794
Geschichte der Heraldik. V. 3.
der Landes-Finanzdirector David, dass er von demFinanzininister Szapary den Befehl erhalten habe, anden Gebäuden der Finanzverwaltuug Wappen in i tkroatischer und ungarischer Inschrift auszu-hängen. Damals gelang es dem Banus noch; mit Hülfedes kroatischen Ministers in Pest die Sache zu hinter-treiben
Der Banus schreibt dann wörtlich: „Ich glaubtedie Sache für immer beseitigt, als auf einmal am6. August 1. J., also nach 3'/ 2 Jahren, in derselbenNacht, als ich Agram verließ, ohne eine vorhergegangeneMeldung die zweisprachigen Wappenschilder durch denFinanzdirector ausgehängt wurden, und als die Auf-regung demzufolge schon den höchsten Grad erreichthatte, Hess er auch noch ungesetzliche zweisprachigeAmtssiegel herausgeben und verwenden. Dass Wappen-schilder mit zweisprachischer Aufschrift in Esseg undund einigen Orten des Landes auf Finanzgebäiulen seitanderthalb Jahren bestanden, erfuhr ich erst in derMinister-Conferenz in Wien durch den Finanzministerselbst — in jener Conferenz, in der sowohl der kroa-tische Minister als ich die zweisprachigen Wappen-schilder nach §57 des Ausgleichsgesetzes für ungesetz-lich erklärten.'
Diese einem seit 15 Jahren bestehenden Gebrauche :ungarisch-kroatisches Wappen, kroatische Aufschrift —zu nahe tretende Maßregel, rief in Agram und anderenkroatischen Orten die gröbsten Excesse hervor. Dieneuen Wappen wurden abgerissen und zertrümmert, dieortsanwesenden Ungarn wurden gehetzt, ja es kamenTödtungen von Excedenten und Vertretern der öffent-lichen Gewalt vor.
Die schon oben erwähnte Minister-Conferenz inWien beschloss die Wiederherstellung der beschimpftenWappenschilde mit der zweisprachigen Aufschrift untereiner bestimmten Feierlichkeit. Nach Gewährung dieserGenugthuung sollte sodann die Angelegenheit in einemversöhnlichen Sinne gesetzlich geregelt werden.
In der neueren Zeit ist die Unsitte der Wappen-schändung auch in die wappenlose Türkei vorgedrun-gen. Die Politische Correspondenz erzählte 1881 fol-genden , ihr aus Constantiuopel gemeldeten Vorfall:„Der Vakit hatte eine neue Tafel über seiner Thürebefestigen lassen, auf der der Name des Journals infranzösischer, türkischer und armenischer Sprachefigurirte. Infolge besonderer Erlaubniss war ihm auchgestattet worden, das Wappen des Sultans über demNamen anbringen zu lassen. Vor einem Monat fandmau dieses Wappen eines Morgens besudelt. Es ge-lang, den Unrath rasch zu beseitigen, alle Setzer undDrucker des Journals wurden aber verhaftet. Obschonkeiner derselben des Nachts im Hause gewesen war,hatte man doch Jemanden bestraft, und da die Sachevertuscht werden konnte, ging Alles gut ab. Voreinigen Tagen war das Wappen des Sultans abermalsbesudelt. Diesmal war aber Pech und eine andereMaterie gebraucht und die ganze Masse so dick aufge-tragen, dass man den ganzen Tag brauchte, um dasSchild zu reinigen. Der Polizeiminister begab sichselbst auf den Schauplatz, und da das Lokal des Vakitsich gegenüber der Pforte befindet, musste er deinSultan berichten, dass große Menschenmasseu Zeugendes Skandals gewesen waren. Man begriff nicht, wiees möglich gewesen war, eine Leiter in die Nähe desVakit zu bringen, ohne dass eine der Patrouillen esbemerkte, und noch weniger, wie man durch so langeZeit unbeobachtet die dicke Masse von Pech und Un-rath appliziren konnte. Da man Jemanden absolutbestrafen musste, so wurde — das Journal unter-drückt."
