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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. V. 1.

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sich der Bundestag mit der Bestimmung der deutsehenBundesflagge beschäftige und seine Entscheidungscheine sich dem alten kaiserlichen Adler, den altenBeichsfarben Schwarz und Gold zuzuwenden. „Glückauf und Vorwärts! Hundertausendfacher Jubel be-grüßt die Wiederauferstehung des alten Keichsbanners• • . . Die Einheit ist da in der Gesinnung, aber siebedarf auch des äußeren Zeichens, zum Sammelpunkt,zum Anhalt, zur Gewährleistung. ... Es mag demBinnenländer so wenig zu bedeuten scheinen, ob derFetzen Leinwand, der vom Mäste flattert, so oderanders gefärbt sey, und doch knüpft sich Großes, jaUnermessliches daran. Wer am Meere lebt, wer aneinem von den Schiffen aller Völker vielbesuchten Meeregelebt hat, der weiß, was eine Flagge sagen will."

Schließlich kam noch ein kräftiges argumentum adhominem in folgender Correspondenz aus „Üonstantinopel"den 22. April 1846: „Seither waren bei den hiesigenHandelsschiffen verschiedene Plaggen gebräuchlich;eine andere Flagge hatten die türkischen, verschiedeneandere die griechischen Schiffe von den verschiedenengriechischen Inseln. Nun ist aber für alle diese Schiffeeine gleiche Handelsflagge bestimmt worden. Solltenwir Deutscheu denn etwa sogar an denTürken uns noch ein Muster nehmen müssen?Wann wird von den Masten all unserer deutschenSchiffe doch einmal nur eine, eine deutsche Flaggeflattern I"

Die Londoner Times, diese alte Feindin Deutsch-lands, sagte im Juli 1846, die Elbherzogthümer dürftenDicht wieder deutsch werden, weil sonst die H o f f-flungen auf eine deutsche Flagge und deutscheFlotte zu einer Wirklichkeit werden könnten. Dieeifrigsten Gegner der deutschen Flagge saßen aber imSchöße der hohen Bundesversammlung, in welcher,trotz der augenscheinlichen Geneigtheit Oesterreichs,die Flaggenfrage von den zahlreichen Kleinstaatenaiedergestimmt wurde. Selbst das unabweisbare Be-dürfniss eines Wappens wurde in einer möglichst baga-tellmäßigen Weise behandelt. Es wurde im Jahr 1846lediglich beschlossen, dass die neuen Geschütze mit demdoppelköpfigen Adler (ohne Krone, Scepter, Schwertund Reichsapfel) und der Umschrift „Deutscher Bund"zu bezeichnen seien.

So kam der Februar 1848 mit der PariserRevolution, die, wie der gleichartige Vorgang desJahres 1830 in Deutschland einen tiefen Eindruckmachte. Sie erinnerte auch den ordnungsliebendenBürger an unerfüllt gebliebene Versprechungen undHoffnungen, während sie andere Kreise zu den gröbstenrevolutionären Excessen fortriss. Wiederum wurdendie rheinischen Kleinstaaten zuerst von dem Revo-lutionsfieber ergriffen, das sich dann unaufhaltsam überganz Deutschland verbreitete. Nun wurden im Bundes-tag die Acten über die Wappen- und Flaggenfragereproducirt und schon in der Sitzung vom 9. März 1848folgender Bericht des zuständigen Ausschusses vorge-tragen :

„Der Ausschuss, von der Ueberzeugung ausgehend,dass die Kraft Deutschlands wesentlich auf dem Be-wusstsein seiner Einheit beruht, dieses Bewusstseinaber, damit es der Nation lebendig und klar vorschwebt,äußerer Symbole bedarf, glaubt die wieder-holt schon in Anregung gebrachte Frage wegeneines Bundeswappens und wegen Bundesfarben der-malen zur Lösung bringen zu sollen. Der Ausschussist der entschiedenen Ansicht, dass zum Bundeswappensich am besten dasjenige Emblem eignet, welches schon^ J. 1846 zur Bezeichnung der Geschützrohre undttbrigen Gegenstände der Artillerie-Dotation der beidenFestungen Ulm und Rastatt verwendet worden ist.

