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treter der weltlichen Gerichtsbarkeit werden unter Übersendungdes „Processes“ bei Yermeidnng der Strafe der Exkommuni-kation aufgefordert, jene Widersacher und Rebellen aufzugreifen,einzukerkern und in Gewahrsam zu halten, wobei sie ancliWaffengewalt anwenden können, ihnen jedoch hei Leibe keineschwere Körperverletzung zufügen sollen*). Dieser ganze„Process“ aber verfolgt augenscheinlich den Zweck, das Vor-haben Albrechts officiell bekannt zu machen, damit alle, derenRechte mit denen des Neuen Stifts collidieren oder doch sichberühren, sich danach zu richten wissen und wohl auch imFalle der Minderung ihrer Rechte durch die neue Stiftungnoch in letzter Stunde bei Cardinal Albrecht oder beim päpst-lichen Stuhle Berufung einlegen können.
Nach dieser Veröffentlichung des Planes konnte man zurGründung selbst schreiten.
Hierzu waren jedoch noch einige Vorbereitungen nötig.Vor allem mussten erst die Dominikanermönche ihr altes Heimmit dem Moritzkloster vertauscht haben. Die Augustiner desMoritzklosters aber sollten bis dahin in der Burg untergebrachtwerden. Gewiss mussten hierzu erst einige Einrichtungengetroffen werden, sodass jene erst am 25. April 1520 mit ihrenReliquien und sonstigem beweglichen Besitz in feierlicherProcession in die Moritzburg einzogen 1 2 ). Wiederum mussteeinige Zeit vergehen, bis die Predigermönche das verlasseneMoritzkloster beziehen konnten: denn es sollten einige Baulich-keiten zur Erneuerung und Erweiterung des alten Klostersvorgenommen werden, wozu Cardinal Albrecht dem Orden3000 rheinische Gulden bewilligt hatte 3 ). Wahrscheinlich jedochwaren diese Bauten nicht so rasch beendigt, als man inAussicht genommen hatte, sodass schliesslich der Akt derGründung vollzogen wurde, während die Dominikanermönchenoch in ihren alten Räumen wohnten.
Am 28. Juni 1520 nämlich erliess Cardinal Albrecht ein
öffentliches Schreiben (Inscriptio: Albertus.universis),
kraft dessen er nach kurzer Darstellung der Vorgeschichte
1) Etiam manu forti, absque tarnen gravi lesione corporum eorundem(S. 468).
2) Olearius, Halygraphia S. 235.
3) Dreyliaupt I S. 789 oben.