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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. V. 1.

Aus diesem so gebildeten und gezierten Wappenbesteht auch das grosse Insiegel des Reiches und dasgrössere geheime Kanzlei-Insiegel. Die Umschrift aufdemselben ist: Ludovicus Dei Gratia Rex Bojoariaeetc. etc.

Diesem Majestäts- Wappen entsprechend hat diegrosse Titulatur zu lauten: Ludwig von Gottes GnadenKönig von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog vonBayern, Franken und in Schwaben etc. etc.

Das Wappen des Kronprinzen und der KöniglichenPrinzen von Bayern ist, was das Schild, die Schildhal-ter, den Sockel und die Königlichen Orden belangt, so-weit solche zur Anwendung Kommen, mit dem Majestäts-wappen übereinstimmend. Dasselbe umgiebt jedoch nurein Fürstengezelt mit ausgeschlagenem Hermelin undgebundenen Knoten, ohne Kuppel und Stickerei. EineKönigliche mit Perlen verzierte Krone erscheint aufdem Fürstengezelt nicht, aber ober dem Schilde.

Das Wappen der Herzoge in Bayern hat eineneinzigen, mit dem Herzogshute besetzten Hauptschild,die bayerischen Rauten darstellend. Die Schildhaltersind die bayerischen Löwen, wie bei dem Majestäts-Wappen, und diese, sowie der herzogliche Purpurmantelmit dem Herzogshute geschmückt "

In dieser Maßregel zeigt sich eine in der Staats-heraldik sonst nicht übliche Incongruenz einmal desTitels mit den Wappenbildern, sodann der Wappen-bilder mit den geographischen Begriffen. O. T. v. Hefner ')hatte die ungewöhnliche Liebenswürdigkeit, in der Wahlund Anordnung der Wappenbilder .ein sinniges Inein-andergreifen der Heraldik und der Geschichte" zu er-blicken 2 ). Im Einzelnen ist er dann freilich gezwungen,bei zwei Feldern (von fünf) Einwendungen zu erheben.

Der Plan und die Aufgabe des Staatsheraldikerswar es,mit Absehung der zahlreichen einzelnen Besitz-thümer", aus welchen Bayern entstanden ist, blos dievier Hauptstämme des Staates zu berücksichtigen.

Dem Titel König von Bayern entspricht der Ge-sammtstaat uud das Gesammtwappen; die Pfalzgraf-schaft müsste daher den Mittelschild, die bayerischenRauten das 1 u 4. Feld, Franken das zweite, Schwa-ben das dritte Feld einnehmen. Durch die gewählteAnordnung erhielt aber der Staatsheraldiker ein Feldzu viel, in welches er, seiner Aufgabe ungetreu werdend,als Lückenbüsser das Wappen der Grafschaft Veldenz(blauer Löwe in Silber) setzte. Das Wappen für Fran-ken ist richtig. Zur Repräsentation des Herzogthumsin Schwaben wählte er das Wappen der MarkgrafschaftBurgau, die allerdings in Schwaben gelegen ist.

Nach dem Tode des Königs Wilhelm IV. von Eng-land im Jahre 1837 folgte in England die Tochter desnächstalteu Bruders, Victoria, in der Regierung nach,während das Königreich Hannover auf den HerzogErnst August von Cumberland überging (20. Juni1837). Damit hatte Hannover wieder eine selbst-ständige Dynastie erhalten.

1) Neuer Siebmacher, Wappen der Souveraine derdeutschen Bundesstaaten S. 15.

2) Dagegen sagt H. Grote (Münzstudien I. Band):Die Heraldik ist die Hieroglyphik des Mittelalters.Die einzelnen Felder eines Wappenschildes sind gleich-sam Buchstaben, die mittelst der Verschränkungnach den Regeln der heraldischen Orthographie zu einemWorte vereinigt werden. Um nun ein Schriftsetzer zusein, muss man buchstabiren können ... So wenigwie ein Schriftsetzer aus den Buchstabenr, v, 3 und £ das WortBaieru* zu setzen ver-mag, so wenig kann der Heraldiker aus denFiguren: Pfalz, Würzburg, Burgau und Vel-denz den BegriffBaiern" verschränken."

