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Geschichte der Heraldik. V. 1.
begeben habe, um sich über das Fahnenrescript zuorientiren. „Denn diese Farben und dieses Wappensind sein Wappen und Farben und in der That liegenMissverständnisse nahe genug, wenn der Gebrauch die-ser Symbole als Zeichen einer politischen Partei undals Mittel um Ruhestörungen hervorzubringen bezeich-net und demnächst polizeilich verboten werden."
Eine Folge dieses Schrittes war folgende Bekannt-machung:
„Mit Beziehung auf das Kanzeleipatent, betr. dasVerbot des Gebrauchs gewisser Fahnen, wird den Po-lizeibehörden in Gemäßheit Kanzeleischreibens vom26sten (Aug. 1845) hiedurch zur Nachricht und Wahr-nehmung des Erforderlichen eröffnet, dass der Gebrauchvon Fahnen mit den vere inigten Wapp enschil-d e n der Herzogthümer Schleswig und Holstein nichtals zulässig zu betrachten ist, wogegen ausser derReich sfahne auch der Gebrauch von Fahnen, welchemit dem besonderen Wappenschilde einesder Herzogthümer versehen sind, nicht zu verbietenseyn wird".
Also ein handgreiflicher Protest gegen das „upewig ungedeelt."
4. Capitel.Wappen und Flaggen im Jahr 1848.
Die Abzeichenlosigkeit des seit 1815 bestehendenDeutscheu Bundes sollte der hohen Bundesversammlungendlich doch Unbequemlichkeiten machen. Durch dieAusführung der Bundesbeschlüsse über den Bau derFestungen auf der Südwestgrenze (Ulm und Rastatt)Deutschlands wurde gemeinsames Eigenthum geschaffen,welches „nach den Grundsätzen einer geregelten Ad-ministration" als solches bezeichnet werden musste.Die Frage wurde in einem, wahrscheinlich öster-reichisch-offiziösen Artikel der Augsburger All-gemeinen Zeitung (Nr. 335 u. 336 vom 30. Nov. und1. Decbr. 1844) eingehend erörtert. Es heisst in dem-selben :
„Ein Zeichen, wie wir es brauchen, muss zuvör-derst, wenn es keine halbe Maßregel sein soll, das obenerwähnte Bundeseigenthum von allen andern gleich-artigen Gegenständen deutlich unterscheiden, und inder Folge ohne Abänderung, im größten wie im klein-sten Maaßstabe sich leicht und bequem bei Gegenständender verschiedensten Art anbringen lassen; es handeltsich also bei näherer Erörterung nicht mehr um dieeinzelne Bezeichnung der Festungsthore und der Aus-rüstungsgegenstände, sondern um ein einziges undgemeinsames Zeichen des Bundes.
„Die Namen der Parteien und ihre Zeichen sindkeineswegs gleichgültig, sagte schon der trefflicheHeeren; in wieviel höherm Grade ist dieses der Fallbei einer Nation von 40 Millionen, die in 38 Staatengesondert, nur allein durch den Bund zu einem Ganzenvereinigt wird? Alle Völker, die als solche bestehenund nicht unter fremde Herrschaft gerathen, oder ohneallen innern Verband in kleine Staaten zersplittert sind,halten von jeher mit Stolz an ihren volks-tümlichen Zeichen fest.
„So muss denn die Frage wegen eines Bundeszei-chens für uns wohl eine wichtige sein; sie geht ausder inneren Entwickelung unserer Verhältnisse noth-wendig hervor, und würde stets wieder auftauchen,wollte man sie auch als unbequem von der Handweisen ....
