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Geschichte der Heraldik. V. 1.
„Die Zeichnung des grossen Siegels der Central-Organe würde nach diesem Vorschlage, da sie in demFederschmucke auf dem Helme des geharnischten Rit-ters die Farben: „Schwarz, Roth, Weiss, Grün" zeigt,eventuell der Berichtigung bedürfen." Bevor eine Aller-höchste Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffenwird, erscheint es wunschenswerth, dass die Provinzial-Vertretnng sich über den Vorschlag des König]. Herolds-Amtes äussere."
In der Sitzung des westfälischen Provinzialland-tages vom 30. März 1882 sprach sich der Referent Frei-herr v. Droste-Hülshoff Namens des Verwaltungs-Aus-schusses dahin aus, dass „Weiß (Silber) und Koth" alsdie Provinzial-Farben anzuerkennen und festzuhalten,seien; dass aber eventuell, wenn man höheren Orts aufdie Zusammenstellung von drei Farben bestehe, alsDritte „Gelb (Gold)" beizufügen sei, da „Gold" in denLandesfarben der grösseren Landestheile, die die jetzigeProvinz bilden, wiederkehre.
Graf von Landsberg trat diesen Ausführungen beiund bemerkt zur Berichtigung, dass auch schon vorden Freiheitskriegen die Studenten-Verbindungen dieFarben „Schwarz, Weiß, Grün" getragen.
Bei der Abstimmung lehnte die Versammlung dieAnnahme „Grün" als Landesfarbe ab, erklärte sich nachdem Antrage des Referenten für die Annahme der Far-ben „Weiß u. Roth" als Landesfarben und entschiedsich für den event. Fall für die Annahme des j,Gold"als dritte Farbe.
In Bezug auf Farben und Wappen der ProvinzHannover schrieb der Oberpräsident s. d. 12. April 1882an das Landesdirectorium:
„Das Königl. Heroldsamt schlägt als Provinzial-farben der hiesigen Provinz „Weiss, Roth', Gelb" vor,indem es bemerkt, dass die Farben „Gelb und Weiß"welche seit 1837 (bei dem früheren Königreiche (Han-nover) in Gebrauch gewesen sind, heraldisch nicht zurechtfertigen wären, und dass man vielleicht das sil-berne Ross im rothen Felde auf einem goldenen Schil-desfuss laufen lassen könnte, um nicht die Aehnlichkeitmit dem Wappen der Provinz Westfalen noch mehrhervortreten zu lassen. Letztere führt in ihrem Wap-pen das springende silberne Pferd im rothen Felde,welches nach dem Vorschlage des Königl. Herolds-amtes, um in dem Wappen die schon früher in West-falen geführte grüne Farbe anzubringen, über einengrünen Hagel dahin sprengend dargestellt werden soll."
Das Landesdirectorium gez. R. v. Bennigsen er-widerte am 21. Juni 1882, „dass der ständische Ver-waltungsausschuss . . . . erheblichen Werth darauflegt, dass nicht an die Stelle der bisherigen Provinzial-farben „Gelb und W eiß- 1 die Farben „Weiß, Roth undGelb" gesetzt werden. Die Farben Gelb und Weißhaben für unsere Provinz dadurch eine historische Be-deutung erlangt, dass sie bald nach der französischenZeit zunächst als die Farben des Militärs im König-reich Hannover und später als die Farben der National-kokarde und überhaupt als die officiellen Farben ein-geführt worden und in Geltung geblieben sind. EineBeseitigung-derselben könnte leicht ein befremdlichesAufsehen erregen und erscheint uns in der Sache selbstum so weniger gerechtfertigt, als der von dem Königl.Heroldsamte angeführte Grund, die Farben Gelb undWeiss seien „heraldisch nicht gerechtfertigt", vom stän-dischen Ausschüsse als ein durchgreifender nicht aner-kannt werden kann.
„Die wissenschaftliche Grundlage der Heraldik istdoch wohl kaum eine a priori so apodiktische, dass siehistorische Thatsachen, auf denen vielmehr die ganzeHeraldik als solche uns zu beruhen scheint, zu besei-tigen im Stande sein könnte. Auch ist das Vorkommender Wappenfarben Gelb und Weiss in Hannover keines-
wegs ein isolirtes, da noch heute die päpstlichen Wap-penfarben ganz die nämlichen sind."
