Druckschrift 
Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

24

soll 1 ). Die Zahl 53, die wir in der 2. Fassung- der Confir-mationsbulle (13. April 1519) wie auch noch in der Bulle vom10. Januar 1520 vorfinden, wird liier zunächst vermehrt um4 weitere Yicare, deren Gesamtzahl nunmehr 16 beträgt;letztere Zahl trafen wir jedoch bereits am 7. Februar 1520 indeh Verhandlungen mit dem Kate an. Nicht wesentlich sodannwird die Abänderung sein, dass an stelle des einen Küstersmit 4 Unterküstern 1 Unterküster (subcustos) mit 4 Dienernoder Kirchnern (ministri sive ecclesiastici) genannt werden.Neu ist das Amt zweier weiterer Unterbeamten, der camerarii,Kämmerer, die offenbar niedere Dienstleistungen zu verrichtenhaben und bei feierlichen Processionen, ähnlich wie noch heutedie Pedelle der Universitäten, mit silbernem Scepter im Armdem Zuge voranschreiten 2 ). Doch nur die 4 Prälaten und die12 canonici sind vollberechtigte Mitglieder des Kapitels 3 ). Dazuwerden noch alsPersonen des kleinen Chors aufge-führt: 2 Priester, 3 Cliorschtiler und 1 Küster. Ihre Stellungzu den übrigen Stiftsmitgliedern tritt aus den Nachrichten, diewir über sie haben, nicht bestimmt hervor. In den Statutenwerden sie erst erwähnt, nachdem jene 59 Personen aufgezähltsind, ihr Gehalt angegeben ist, Bestimmungen über denge-meinen Tisch und einige andere Anordnungen für dieselbengetroffen sind, und zwar werden die Personen des kleinenChors den anderen gegenübergestellt (Persone vero minorischori sunt etc., Dreyli. I 900), wie auch sonst gelegentlich 4 ) diePersonenin der Stiftskirche von denenin dem kleinenChor geschieden Averden. Andrerseits bestimmte schon diepäpstliche Stiftungsbulle von 1519, dass jedesmal 2 Stiftsherrn,canonici presbyteri, den Dienst im kleinen Chor mit zu über-nehmen hätten (Ludewig XI 426. 431.). Ferner wäre es,wollte man eine Scheidung zAvischen eigentlichen Stiftspersonen

1) Nach den Statuten, übereinstimmend mit Cardinal Albrechts Stiftungs-brief vom 28. Juni.

2) Im Inventar von 1525, Beilage 17, sind2 silbern zcepter derkemmerer mit aufgeführt. Ihr Vorantritt bei Processionen: Neue Mit-teilungen des thüringisch-sächsischen Vereins für Gesell, etc. XV, 39.

3) Quatuor prelati et duodecim canonici sunt capitulares. Drey-haupt S. 900.

4) In dem gleich zu erwähnenden Vertrage Albrechts mit dem Kate,Dreyliaupt S. 889.