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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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heiligen Kreuz, das den Dominikanern den Prediger- oderPaulermönclien, wie sie gewöhnlich genannt wurden ge-hörte. Als nun Albreclit seit dem Herbste 1519 längerenAufenthalt in Halle genommen hatte (May I 268), wurde dererste Plan dahin abgeändert, dass zwar die Personen desMoritzklosters, sowie dessen Besitztümer, Einkünfte und Rechtein das Collegiatstift übergehen, dieses aber seinen Sitzdergrösseren Bequemlichkeit halber in den Gebäuden der Prediger-mönche aufschlagen, die Predigermönche dagegen das Moritz-kloster beziehen sollten. Am 24. November 1519 ist davonzum erstenmale in den Urkunden die Rede 1 !, und bereits am10. Januar 1520 2 ) erhält Albrecht die Genehmigung des Papsteszu dieser Auswechslung der Dominikaner- und Augustiner-mönche, sowie zur Versetzung der letzteren in den Stand 'derWeltgeistlichkeit und zur Umwandlung der Dominikanerkirchein eine Stiftskirche. Die bisherigen Mönche sollen mit derKleidung der Weltgeistlichkeit auch all deren Rechte erhalten,l|die drei wesentlichen Gelübde (vota substantialia) aber sollenbewahrt bleiben, nur dass sie den Gehorsam nicht mehr dem- Oberen des Ordens oder des Klosters, sondern dem jeweiligen»Erzbischöfe zu geloben haben. Alle Besitzungen, Rechte und JPrivilegien, welche das Moritzkloster besass, sowie die, welche; ader Magdalenenkapelle verliehen oder v er heissen waren, sollen«auf diese Kirche übergehen. Gleichzeitig wird zum ersten-;§male der Name der neuen Kirche angegeben: Stiftskirche desheiligen Moritz und der seligen Maria Magdalena zum Sclnveiss-itucli des Herrn soll sie heissen 3 ). Also nach dem Patron der

1) Dreyliaupt I 879.

2) Dieses päpstliche Breve ist eingefügt dem processus erectionis Al-brechts, dat. 28. Juni 1520, abgedruckt Dreyliaupt I S. 883. Dreyliaupt datiertnach dem Wortlaute der Urkunde: 1519, doch begann bekanntlich die Kuriebis ins 17. Jahrhundert (1621) das neue Jahr erst am 25. März (calculus

MFlorentinus, cf. Grotefend, Handbuch der hist. Chronologie 1872, S. 26).; *Auch giebt Dreyliaupt S. 877 dieses Breve fälschlich für die Erektionsbulle(des Neuen Stiftes aus, obwohl darin ausdrücklich auf jene (vom 13. Apriljl519) verwiesen wird: iuxta fundationem et institutionem ac litteras pre-dictas (Dreyliaupt S. 884).

1) Nos (Papst Leo).licentiam et facultatem concedimus.

(ecclesiam monasterii sancti Mauritii vel si tibi aptius et commodius vide-bitur, ecclesiam domus fratrum huiusmodi et non dicte arcis sub invoeationeet denominatione gloriose et prestantissime collegiate ecclesie sancti Mauritiiac beate Marie Magdalene ad veluni aureum .... erigendi et instituendi.