres gestorben. Denn am5. Mai 1533 nimmt der Cardinal „den vorsichtigen AndresGünthern Steinmetzen“ feierlich auf Lebenszeit alsseinen „Werkmann und Baumeister“ in Dienst' 1 ). Als solcherhat Günther alle Bauten, die der Cardinal in seinen dreiStiften vornimmt, zu übernehmen, hat die Einkäufe von Bau-material auf Albrechts Kosten zu besorgen, hat hierzu wie zuBesichtigungen von Gebäuden notwendige Keisen zu unter-nehmen , fiir die er jedoch ein besonderes Zehrgeld erhaltensoll, und darf vor allem ohne des Cardinais ausdrücklicheErlaubnis keinerlei andere Aufträge, namentlich keine Festungs-bauten , ausführen. Dafür erhält er 50 fl. Jahressold nebst10 fl. für die Kost, 2 Hofkleider und 30 Scheffel Hafer zurErnährung eines Pferdes („klopffer“), das er auf seine Kostenhalten muss, sowie die Anwartschaft auf eine Bornmeister-stelle im Thale. Eine geringe Besoldung fürwahr für ein soverantwortungsvolles und bedeutendes Amt, doch muss manhierbei in Anrechnung bringen, dass der Meister für die ein-zelnen Bauten, die er zu übernehmen hatte, besondere Be-zahlung erhielt, wie ihm denn ausdrücklich die Bedingung
1) Quellenschriften zur Kunstgeschichte III S. 89.
2) Beilage 27, 3.
3) Cf. S. 95 N. 1.
4) Siehe den Bestallungsbrief Beilage 10.