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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Schlafhaus, über welche ein Gang von der Moritzburg nachder Stiftskirche führte 1 ), an der Saale und der Stadtmauer imWesten, das Schlafhaus wohl an die Stiftskirche angelehnt imWestflügel des Kreuzgangs, gelegen haben werden. Ausserdemwird berichtet, dass auf der Stadtmauer, die das Kloster-terrain nach der Saale zu begrenzte, neue Sekrete gebautwerden mussten 2 ).

Für den Propst aber wurde ein besonderes Haus ein-gerichtet, das wie scheint schon früher dem Cardinal gehörthatte und an derselben Stelle gelegen war, wo sich heute diePfarrwohnungen befinden, ja wohl mit diesen selbst identischist 3 4 ). Zum Teil lehnte es sich an die Westseite der Kirchean 1 ), zum grösseren Teile aber ragte es südlich über diesehinaus und reichte bis zur heutigenResidenz 5 6 ). Auch alsder Cardinal dieses Gebäude aufführen liess, blieb es bestehenund wurde zum Unterschiede von demNeuen Gebäude dasalte Haus oder diealte Behausung genannt 15 ). Die heu-tigen Gebäude an dieser Stelle sind völlig schmucklos, dieeinzelnen Bauteile oder auch nur Werkstücke weisen nirgendsmarkante Stilformen auf, welche die Entstehungszeit andeuten.Nur im äussersten Norden, doch wohl schon zum alten Klostergehörig, mit dem die Propstei sicherlich in direkter Verbindunggestanden hat, stossen wir (z. B. im Studierzimmer desjetzigen Oberpfarrers) auf die prächtigsten gothischen Ge-wölbe.

Später machten sich noch einmal geringe Bauarbeiten,wohl nur ein Reparaturbau, an den Stiftswohnungen notwendig:in einer Baurechnung für das Jahr 1533 wird ein Posten von

1) Cf. eben jenen Vertrag mit dem Bäte, dazu Beilage 33 und 35.

2) Dreyhaupt I S. 789.

3) Nach den Statuten bat der Propst für Instandhaltung des aedificiumpraepositurae zu sorgen, Dreylraupt I S. 901. Dreyhaupt II S. 262 Nr. 397:das gross hospital .... nahend bei dem Nauen Stifft und .... hernAlbrechts .... behausung, der probstey genant, gelegen (1529).Später wird (Dreyhaupt II S. 537) einneben dem Stift oder der Dom-kirche gelegenes Freihaus, so ehedem die Probstey des Stiffts gewesen,erwähnt.

4) Uber die mehrfach vorkommende BezeichnungGang vor unseresgnädigsten Herren Hause vgl. unten Cap. II, Abschn. 2 B.

5) Cf. unten ca. S. 112.

6) Siebe Beilage 11 und 35.