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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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(und solchen des kleinen Cliors annehmen, auffallend, dass wir'inicht ancli für letztere Bestimmungen iiker den Gehalt fänden,

» sowie dass für sie nicht auch ein besonderer Eid vorge-schrieben wäre, wie er für jede Kategorie von Stiftsleuten bisherab auf die Chorales aufgestellt ist. Die Personen deskleinen Chors werden daher mit zu jenen 59 Personen ge-hören und nur zu diesem besonderen Dienst abgeordnet sein.>Die allgemeine Bestimmung, dass zwei Priester, sacer-.idotes, an der Spitze der Personen des kleinen Chors stehen..[sollen, will jedenfalls besagen, dass es nicht notwendig Cano-niker sein müssen, sondern auch Vicare sein können.

Das Recht, zu den Stellen vorzuschlagen, hat der Rat.Die vorhergehende Nennung oder Auswahl geeigneter Per-sonen durch den Sclilossliauptmann scheint so unwesentlich.gewesen zu sein, dass die Statuten sie gar nicht erwähnen 1 ).Immerhin ist eine solche anzunehmen, da sie in den Urkundendes 28. Juni ausdrücklich namhaft gemacht wird 2 ). In denStatuten wird vom Schlosshauptmann nur angeführt, dass erüber die Chorsänger ein Züchtigungsrecht habe, falls diesedurch Geldstrafen nicht gebessert werden können. Das Patro-natsrecht des Rates aber soll so stark sein, als wenn die ganzeStiftung von den Gütern des Rates gemacht worden wäre, auchsoll es ihm selbst durchpäpstliche entgegengesetzte Be-stimmungen nicht genommen werden können 3 ). Und zwar sollder Rat so führt ein ein wenig später zwischen Albrechtund dem Rate geschlossener Vertrag aus 4 ) die Prälaturen,. die Canonicate und die Prädicatur erst nach Ernennung derbetreffenden Personen durch den Erzbischof (auf unsre Nomi-.kjiiacion"), die 16 Vicarien aber frei, von sich aus (ohne unsreNomination) verleihen. Die letzteren sollen abwechselndKirchendienern und Bürgern, resp. deren Kindern und Dienern(Beamten), wenn geeignete Personen unter ihnen vorhandensind, gegeben werden. Auch wenn ein Mitglied des Stifts

1) Dreyhaupt S. 894 oben.

2) S. 883 oben und 887.

3) Dreyhaupt I S. 887.

4) 14. Juli 1520. Das Concept dazu im Mgdh. Archiv, Erzstift Magde-burg II 791, fol. 2, abgedruckt Dreyhaupt I S. 888.