Geschichte der Heraldik. V. 1.
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gnädigster Souverän zwar den Titel eines Kurfürste n,welcher durch sein Alter eben so sehr, als durch diedavon abhängende hohe Würde, ausgezeichnet ist, bei-zubehalten* jedoch damit das Prädicat „KöniglicheHoheit" statt des bisher gebrauchten „KurfürstlicheDurchlaucht" so wie für des Kurprinzen Hochfürst-liche Durchlaucht nunmehr das Prädicat „Hoheit" zuverbinden gnädigst beschlossen hat; so ist dieses durchdie Justiz-Beamten zu Jedermanns Nachachtungund Befolgung öffentlich bekannt zu machen."
In Nassau wurde eine Aenderung des sich mit^en Besitz-Verhältnissen gar nicht mehr (leckendenWappens von 1805 (vergl S. 68(i) wiederholt in An-r egung gebracht. Der herzogliche Lehenhof berichteteam 25. Juni 1818 an das Staatsministerium:
,2) Als im J. 1806 die deutsche BeichsverfassungSich auflöste, dagegen der Rheinbund entstund undNassau einige Provinzen abtrat, andere übernahm, sohätte zwar gleich damals Titel und Wappen geändertwerden sollen, aber in Rücksicht der damaligen Zeit-umstände wurde nur der kleinere Titel, Herzog zuNassau eingeführt, das grössere Wappen blieb in allenseinen Feldern unverändert und nur auf dem Siegelw urde in der Umschrift statt princeps das AVort duxgravirt, wobei es bis jetzt verblieben ist....
»5) In diesem alten grösseren Wappen stehen auchnoch die Felder von Cöln , Mahlberg', Freusburg, Hom-burg, Wittgenstein und Hammerstein.
„Diese 6 Herrschaften sind durch Staatsverträgeabgetreten worden und die jetzige hohe Besitzer könn-ten nach staatsrechtlichen Grundsätzen gegen derenferneren Gebrauch protestiren.
„6) Es scheint uns überhaupt dieses Wappen oderRiegel nach seinem grossen Umfang nur zum Gebrauchbei Verträgen mit andern gleich souverainen Staatengeeignet zu sein. In Urkunden, worinnen der Landes-und. Lehenherr zu seinen Unterthanen oder Vasallenspricht, sollte eine solche Auszeichnung eigentlich nichtstatt finden.....
„8) Der Gebrauch des kleineren Titels und Siegels"ei inländischen Ausfertigungen ist auch bei anderndeutschen Souverainen eingeführt, wie die bei denMinisterial-Akten liegende K. Preuß. Verordnung we-gen des Titels und Wappens bezeuget."
Der Antrag in Betreff des Gebrauches des großen^taatssiegels wurde am 7. Juli 1818 genehmigt. DreiJahre später wurden höchsten Ortes Anträge „hinsicht-lich der Annahme einer neuen Titulatur und der damit™ Verbindung stehenden Abänderung des bisherigenWappens" gefordert und der Archivrath Lex mit derErstattung eines Gutachtens beauftragt. Das Wappenb '|eb jedoch damals und bis zum Aufhören der selbst-ständigen 'Existenz des Herzogthums Nassau unverän-dert so, wie es im Jahre 1805 beschlossen worden war.Im Königreich Bayern blieben die Zustände des^appenwesens bis zum Jahre 1835 unverändert. DerAnstoss zu Neuerungen kam hier von unten.
Die Stadt München hatte den Verlust ihres altenv °lksthümlichen Wappenhildes, des „Münchener Kin-deis" nicht verschmerzen können und jeder Mann vonEinsicht wird ihr das nachfühlen. Sie fand jetzt mit•hren Wünschen bei dem teutsebgesinnten Könige eingeneigtes Ohr. Es erging Seitens des Ministers FürstenJ° n Oettingen - Wallerstein folgende Bekanntmachungd' d. München 24. Februar 1835:
„Seine Majestät der König haben AllerhöchstihrerWenen Haupt- und Residenzstadt, auf deren allerunter-tnäjiigste Bitte das alte Stadtwappen sammt den ihrv °n Kaiser Ludwig dem Bayer verliehenen schwarzenUttd gelben Wecken mit der huldreichsten BemerkungNieder zu bewilligen geruht, wie Allerhöchst Sie demd'eßfallsigen Wunsche dieser braven Stadt um so mehr
gerne entsprochen, als Bayern mit Selbstgefühl auf seineGeschichte sehen könne und als A llerh öehstihreAbsichten seien, dass alte Namen und Zei-chen durch Jahrhunderte fortleben bis zuden spätesten Geschlechtern.
