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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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ausreichendes Einkommen zu verschaffen und zwar in Gestalteines festen Jahressoldes. Mindestens 290 fl. schienen hierzunötig. Da das Kloster zum Neuen Werk, wie wir sahen, das.Patronatsrecht über die Pfarren an den Cardinal abgetretenhatte, man aber nicht wusste, welche Güter und Einkünftedamit verbunden waren, so war das Kloster zur jährlichenZahlung von 100 fl. bereit. Auch das Neue Stift willigtenach Übernahme des Neuwerkklosters hierein. Doch über dieBeschaffung der noch fehlenden 190 fl. hat es , wie scheint,noch langer Verhandlungen mit dem Kate bedurft. Schliesslichhat der Cardinal einige geistliche Lehen für diesen Zweckauf dem Rathause erkauft, die 119 fl. eintrugen, und 71 fl. hatder Rat bewilligt (6. März 1535)'). Der Pfarrer der Frauen-kirche sollte ein Jahresgehalt von 140, der Schulmeister von50 fl., an der Ulrichskirche der Pfarrer 80 und der Schulmeister20 fl. erhalten.

Wieder hatte sich so die Zahl der Stiftsherren vermehrt,und das Ansehen der Stiftskirche war mit ihrer Erhebung zurHauptkirche von Halle und der Verleihung des Archidiakonatsgestiegen. Auch die Einkünfte waren in der letzten Zeit be-deutend reicher geworden.

Es schien daher dem Cardinal die Zeit gekommen, einenPlan zu verwirklichen, den er vielleicht schon bei der Gründungdes Stifts ins Auge gefasst katte, zu dessen Ausführung aberbisher die Mittel gefehlt hatten. Es war ein grossartiger,herrlicher Plan. Wie in Wittenberg das Stift eng mit einerHochschule verknüpft war, wie dort Stiftsherren und Professorenvielfach dieselben Personen waren: so sollte auch zu Hallemit dem Stifte eine Universität verbunden werden.

4.

Die geplante Universitätsgriinclimg.

Ein Platz für die zu errichtenden Gebäude des geplantenInstituts war bald gefunden.

Zum Neuen Werk hatte unter andern eine Mühle gehört,die sogenannte Neumiilile, zwischen der Moritzburg und demNeuen Stift ausserhalb der Stadtmauer gelegen, bis auf den

1) Dreyhaupt I S. 956.