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gewidmeten Schrift •) als seiner cliurfürstliclien Gnaden „under-tlieniger und williger Caplan“ und im Vorwort eines anderen,dem Magdeburger Dompropst Georg von Anhalt gewidmetenBüchleins am 4. December 1531 als seiner fürstlichen Gnaden„untertheniger und williger Caplan“, doch weist die gleich-zeitige Äusserung: „hie bey uns zu Hall ym löblichen Stifft“auf seine Zugehörigkeit zu diesem Institute hin. Auch hatteer ja , wie hieraus hervorgeht, seinen fürstlichen Herrn nichtbegleitet, als sich dieser im Herbst nach dem Mainzer Erz-stifte zurückbegeben hatte. Er scheint sonach zugleich Mit-glied des Stifts zu Halle gewesen zu sein und im persönlichenEhrenamt eines Hofkaplans gestanden zu haben, ähnlich wiees noch heute an der Burg in Wien vorkommt 1 2 ).
Bereits im Jahre 1532 aber ist Velie Propst geworden. Am18. Juni 1531 finden wir Johann Ditlnnann noch in diesemAmte thätig 3 ), doch scheint er kurz danach gestorben zu sein.In dem handschriftlichen Breviarium unserer Stiftskirche von1532 wird nämlich unter anderm vorgeschrieben, dass am TageConnnemorationis S. Pauli, am 30. Juni, das Anniversariumdes Propstes Johann Ditlnnann zu feiern sei 4 ): ein 30. Juni istalso vermutlich sein Todestag, 1531 das Todesjahr. SeinNachfolger wurde Johann Lobasser, den der Cardinal am26. März 1532 als „derzeitigen Vorsteher unserer Stiftskirche“nennt 5 ), was freilich möglicherweise nur eine interimistischeLeitung des Stifts durch den Genannten bedeutet. War erwirklich Propst, so muss er aus uns unbekannten Gründenschon nach wenigen Monaten zurückgetreten sein, denn wirfinden ihn noch 1539 am Leben (siehe Beilage 6), währendseine Stelle schon im September 1532 Michael Velie einge-nommen hat: wir haben aus diesem Monate einen demnächstnäher zu besprechenden Brief des Cardinais,- „an den Propstdes Stifts zu Halle“ gerichtet, den wir seines Inhalts wegennur auf Velie beziehen können. In Urkunden kommt er als
1) Siehe unten.
2) Letzteres nach gütiger Mitteilung des Herrn Domkapitulars undPrälaten Dr. Schneider in Mainz.
3) Vom 18. (nicht 16.) Juni 1531 datiert die Urkunde bei Drey-haupt II S. 940.
4) Neue Mitteilungen XV, 13.
5) In der oben S. 50 f. besprochenen Urkunde.