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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. V. 3.

Nobilitirte Familien können immer nur auf dieForm der letzten Verleihung zurückgehen.

Haben Familien des Uradels einmal eine landes-herrliche Wappenvermehrung oder Aenderung ange-nommen, so haben sie auch auf jedes Selbstbestimmungs-recht verzichtet. Reformen, die über die Verleihunghinausgehen, bedürfen alsdann der landesherrlichen Ge-nehmigung.

Die Senioren der Familie v. Uslar-Gleichenstellten zum Familientage von 1845 folgenden Antrag:

Die Annahme des gemeinschaftlichen Familien-Wappens in Form und Zeichnung nach der Ahnentafeldes seligen Generals von Uslar zu Gelliehausen, welcheshei mehreren Stammbaumaufschwörungen in Stifter u.g. w. gedient hat."

Der zu Goettingen am 28. Decbr. 1845 abgehalteneFamilientag fasste den Beschluss:

Zu dem Puncte VI wurde einstimmung beschlos-sen, dass der Ober-Appellations-Eath von Uslar-Gleichenin Celle durch ein von Seiten des Conseniors derFamilie in deren Gesammtnamen an denselben zurichtendes Schreiben ersucht werden solle, eine genaueZeichnung des Wappens des Generals von Uslar-Gleichenzu Gelliehausen, wie es bei den Aufschwörungen inStifter adhibirt sei, anfertigen zu lassen, nach welcherauf Kosten der Lehnscasse Pettschafte für die Lehns-curie und die Gerichte angeschafft, auch für jedes voll-jährige Mitglied der Uslar'schen Familie ein Abstichin Achat angefertigt und kostenfrei demselben zugesandtwerden solle." *)

Die Mitglieder der Familie v. Weltzien fassten imNovember und December 1882 folgenden Beschluss:

Nachdem es sich herausgestellt hat, dass bereitsseit mehreren Jahrhunderten das Wappen der Familievon Weltzien durch Unkenntniß und Unfertigkeit derWappenstecher allmählich ein von der ursprünglichenForm vüllig verändertes Aussehen erhalten, sind wirunterzeichneten sämmtlichen männlichen Mitgliederdieser Familie, welche in Deutschland wohnen, überein-gekommen, diesem Zustande ein Ende zu machen."

Wir erklären dementsprechend hierdurch, dasswir nur das umstehend verzeichnete Wappen, welchesunter Beirath des Geheimen Archivraths Dr. Lischund des Archivraths Dr. Wigger aufgestellt wordenist, als das allein richtige unserer Familie anerkennenund verpflichten uns, dasselbe für die Folge allein zuführen." «J

Das löbliche Bestreben, die Wappen von allensinnlosen oder dem Geschmacke der Gegenwart nichtmehr entsprechenden Wucherungen zu befreien, in derGestaltung derselben möglichst der Meinung des Ur-hebers gerecht zu werden, alle mißverständlichen Auf-fassungen späterer Zeiten zu beseitigen, zeigt sichvielfach auch in den Stadtverwaltungen.

In Berlin hat Stadtrath Friedet im J. 1875 eineBerichtigung des Stadtwappens durchgesetzt. Er ent-warf eine von dem Oberbürgermeister Hobrecht am80. Sept. 1875 gezeichnete Verfügung, welche besagt:

Da das Halsband am Bären weder historisch nochheraldisch begründet ist, vielmehr einer bloßen Launeseinen Ursprung verdankt, da es ferner im hohen Maßeunästhetisch, so ist dasselbe bei der Neubeschaffungvon Siegeln, Stempelmarken etc. überhaupt bei allenbildlichen Darstellungen des grossen oder kleinen Ber-liner Stadtwappens fortan fortzulassen, wie solchesbereits auf Anregung des Stadtverordneten ProfessorsWolf gelegentlich der Ausschmückung des Rathhausesmehrfach geschehen ist."

1) Aus den mir mitgetheilten Familienpapieren.

2) Durch Einzeldruck bekannt gemacht.