„Diese alerhöchste EntSchliessung wird hiemit zurallgemeinen Kenntniss gebracht."
Auch die Stadt Weissenburg im Nordgau erhieltim Jahre 1835 ihr an die ehemalige Beichsfreiheiterinnerndes Wappen zurück, vermöge folgender Be-kanntmachung:
„Seine Majestät der König haben unterm 27. April1 Js. dem Gesuche der Stadt Weissenburg um Wieder-verleihung des ihr vom Kaiser Friedrich III. im Jahre1481 verliehenen Wappens, welches einen von einemEngel gehaltenen rothen Schild, in dessen Mitte 1 eineweisse Stadtpforte mit zwei Thürmen und zwischen denTln'irmen in einem kleineren goldfarbenen Schilde einenAdler mit zwei Köpfen und ausgestreckten Flügelndarstellt, die allergnädigste Gewährung zu ertheilengeruht."
Endlich wurde durch folgende Verordnung vom18. Octoher 1835 auch das Königliche Wappen neuge-staltet:
„Ludwig, von Gottes Gnaden König vonBayern etc.etc. beschliessen, Unser bisheriges König-liches Wappen abzuändern, und wünschen, dass dieLande, welche die göttliche Vorsehung in dem bayeri-schen Keiche zu einem innig verbundenen Ganzen ver-einigt hat. einen sprechenden Beweis Unseres König-lichen Wohlwollens darin sehen, dass Wir, da die Be-stimmung des Haus- und Staatstitels, sowie des Wap-pens lediglich von Unserem souveränen Ausspruche ab-hängt, unter Aufhebung der Bekanntmachung vom20. Dec. 1806, hierüber Folgendes verordnen.
„Das neue Königliche Wappen besteht aus einemquadrirten Schilde mit einem Herz- oder Mittelschilde,welche beide länglichte, unten zusammen gehängteVierecke bilden Das Herzschild enthält die bayeri-schen silbernen und lasurnen Bauten, von der Linkenzur Rechten in einer Diagonallinie aufsteigend; dasHauptschild hingegen im oberen rechten schwarzenFelde einen nach der rechten Seite aufspringendenstreitfertigen goldenen Löwen mit rother Krone, aus-geschlagener Zunge und aufwärts geschlungenem ge-spaltenen Schweife; im oberen linken rothen Felde dreibis über die Mitte aufsteigende silberne Spitzen, imunteren rechten, von Silber nnd Roth sechsfach schräglinks gestreiften Felde einen goldenen Pfahl, endlichim unteren linken silbernen Felde einen rechts auf-springenden blauen gold gekrönten Löwen mit roth aus-geschlagener Zunge und aufwärts geschlungenem ein-fachen Schweife
„Das Schild bedeckt die goldene, mit Edelsteinenund Perlen verzierte bayerische Königskrone, oben mitdem Reichsapfel besetzt Dasselbe ruht auf einem mar-mornen Sockel.
„Die Schildhalter sind aufrecht stehende, mit demKopfe auswärts gekehrte, goldgekrönte Löwen, mit aus-geschlagener Zunge, aufwärts geschlungenem, gespal-tenen Schweife.
„Das Schild umgeben die Insignien Unseres Haus-Ordens vom heiligen Hubert auf drei Seiten, am Fussejene Unseres Haus-Ordens vom heiligen Georg, des Mi-litair-Max-Joseph-Ordens und des Civil-Verdienst-Ordensder bayerischen Krone.
„Das ganze Majestäts-Wappen steht in einem Kö-nigsgezelt von purpurnem Sammet auf beiden Seiten inungebundenen Knoten aufgeschlungen, inwendig mitHermelin gefüttert, an der Kuppel und am Saume mitgoldener Stickerei, Quasten und Tressen reich verziert,und am Gipfel wieder mit der Königskrone bedeckt.