„Aus dem Begriffe des Bundes folgt wohl zuvör-derst, daß die Hoheitsrechte der einzelnen Staaten und
deren symbolische Darstellung durch besondereZeichen sich mit dem gemeinsamen ohne alle Be-schränkung vereinigen lassen müssen. Eine fernerenöthige Eigenschaft dieses letzteren besteht, wie schonoben gezeigt wurde, darin, dass es bei Gegenständender verschiedensten Art, im größten wie im kleinstenMaaßstabe ohne wesentliche Änderung dargestelltwerden könne. Eine dritte nothwendige Eigenschaftist endlich die, dass unser Bundeszeichen kein fremdesund neues sei, sondern dass es in unserer Geschichteseine uralten, wohlbegründeten Anfänge habe. . . . Einneuerfundenes Bundeszeichen wäre in Deutschlandlächerlich. . . .
„Obgleich der einfache Adler älter ist als derdoppelte, so verdient dennoch dieser letztere als Bun-deszeichen den Vorzug, weil er als das Zeichen unsersfrühern Gemeinwesens — des Reiches — bekannter ist.Geben wir ihm zuvörderst seine alte, eigentlicheGestalt wieder ohne die spätem Zuthaten von Krone,Scepter, Reichsapfel und Schwert (die ersten beziehensich auf eine Monarchie eher als auf einen Bund gleich-berechtigter Staaten und des letztern bedarf er nicht,da ihm Gott seine natürlichen Waffen verliehen), sokann er von jedem andern seines Geschlechtes leichtunterschieden werden. Wollte man hierin noch weitergehen, so wäre ein rothes Kreuz auf seiner Brust viel-leicht ein angemessenes Sinnbild des christlichen Bun-des. Will man eine Erweiterung des alten Reichszei-chens zulassen, was hindert dann auch einen kurzen,scharfbezeichnenden Wahlspruch hinzufügen. einen sol-chen, der an das eine malmt was noth, an die Eintrachtdes herrlichsten Volkes, dessen die Geschichte kennt?Diesen Adler mag man, kolossal in Stein, Eisen oderErz über den Thoren unserer Festungen anbringen,oder nur einige Linien gross auf unsere Stempel schnei-den, immer bleibt er dasselbe nicht zu verwechselndeBundeszeichen.
„Dort, wo der Bund nicht sowohl als ein Collec-tivbegriff ausgedrückt werden soll, sondern wo zugleichdie Darstellung der einzelnen Bundesglieder angemes-sen erscheint, kann der Schild auf des Adlers Brustmit den Wappen der einzelnen Bundesstaaten leichtangebracht werden. . . . Wird der Schild viermal inLänge und viermal in Quere getheilt, so ergeben sich16 Schilde oder Felder, die durch eine in die Mitte deruntersten Reihe eingepflanzte Spitze sich auf IV ver-mehren. Diese, den 17 Stimmen in der Bundesversamm-lung entsprechenden Schilde zeigen nunmehr die Wappender deutschen Bundesstaaten nach der Ordnung, wiesolche im 4ten Artikel der Bundesacte aufgeführtwerden."
„. . . Das vorgeschlagene Bundeszeichen eignet sichaber auch noch für andere Zwecke, die sich bei fort-während gedeihlicher Entwicklung wohl von selbst er-geben und wo neben dem Gesammtverhältniss desBundes auch die Hoheitsrechte irgend eines einzelnenBundesstaates dargestellt werden sollen. Für dieseZwecke könnte dem Bundesadler statt des oben be-schriebenen Gesainmtschildes, der einzelne Schild desbetreffenden Staates als Herzschild beigefügt werden,und so wäre denn der Adler für die Bezeichnung derStaaten sowohl als der Gesammtheit gleichmäßig ge-eignet. . ."
Etwa zur selben Zeit erschien in der DeutschenVierteljahrsschrift ') ein Artikel in welchem als haupt-sächlichstes Mittel zur Hebung der deutschen Seeschifl-fahrt die Einführung einer allgemeinen deutschenNationalflagge befürwortet wurde. Im Januar1845 wusste die Allgemeine Zeitung zu melden, daS8
1) 1844 drittes Heft, S. 241 ff.