Schon vorher war die Einführung eines besonderenKöniglich HannoverschenWappens zur Sprachegekommen. Dr. H, Grote veröffentlichte im Hannover-schen Magazin vom J 1831 eine diese Frage erörterndeAbhandlung, in welcher er folgende Grundsätze auf-stellte :

Die Wappen souverainer Häuser sind oder warenwenigstens bisher für einen Theil des Staatsrechts undder Geschichte ungefähr eben das, was Landcharten fürdie Geographie sind. Sie enthalten meistenteils in denmannichfaltigen, nach bestimmten Regeln zusammen-gesetzten Bildern, aus denen sie bestehen, die Familien-geschichte dessen, der sie führt, eine Darstellung seinerBesitzungen und des Verhältnisses derselben zu einan-der , und der Ansprüche, die er auf die BesitzungenAnderer macht. Schon dieser Inhalt der meisten Wap-pen führt darauf hin, dass dieselben, in sofern sie vonSouverainen geführt werden, nicht Symbole des Staats,sondern Familienwappen, oder durch Beifügung vonAttributen, die nur dem Chef einer solchen Familie zu-kommen, persönliche Wappen der Souveraine sind.

Um ein neues Wappen anzugeben, giebt es zweiWege, je nachdem die genealogische oder staatsrecht-liche Bedeutung in demselben vorherrschen soll.

In ersterer Hinsicht geben allein Abstammung undBeerbungen die Grundsätze an, nach welchen verschie-dene Wappenbilder zusammen zu bringen sind ; nur indiesem Falle haben Erwerbungen von Ländern und Ti-teln , so wie auch Verluste derselben , auf die Verän-derung der Wappen gar keinen Einfluss. So enthältdas Spanische Wappen nichts weiter als die zusammen-gesetzten, aber in dieser Zusammensetzung noch immergeschiedenen Wappen der vier Ahnen Kaisers Karl V. .

Soll aber bei einem solchen neu einzuführendenWappen die staatsrechtliche Bedeutnng vorherrschen,so kommt hier das politische Verbältniss, in welchemdie einzelnen Besitzungen zu einander stehen, die, gleich-viel in wie vieler oder welcher Hinsicht zu einem po-litischen Ganzen vereinigt sind, zur Frage."

Das Wappen blieb aber damals sowohl wie in»J. 1837 unverändert und wurde bis zum J. 1866 in fol-gender Form geführt a ) (siehe S. 699 Nr. 506).

Das Wappen des Herzogthums Lauenburg-Beim Aussterben des sachsen-lauenburgischen Für-stenhauses mit Herzog Julius Franz am 19./29. Septbr.1689, war ein auf das Land Lauenburg bezüglichesW r appen nicht vorhanden. Der Schild des letzten Her-zogs enthielt das sächsische Stammwappen, den Adlerder Pfalz Sachsen, die Seeblätter der Grafen von Brenaund das Abzeichen des Reichs-Erzmarschallamtes.

Das Herzogthum Lauenburg wurde von dem HauseBraunschweig-Lüneburg in Besitz genommen und auchden anderweitig auftretenden Ansprüchen gegenüberbehauptet. In den Siegeln der lauenburgischeu Landes-Behörden erscheint fortan das bevorzugte Wappen!»!* 1des Hauses Braunschweig: das weisse Ross im rothenFelde. Auch die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun-derts geprägten lauenburgischen Courant-Münzen zeigendas springende Ross *). ,

Im J. 1779 suchte die Ritter- und Landschaft des

3) z. B. Zur Statistik des Königreichs Hannover1. Heft. Hannover 1850. Druck von Fr. Culemann. Titel-blatt. Auf den späteren Heften erscheint ein viel we-niger geschmackvoller Wappen-Holzschnitt.

4) Das Wappen des Herzogthums Lauenburg;»Hamburgischer Correspondent vom Febr. 1852; abgdruckt im Vaterländischen Archiv f. d. Herzogth. Lauen-burg I. Bd. Ratzeburg 1857. Enthält verschiedene un-genauigkeiten.