— der alte Reichsadler mit der Umschrift: „DeutscherBund" ; — da es kein anderes geschichtliches Symbolder 1000 jährigen Einheit der verschiedenen deutschenStämme gibt. Ebenso werden die Bundesfarben derdeutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das deutscheReichspanier schwarz, roth und golden war. Der Auschussträgt daher darauf an — unbeschadet der einzelnenLandesfarben und Wappen — jenes Emblem zumBundeswappen und diese Farben zu den Bundesfarbenzu erklären. Der Ausschuss wird unverzüglich weitereAnträge stellen, wo und in welcher Weise das Wappenund die Farben anzubringen sind.

„Nach ausführlicher Besprechung dieses Gegen-standes wurde dem Ausschussantrage einhellig beige-stimmt; daher

Beschluss:

„Die Bundesversammlung erklärt den alten deutschenReichsadler mit der Umschrift „Deutscher Bund" unddie Farben des ehemaligen deutschen Reichspaniers —schwarz, roth, gold zu Wappen und Farben des

deutschen Bundes, und behält sich vor, wegen derAnwendung derselben nach Erstattung des Ausschuss-vortrags das Weitere zu beschliessen." J )

In der Sitzung vom 20. März wurde hinsichtlichder Anwendung von Wappen und Farben auf den An-trag des Ausschusses beschlossen:

„1) Das Bundeswappen und die Bundesfarben wer-den sofort in den Bundesfestungen angebracht und istdie Bundesmilitärcommission mit der unmittelbarenAusführung dieses Beschlusses beauftragt.

„2) Das durch die Bundeskriegsverfassung für den Falleines Bundeskrieges vorgeschriebene gemeinschaftlicheErkennungszeichen allen Bundestruppen ist diesen Em-blemen zu entnehmen.

„3) Die Siegel der Bundesbehörden haben dasBundes wappen zu führen."

Inzwischen waren die Beschlüsse der Bundesver-versammlung 2 ) durch die Ereignisse überholt worden.In Wien hatte am 13. März und am 18. März in Ber-lin ein Volksaufstand stattgefunden. König FriedrichWilhelm IV. konnte sich nicht entschließen, von der inseinen Händen liegenden Macht Gebrauch zu machengegen die von fremden (polnischen!) und einheimischenAufwieglern irregeleiteten Kinder seines Volkes. Am18 März erließ der König ein Patent wegen be-schleunigter Einberufung des vereinigten Landtages,in welchem es heisst:

„Vor Allem verlangen wir, dass Deutschland auseinem Staatenbund in einen Bundesstaat verwandelt werde.Wir verlangen, dass das deutsche Bundesheer untereinem Bundesbanner vereinigt werde, und hoffen,einen Bundesfeldherrn an seiner Spitze zu sehen. Wirverlangen eine deutsche Bundesflagge und hoffen,dass in nicht zu langer Frist eine deutscheFlotte dem deutschen Namen auf nahen und fernenMeeren Achtung verschaffen werde."

Seit dem 19. März wehte die schwarzrothgoldene

1) Verhandlungen des deutschen Parlaments II. Lfg.S. 1.

2) Dieselben wurden überhaupt erst nach dem 24.März amtlich publicirt. Die allgemeine preußischeZeitung vom 26. März druckt die Actenstücke ausFrankfurter Blättern ab.

Der Bundesbeschluss vom 9. März ist der „Augsb.Allg. Ztg." am 10. als „zuverlässiges Vernehmen" mit-getheilt; der Beschluss vom 20. am 23. März (ab-gedruckt in der Nummer vom 26. März).