Druckschrift 
Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
Entstehung
Seite
87
Einzelbild herunterladen
 

87

Gehalt in Münze ausgezahlt werden konnte, während man dasganze Mittelalter hindurch derartige Stellen stets mit beson-deren Pfründen, die in naturalwirtschaftlichen Einkünften be-standen, ausgestattet hatte.

Doch das Stift suchte auch seinen Grundbesitz in einerWeise nutzbar zu machen, dass es nur mehr eine bestimmteSumme Geldes dafür bezog. Dies geschah in der Form derErbpacht, der erblichen Verleihung gegen einen bestimmtenjährlichen Zins in Münze. Wir Anden 'diesen Modus der Be-leihung in den JOer Jahren sehr häufig. So hat das Stift demKanzler Albreclits, Dr. Christoph Tiirck, dem Erbvogt desStifts, im Jahre 15JO die Conradsburg hei Ermsleben, die derCardinal eben dem Stifte geschenkt hatte (s. S. 85), gegen100 fl. jährlichen Erbzinses, wozu noch die Hälfte des Ertragesder Bergwerke, sowie im Sterbefall eine Lehenware von 50 fl.kam, überlassen 1 ). Demselben werden im folgenden Jahredrei Hufen Landes, eine freie wüste Hofstätte und eine Schä-ferei, in und hei dem Dorfe Passendorf gelegen, die früher zumComterhof der Deutschordensritter gehört haben, gegen einenjährlichen Erbzins von 2 1 /., fl. ausgethan 2 ). Auch das VorwerkGimritz, einenfreien, eigenen Hof des Stiftes, verpachtetedieses und iiberliess es dem Rate vorläufig auf 6 Jahre 3 ).Doch um die Zeit, da die erste Zahlung fällig war 4 ), wurdees dem Rateum einen jährlichen und ewigen Erbzins ver-erbt und vereignet, und der Rat hatte jährlich zu Martini150 fl. zu zahlen.

In etwas anderer Weise wurde mit dem Gute Miiclielenhei Wettin im Jahre 15B4 verfahren: das Stift verkauft demKanzler Tiirck das Gut erblich, doch so, dass die Kaufsummein Höhe von 800 Gulden, die mit 40 Gulden jährlich, also5°/, zu verzinsen sind, auf dem Gute stehen bleibt. Dieseletztere Summe ist jährlich zu Walpurgis (l.Mai) zu bezahlen,

1) Dreyliaupt I S. 915 Nr. 277. 278.

2) Dreyliaupt II S. 940. 18. (nicht 16.) Juni 1531.

3) Siehe Beilage (i.

4) Ostern fiel 1540 auf den 28. März. Die Urkunde Dreyliaupt II S. 405Nr. 458 ist datiert: Montag- in der k. Osterwoche (doch wohl = Oster-montag), d. i. 29. März (nicht 19. April) 1540.