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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. V. 3.

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Regierung um desswillen nöthig zu seyn weil mit derFührung eines fremden Wappens auf Waaren leichtMissbrauch zum Nachtheil der betreffenden Regierunggetrieben werden kann "

In einer Wiener Correfpondenz von 4. April 1880war zu lesen:

Der österreichischen Regierung sind kürzlich Dip-lome zur Kenntniß gelangt, welche die theologischeFacultät in Belgrad ausgestellt hat und die mitgroßserbischen Emblemen ausgestattet erscheinen, in-dem sich auf den Rändern unter den verschiedenenWappen auch jene von Dalmatien, Kroatien u. s.W. befanden. Der Vertreter Oesterreichs in Serbienhat diese seltsame Erscheinung bei dem serbischenMinister, Herrn Ristic, zur Sprache gebracht. Letztererhat auch keinen Anstand genommen, die Ausfertigungso ausgestatteter Diplome als eine Unzukömmlichkeitzu bezeichnen und, indem er sein Bedauern hierüberausdrückte, erklärte er auch, sofort Weisungen gebenzu wollen, dass die Ausfertigung solcher Diplome hint-anzuhalteu sei."

Andere, als die in der Strafgesetzgebung ausdrück-lich bezeichneten Wappen sind strafrechtlich nichtgeschützt, der Gebrauch eines nicht zukommendenadelichen Familien-Wappens bildet kein Vergehen, dasex officio verfolgt und von dem Strafrichter abgeur-teilt werden könnte. ' Der Schutz der adelichenFamilienwappen vollzieht sich ausschließlich auf demSoden des Civilr echtes. Maßgebend ist das allge-meine Landrecht für die Preußischen Staaten, welches"n IL Theil, IX. Titel, §. 16 bestimmt:

Niemand darf sich eines adlichen Familienwappensbedienen, welcher nicht zu der Familie gehört, derdieses Wappen entweder ausdrücklich beigelegt ist,°der die dasselbe von alten Zeiten her geführt hat."

Eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 7. Mai1880 besagt ausdrücklich:die Frage, ob die Mitgliederd ?r Familie, deren Titel und Wappen unbefugt voneinem Dritten gebraucht werden, dieses im Wege"er Civilklage verhindern können, muss bejahtVerden, weil das Recht, um dessen Verletzung es sichhandelt, ein dem Privatrecht angehörendes ist."

4. C a p i t e 1.

Repräsentative Bedeutung des Wappens.

, Am wenigsten bestritten ist die Notwendigkeit«er öffentlichen, namentlich der Staats-Wappen. In derf hat müsste, wenn man die historischen Staatswappenabschaffen wollte, sofort etwas Aehnliches an derenStelle gesetzt werden. Auf diesem Gebiete hat dasWappen trotz aller Stürme der letzten 100 Jahre seineBedeutung uugeschwächt bewahrt.

Es ist vor Allem das privilegirte Hoheits- und^renzzeichen.

Die Königl. Westfälische Gouvernementscommission10 Hannover erließ am 19. März 1810 ein Pubhcandum* e gen Besitznahme des Landes und verordnete denGebrauch des Westfälischen Wappens sowie die Ab-nahme des Hannoverschen Wappens.

Der Kgl. Kommissarius zur Besitzergreifung derv °n Prankreich von Preußen abgetretenen Gebiete ver-ordnete in verschiedenen Patenten vom November 1815"dass das Königlich Preußische Wappen an allen Rath-Un d Gemeindehäusern aufgestellt werde." 1 )

, . 1) Simon, Uebersicht der in den Rhein-Provinzengeltenden Gesetze.

Ebenso bestimmen die Verordnungen über die Ein-verleibung der im Jahre 1866 erworbenen Gehietstheile:

Wir befehlen, die Preußischen Adler an denGrenzen zur Bezeichnung Unserer Landesherrlichkeitaufzurichten, statt der bisher angehefteten WappenUnser Königliches anzuschlagen und die öffentlichenSiegel mit dem Preußischen Adler zu versehen."

Auf Grund einer allerhöchsten Verordnung vom5. Nov. 1866 verfügte der Preußische Justizministeruntern 19. Nov. dess. J. dass die Notariatssiegel derNotare im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannoverden Königlich Preußischen Adler enthalten müssen.

Im Herbst 1886 wurde die Thatsache, dass anmehreren Punkten der bayerisch-böhmischen Grenze dasWappen des Königreichs Böhmen anstatt desjenigendes Kaiserstaats Oesterreich als Hoheitszeichen ange-bracht ist, seitens des Grafen von Boos-Waldeck zumGegenstand einer Interpellation im oesterreichischenReichsrathe gemacht. Am 18. Februar 1887 wurde dieInterpellation von dem Grafen Taaffe dahin beantwor-tet , dass die Vermarkungen des Grenzzuges aus ver-gangenen Jahrhunderten herrühren und dass die her-kömmlichen Grenzzeichen beibehalten bezw. erneuertworden seien.

Die Cölnische Zeitung hatte vor dem 1. April 1848am Kopfedas cölnische Wappen inmitten des Wappensder ehemaligen Provinz Jülich-Cleve-Berg, umgebenvon einigen Sinnbildern und gehalten von dem preus-sischen Adler. Seit dem genannten Tage erschien dasBlatt mit neuen Schriften und bei dieser Gelegenheitverschwand auch der alte Titelkopf mit dem Wappen.Mit dieser Veränderung schuf sich das Blatt, welchesübrigens gegen die Demagogen Zurückhaltung bewies,Anklagen und üble Nachrede; noch in den letztenJahren war in gegnerischen Blättern zu lesen:dieCölnische Zeitung hat den preußischen Adler fliegenlassen und damit Preußen abgesagt." Von dem Mini-sterium Manteuffel-Westphalen wurde der Vorgang alseinstaatsverbrecherisches Attentat" aufgefasst. 2 )

Aus Rom 5. April (1849) wurde berichtet, in Bolognahabe man das päpstliche Wappen wieder aufgerichtetund eine Deputation nach Gaeta gesendet. 3 )

Ueber die Wirthschaft der Dänen in den wiedereroberten Theilen der Elbherzogthümer im J. 1850schreibt ein Correfpondent der Allgem. Zeitung ausHamburg, 7. September:

Die Häuser wurden durchsucht und wehe demarmen Krämer, der etwa einen Pfeifenkopf mit deut-schem Wappen auf dem Lager hatte 5 Tage Arrestbei ßrod und Wasser war die gelindeste Strafe.

Das Wappen ist heute noch in demselben Maßewie früher in der pathetischen Rede als Bild einesNamens oder Staates unentbehrlich.

Von der Niederelbe" 22. Aug. 1846 schrieb Jemand :.... lasst uns vertrauensvoll die Blicke nach derDonau richten, das alte Königshaus von Habsburg undLothringen wird seine Hand nicht von uns abzie-hen; der Doppeladler wird uns Schutz verleihen..... Wenn alle Stützen brechen, wenn alle Ankerreißen, wird der Reichsadler wie ein Phönix aus seinerAsche wieder sich erheben (Augsb. Allg. Ztg. 1846Nr. 243, Beilage).

Die Augsb. Allg. Zeitg. 1847 Nr. 87 citirt aus demWerkeAus dem Wanderbuch eines verabschiedetenLanzknechtes. 4 Bände Wien 1844 und 1845" folgendeStelle (Rheinfahrt):

Ein einziger Vogel schwebte von Mainz herabvor unserem Schiffe, wie der Rabe aus der Arche Noah,

2) Cölnische Ztg. 1886 Nr. 241.

3) Allg. Ztg. 1849 Nr. 103.