Gleichzeitig wurde die Verwaltungsdirection desMärkischen Museums (an dessen Spitze Friedel steht)beauftragt:

die Vorarbeiten zur zeitgemäßen Umarbeitungdes Berliner Stadtwappens, wie solche von dem ver-storbenen Herrn Oberbürgermeister Seidel und demMagistrat seiner Zeit angeregt worden ist, weiter fort-zusetzen und unter Berücksichtigung der bevorstehen-den Bildung der Provinz Berlin zum Abschluss zubringen."

Das Magistrats-Collegium trat dem Vorgehen dergenannten Herren durch folgenden Beschluss vom LOctober 1875 bei:

In heutiger Sitzung wurdein Erwägung, dass der Bär im Berliner Wappen inneuerer Zeit bald mit dem Halsband, bald ohne solche»dargestellt wird

dass die archivalischen Forschungen beweisen, wie da«jetzt im Stadtsiegel gebrauchte Halsband erst aus demAnfange des vorigen Jahrhunderts stammt,dass ein Gutachten d'es Heroldsamts die Fort-lassung des Halsbandes als durchaus zulässig erklärt,beschlossen, die Streitfrage durch die Festsetzung zuerledigen, dasein Zukunft der Berliner Bär ohne H ali-band darzustellen ist."

Der Magistrat zu Neidenburg zog im Jahre 1885behufs Richtigstellung des Stadtwappens von verschie-denen Seiten Gutachten ein. Ich finde hierüber in einerKönigsberger Zeitung vom Mai 1885 folgenden Bericht:Gregorovius beschreibt in seinem Werkedie Ordens-stadt Neidenburg" das Wappen folgendermaßen: Einwilder Mann hält in der rechten Hand ein Schwörtund in der linken eine Weinrebe. Die Weinrebe in derHand eines nackten Wilden sei kaum ein Zeugnißdafür, dass der Orden besonders in diesen Landstriche»das Göttergeschenk des Dionys einzubürgern vorgehabthabe, sie sei vielmehr ein Symbol der Kultur überhaupt,und als solches erinnere sie uns an die große Thatjener muthigen Ritter, welche die Keime der Kulturin die galindiache Wildniß gepflanzt haben. Da dienoch vorhandenen Siegelstempel und Abdrücke von derobigen Beschreibung nicht unerheblich abweichen, toerbat sich der Magistrat zu Neidenburg vom König-lichenMünzkabinet ein Gutachten darüber, welche«dahin lautete, dass man in einem solchen Falle beidem Fehlen urkundlicher Nachrichten auf die ältesteDarstellung des Wappens zurückgehen müsse; als solchesei in dem vorliegenden Falle die nachstehende aszu"sehen. Zwischen zwei baumartigen Stauden (Wero-stöcken?) steht ein in der üblichen Weise um denKopf (ob auch um die Hüften, ist mindestens zweifel-haft) mit Laub bekränzter s. g. wilder Mann, der i»der rechten Hand ein Schwert, in der linken ein heral-dische Lilie hält und (was doch wohl mit dem räthsel-haften Gegenstande zwischen den Füßen gemeint Mt)auf einem Stück Erdreich steht. Das Feld des Schilde»möchte weiß oder silbern zu tingiren sein, der Mann,das Laubwerk, der Rasen und das Schwert ihre natür-liche Farbe, die Lilie eine gelbe oder goldene Tinkturerhalten. Die Deutung des Wappens durch einenHeraldiker in München lautet der oben wieder-gegebenen ähnlich: Der wilde Mann stehe in eroemder Kultur eröffneten Lande, was der Baumstuniptzwischen seinen Füßen nebst den daneben grünendenSträuchern darstellen solle. Das Schwert bedeute, das«das Land erobert sei, wogegen die Lilie als Symbo*der Kultur zu gelten habe. Hievon abweichend ist «*von Archivrath Philippi gegebene Auslegung: VeMann stelle den Führer einer Glevenie dar, darauideute die Gleve in der linken und das Schwert in «*rechten hin. Der Abdruck zeige auch deutlich,«"»*Rüstung und einen mit Nägeln ausgeschlagenen Bei» 1 *