Geschichte der Heraldik. V. 1.
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8elung von Gold in Silber vollständig richtig. Ich bittealso schwarz - silber und grün zu wählen." Freih. v.Erffa: „Die Provinz Sachsen ist doch wohl heute nochso wohlhabend, dass sie nicht Gold durch Silber zu er-setzen braucht und er (Vorredner) würde nach meinerAnsicht nur eine Lanze für den Bimetallismus brechen."Abg. Brecht: „Wenn Wappen einen Sinn haben, sohaben sie den, dass sie statt durch die Sprache durchdas Bild den Begriff bezeichnen. So wenig es uns ein-fällt, aus bloßem Belieben einem Worte unserer Rede-sprache ein anderes unterzuschieben, so wenig dürfenwir dieß unternehmen mit einem Bilde unserer heraldi-schen Sprache, sei es auch nur in Hinsicht seiner Fär-bung, diesem unerschütterlichen Grundsatze ist ja schonUnser Beschluß vom Jahre 1878 zum Opfer gefallen,indem Se. Majestät entgegen unserem Wunsche, dassfür die Provinz ein neues Wappen zusammengestelltWerden möchte, das alte beibehalten hat, weil es mitdem Begriffe auch der Provinz Sachsen nun einmalWenigstens seit dem Jahre 1817 verbunden ist."
Schließlich wurden mit 47 gegen 42 die Stimmendie Farben schwarz-weiß-grün angenommen.
Demnächst wurde Archivrath von Mülverstedt zuMagdeburg zu einer gutachtlichen Aeusserung aufge-fordert. Dieselbe, vom 26. April 1881 datirt, besagt u. A.* olgendes:
»Ein Blick auf Theorie und Praxis lehrt unzwei-deutig, dass bereits zu alten Zeiten sich die Regel bil-dete, zur Repräsentirung eines Wappens durch bloßeFarben — anstelle desselben — oder zum Behufe einerheraldischen Decorirung durch Bänder, Schleifen, Fah-ren, Decken u. s. w. eine Uebereinstimmung mit denFarben, welche das Wappen selbst trug, herzustellenu Od in Anwendung zu bringen. Diese legitimen Farbentand man, wenn es nöthig war, sie in obiger Weise zurHcb.au zu tragen oder zur Kennzeichnung zu Verwen-dern in den Farben der Helm decken, deren keinWappen entbehrt und entbehren darf.
„Die Helmdecken hatten, wie allgemein bekanntvorausgesetzt werden muss, nur zwei Farben. . . .Dadurch waren überhaupt nur zwei Farben gegeben,und so zeigt sich diese alte recht deutsche Sitteder Zweifarbigkeit überall bei der Tingirung der mit„Wappenfarben" zu decorirenden Fahnen, Decken,Schärpen, Binden, Bänder, Schleifen u. s. w. Nirgendsfindet sich in deutschen Landen vom Mittelalter biszur Neuzeit herab eine tricolore Decoration zur Reprä-sentirung der Wappen-Farben; eine solche ist über-haupt undeutschen (romanischen) besonders aber einesauf die Vorgänge bei der französischen Staatsumwälzungzurückzuführenden Ursprunges.
„Nicht und niemals wurden zur Bildung und Be-stimmung der Wappenfarben resp. der Helmdecken, dieTincturen der auch in den Wappenschilden befindlichenBeizeichen oder nebensächlichen Heroldsbilder heran-gezogen.....
„Ist es die Allerhöchste Willensmeinung, dassschlechterdings die Wappenfarben der einzelnen Pro-vinzen dreitheilig zu sein haben, so bietet sich zurGewinnung der dritten Farbe ausser Schwarz xmdGelb nur di: Grüne des Rautenkranz-Beizeichehs ...,
„Es ist gewiss für jeden Patrioten erhebend, dieFarben seiner theuren Preußischen Heimath und seineserhabenen Preußischen Königshauses zu erblicken undüberall geehrt und hochgeachtet zu sehen; allein eshandelt sich im vorliegenden Falle doch nicht darum,solchen Gefühlen Ausdruck zu geben, sondern eineWahl auf gegebener historischer Grundlage zu treffen."
Dem nächsten Landtag (1884) wurde das Gutachtenmitgetheilt, damit er sich noch einmal über die Sacheäussere. In der Sitzung vom 5. März 1884 wurde,diesmal fast ohne Discussion, unter Aufhebung des Be-schlusses vom 16. März 1882 beschlossen, als Pro-vinzial-Farben die Farben Schwarz-Gelb zu erbitten.