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Festtagen der Heiligen des Stifts, Moritz. Maria Magdalenaund Erasmus, haben sie an den Vespern, Processionen undMessen teilzunelmien. Desgleichen müssen sie zugegen seinhei Versammlungen des ganzen Stiftsklerus, hei Synoden, heifeierlichen Leichenbegängnissen und wenn Reliquien eingeführtwerden. Den Pfarrern stehen Prediger zur Seite, die demErzbischof, dem Stiftskapitel und ihrem Pfarrer Gehorsamgeloben müssen. Sie müssen eidlich versprechen, ihre Predigtensorgfältig zu machen und rechtgläubig zu lehren.Weitere Beamten der Pfarrkirchen sind die Verwalter desKirchenvermögens oder Schatzmeister, „Altermänner“ (vitrici)genannt r ): sie. schwören ausser dem Erzbischöfe und demStiftskapitel noch dem Rate. Sie haben die Einkünfte einzu-treiben und die nötigen Ausgaben zu bestreiten, vor allemaber stehen sie der Kirchenfabrik vor. Die Küster schwörendem Erzbischof, dem Kapitel und ihrem Pfarrer. Mit jederder beiden Pfarrkirchen ist eine Schule verbunden, von einemSchulmeister (rector scholaruni) geleitet. Auch dieser hat demPfarrer Gehorsam zu geloben. Er soll die Kinder in den'Wissenschaften unterrichten und zur Frömmigkeit und Sittlich-keit erziehen. Auch ist er am Kirchendienst beteiligt. Wennzu Processionen im Neuen Stift auch die Kleriker der Pfarrenerfordert werden, so hat auch der Schulrektor mit seinenZöglingen teilzunehmen.
Die Besoldung der Pfarrstellen machte noch einigeSchwierigkeiten. Das den Pfarrern früher hauptsächlich ausOpfern der Gläubigen zufallende Einkommen hatte sich mitdem Fortschreiten der Reformation immer mehr vermindert. Esstand daher zu befürchten, dass die Pfarrer bald überhauptkein Einkommen mehr haben würden und dass sich in Zukunftniemand mehr finden würde, der eine solche Stelle übernähme.Der Cardinal liess es sich angelegen sein, den Pfarrern ein
1) Das Wort vitricus kommt sehr selten vor. In Du Cange’s Lexiconfinden sich nur in den letzten Auflagen 2 Stellen, von denen die einelautet: „quicquid ergo in supra nominatis ecclesiae acciderit, vitrici estcolligere, sed solius plebani est dispensare“, während die andre beweist,dass dies Wort gerade in der Magdeburger Diöcese auch früher schon üblichwar: Statut, synod. Magdeb. anu. 1266: „Layci parochialium ecclesiarumprovisores seu vitrici, qui altirmanni vulgäri vocabulo [= auf deutsch]nuncupantur.“ Auch in unserni Falle sind es sicherlich Laien gewesen.