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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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wurde, bewies Schenitz, dass er Geschmack und Verständnisfür Bauten habe, und schien daher geeignet zur Übernahmedes Baumeisteramtes für Albreclits Neubau. Ja es wurde be-hauptet, Schenitz habe selbst öffentlich geäussert, dass er denköstlichen Bau an seinem Hause hauptsächlich deshalb unter-nommen, damit man sehen solle, dass er ein Baumeister sei,und ihmdasBaumeisteramt übertragen werde 1 ). Dies geschah dennauch wirklich: am 5. Januar 1531, wie wir sahen, bestelltihn der Cardinal auf unbestimmte Zeit zu seinem Kammer-diener und Baumeister zu Halle. Er soll neben der Bekösti-gung für seine Person und dem Futter für die Pferde einJahresgehalt von 300 Gulden bekommen 2 3 4 ), dafür jedoch mehrereberittene Diener, sowie jedenfalls seiner häufigen Abwesenheitwegen einen besonderen Bauschreiber halten a ). Als Inhaberdes Baumeisteramtes lag ihm hauptsächlich die finanzielle Seitedes Baues ob. Durch seine Hände ging das für den Bau be-stimmte Geld, er machte dafür die nötigen Ankäufe von Mate-rial, hatte für dessen Herbeischaffung Sorge zu tragen undden Handwerkern und Arbeitern ihren Lohn auszuzahlen. Erhatte also die Verwaltung des Baues, hatte zuverwesen,wie es in der Bestallungsurkunde heisst, warBauverweser.Dadurch aber, dass alle am Bau Beteiligten von ihm abhängigwaren, konnte derBaumeister grossen Einfluss auf den Bauselbst ausüben und, wenn er etwas vom Bauen verstand, aucheigene Ideen verwirklichen. Dies war nun bei Schenitz inhohem Masse der Fall. Ausdrücklich wird uns bezeugt, ersei.eyn treffenlicher, synreyclier man gewesen,von tapffernfürsten gebewde antzwgeben und dieselbien selber zw ent-werffen, wie ilime alle werckmeyster des ein gros getzeugnusgegeben, serlie geschickt). Dazu war er durch seine Ge-schäfte weit umhergekommen und hatte in den Niederlandenwie zu Nürnberg und Augsburg gewiss manches neue Patricier-

1) Eigenbericht, siehe Beilage 12.

2) In einer Rechnung, dat. Nurmberg 23. Juni 1532 (Mgdb. A., Erzst.Mgdb. II 14.) berechnet Schenitz 1000 fl. für sein Baumeisteramt. Diesstimmt mit dem früheren, durch den Bestalluugsbrief von 1528 (S. 93) fest-gesetzten Gehalte überein. In der that ist nicht einzusehen, weshalb jetztder Gehalt herabgesetzt werden soll.

3) Beilage 7.

4) Summarische Beschreibung fol. 40 b.