5. Gapitel.
Die Wappenanatalteu.
Das Institut der Hofpfalzgrafen, welches zwarnicht als Pflanzstätte des guten Geschmackes bezeich-net werden kann, das aber doch auf dem Gebiete desYYappenwesens sehr nützlich wirkte, weil es das Wap-penbedürfniss des Mittelstandes auf legitime Weisebefriedigte, ist seit dem Jahr 1806 in Deutschlanduntergegangen. In der allgemeinen Bedrängniss jenerZeit hat es kein einziger der deutschen Staaten, aufdie die Ausübung des kaiserlichen Reservatrechtesübergegangen war, der Mühe werth erachtet die Pflegedes Wappenbedürfnisses iu die Hand zu nehmen undzu regeln.
Die Freude an Familienwappen, der Familiensinnkehrte mit den ruhigen Zeiten in die besten und fürden Staat werthvollsten Kreise des Mittelstandes zurück.Die Theoretiker wussten diesen alten Zug des deutschenVolkes nicht zu würdigen, sie verhöhnten ihn sogar alseinen Auswuchs der Eitelkeit und des Ehrgeizes! Sokam es, dass der bescheidene Bürger, der von seinenVorfahren Kunde, ein Wappen als Zeichen der Einheitder Familie haben wollte, den schwindelhaften Wappen-bureaus in die Hände fiel, die schon zu NamestnikäZeiten, also in den zwanziger Jahren wuchernd empor-geschossen waren. Die Verwaltungsbehörden, welchewohl keine genaue Einsicht in das verwerfliebe Treibendieser Anstalten hatten, Hessen denselben völlig freieHand, ertheilten auch den Hausirern der AnstaltenGewerbescheine zum völlig ungehinderten Betrieb. InPreußen erging sogar eine Ministerial-Verfügung vom29. April 1847, welche das Verfahren der Regierungenbei Ertheilung der Gewerbescheine einer Regelungunterzieht. l )
Iu den 70er Jahre sah ich auf dem Werder'schenMarkte in Berlin die Bude eines Graveurs, in welcherGeschlechtswappen in Farbendruck (der Name wurdenach Bedarf ausgefüllt) öffentlich verkauft wurden.
1) Ministerialblatt der inneren Verwaltung 184'S. 103. Die Verfügung lautet:
„Nach den Berichten vom 5. Januar und 22. B'ebruard. J. hat die Königl. Regierung dem Handelsmann N.unterm 4. Juni vorigen Jahres einen Gewerbeschein
1) zum Hausirhandel mit Kramwaaren und gleich-zeitig
2) zum Suchen von Bestellungen auf Fam 1 "lien wappen und Devisen auf weißem und blauemPapier, so wie
3) zum Suchen von Bestellungen auf Einfassenvon Wappen u. Bildern mit Goldleisten, zum Steuer-satze von 12 Rthlr. ertheilt.
„Die Fassung dieses Gewerbescheines ist insofern»nicht zweckmäßig, als nach der Allerhöchsten Kabinets-ordre vom 8. Dezember 1843 das Suchen von Waaren-bestellungen (mit der hinsichtlich des Weins bestehen-den Ausnahme) nur bei Gewerbetreibenden erfolg ettdarf, Bestellungen auf Familien Wappen nicht woWbei anderen, als bei Privatpersonen gesucht werdenkönnen, dennoch aber nach dem vorstehend zu 2. ang 6 ^gebenen Inhalt des Gewerbescheins die Königl. Reg 16 'rung dem N. das Suchen von Bestellungen auf Familienwappen gestattet hat. Auch erscheint das zu *»erwähnte Bestellungssuchen nicht eigentlich als auf OlArbeit des Einfassens, sondern als auf die Waare, deRahmen aus Goldleisten, gerichtet und würde als eiSuchen von Waarenbestellungen zu behandeln ge wsen sein.