Der Königl. Landtags - Commissarius schreibt anden Vorsitzenden des sächsischen Provinzialland-tags am 9. März 1882, dass sich das „Bedürfniss zurFeststellung der officiellen Wappen färben der Pro-vinz Sachsen geltend gemacht" habe:
„Das Königl. Heroldsamt hat als Farben der Pro-vinz Sachsen „Grün, Gelb, Schwarz" in Vorschlag ge-bracht, weil seit 1817, übereinstimmend mit dem Gross-herzoglich Sächsischen Wappen, für die PreußischeProvinz Sachsen der lOmal von Gold und Schwarzquergestreifte Schild, belegt mit dem schrägrechts ge-wendeten fünfblättrigen grünen Rautenkranze angenom-men worden ist."
Der sächsische Provinzial- Landtag beschäftigtesich mit der Frage in den Sitzungen vom 11. und 16.März 1882.
Graf v. d. Schulenburg- Angern bemerkt, „dassdiese Wappenfarben doch nur Farben der altsächsischenLandestheile sind, zu unserer Provinz gehören aber er-hebliche andere Landestheile z. B. das HerzogthumMagdeburg, dann die Altmark u. A. Alle diese Landes-theile haben ganz andere Farben." Abg. Brecht:„Wir haben ein gesetzliches Provinzial-Wappen, das istder alte Ballenstädter Schild mit dem grünen Rauten-kranze als der heraldischen Brisüre der jüngeren Linie,welche die Kur Sachsen erwarb. Das Wappen hatwunderbare Wanderungen erfahren und ist nunmehrwiederum in die Umgegend seiner ursprünglichen Hei-math zurückgekehrt. In diesem Wappen treten nunblos drei Farben hervor . . ." Graf v. d. Schulen-burg-Angern: „ich glaube, dass dem nichts entgegen-stehen würde, beispielsweise die Wappenfarben vonMagdeburg und Halberstadt, dieselben sind roth undsilber, oder die von der Altmark in den Farben desschildhaltenden Ritters anzubringen, trotzdem das eigent-liche Wappenschild diese bezeichneten nicht geradeschönen Farben hat. Abg. Frh. von Ende: „ich finde,dass die Bestimmung der Wappenfarben durchaus zu-sammenhängt mit der Feststellung des Wappens. Esist ein alter Grundsatz, dass die Wappenfarben ebendie Bilder resp. deren Tincturen, wie man es nennt,des Wappens darstellen. Also, so wie wir ein Wappenangenommen haben, versteht es sich von selbst, dasswir damit die Farben haben." Abg. v. Gerlacb:„Wenn diese Bemerkung zuträfe, würden wir vomHeroldsamte nicht noch gefragt worden sein, welcheFarben der Landtag wünsche."
Am 16. März machte der Graf von der Schulen-burg-Hohenburg den Vorschlag die Farben schwarz-weiß-grün anzunehmen; „schwarz-weiß ist preußischund wir sind alle zunächst darin einig, dass, wennauch verschiedene Landestheile zu einer Provinz ver-einigt sind, wir das Preußische vor Allem hoch haltenwollen. Grün ist dann die Farbe, die zunächst gerad eder Provinz Sachsen gebührt." Freih. v. Ende: „DieWappenfarben sind gegeben in dem Schilde, welchesder Provinz Sachsen zu führen dargereicht ist. Indiesem Schilde sind lediglich die Farben gold, schwarzund grün dargestellt und diese Farben haben früher inden altsächsischen Zeiten eine ganz besondere Bedeu-tung gehabt. Schwarz soll die Macht bedeuten, Goldsoll den Reichthum darstellen und grün die Fruchtbar-keit des Landes. Das werden Sie in den alten Urkun-den finden, welche die Darstellung des umgestaltetenBallenstedter Wappens erklären. Dass wir also überneue Wappenfarben discutiren ist meiner Ansicht nachunmöglich." Freih. v. W intzingerode-Knorr: „ESkönnte dieses gelb, welches den Reichthum bedeutensoll, ersetzt werden durch silber. Wir sind vielleichtnicht so reich und deshalb wäre vielleicht die Umwech-