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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. V. 1.

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Welche der preussischen Monarchie gar nicht augehören,daraus zu entfernen. Warum die Wappen von einemHerzogthume Wenden und einem Fürstenthume Wendendie nirgend mehr zu finden sind; und von MeklenburgUnd wieder von Schwerin und von Rostock, besonders;die bekanntlich zur preussischen Monarchie nicht an-gehören und warum wieder Schwerin zweimahl undStrelitz gar nicht darin aufgenommen ist. . . .

Manche neuere, selbst deutsche, Staatswappen sindsehr einfach; z. B. das Bayersche; andere auswärtige,Doch mehr dem Zeitgeschmack angepasst; z. B. dasWappen des vereinigten Königsreichs GroßbritannienUnd Irland; obwohl man sich freylich in beyden noch«ben so wenig von den Bestien an den Seiten dersel-ben, hat los machen mögen, als in dem neuen preussi-schen Wappen von den Nordlands-Riesen; welchenfreylich noch eher ein angemessen allegorischer Sinnbeygelegt werden kann, als den schildhaltenden Bären(?) Bayerns und Einhörnern Großbritanniens."

Fürst Hardenberg fand die Kritik der Zeitenunzeitig und veranlasste eine Widerlegung derselben,die der Geh. Rath von Räumer verfasste und die (dasie aus Hardenbergs Papieren in das Geb. Staatsarchivgelangte) wahrscheinlich nicht zum Druck befördertWorden ist. Ich will wenigstens einige Stellen derAntikritik der Vergessenheit entreissen:

Das Wappen eines Reichs ist die symbolischeAndeutung der Würde, der Macht, der Bestandteiledesselben.

Der Zweck ist, uralte geschichtliche ehrwürdigeErinnerungen mit der Gegewart und diese Gegenwartmit der Aussicht in eine lange Zukunft in Beziehungund Verbindung zu setzen."

Von einem solchen Wappen kann man demnachdurchaus nicht fordern, dass es dem Zeitgeist hul-dige, wie in dem Aufsatze verlangt wird, oder dass esdem Zeitgeschmack gemäß sei.

Man mag unter dem Zeitgeist den Geist desgegenwärtigen Momentes, Monats, Jahres, oder Decen-Uiums verstehen, ein Reicbswappen kann nicht ihn zurRichtschnur nehmen.

Ein solches Wappen wird eingerichtet und ange-ordnet, um von der Gegenwart an für eine lange Zu-kunft zu bestehen.

Eben so wenig als der Zeitgeist, kami der Zeit-geschmack die Richtschnur bei der Anordnung desWappens eines Reiches geben.

Ein Wappen ist nicht ein Werk der schönenbildenden Künste, das lediglich nach Regeln der Aesthe-tik zu beurtheilen wäre. Es giebt in der WappenkundeWeder einen gothischen noch einen antiken, noche inen modernen Styl.

Ist ein Symbol richtig gewählt; so genüget dieaufmerksame Betrachtung desselben um es zu erklären.

Wir glauben, dass das neue Wappen .... sichSehr deutlich ausspricht.

DieMittelschilde bezeichnen die Stufenaufweichen das erhabene, geliebte Herr-scherhaus im Laufe der Jahrhunderte zurKöniglichen Würde emporgestiegen ist."

Das System derMittelschildeistgegenüberdeufrüherenRedactionen des Wappens allerdings ein verbessertes.Unter Friedrich I. war wegen der Oranischen Erb-schaft ein Mittelschild aufgelegt worden, weil man derWiederholten Aenderungen des Hauptschildes müde war.Aus demselben Grunde fand sich später Ostfrieslandals Mittelschild hinzu.

Die Mittelschilde von 1817 sind nachgeschichtlichen G esich tspuncten gewähltUnd geordnet. Da sie wie Raumer sagte dieStufen des Emporsteigens bezeichnen sollten, so ist der

1804 eingeführte Mittelschild Schlesien mit Recht wiederbeseitigt.

Wohlvereinbar mit dem System der Mittelschildewäre die Beibehaltung des Attributs der Reichs-Erz-kämmerer-Würde gewesen, welches denn auch Ledeburin der Feststellung von 1817 schmerzlich vermisste. Ersagt:Mochte bei der Umgestaltung der Verhältnisseder Titel Kurfürst und Reichs-Erzkämmerer immerhinfortbleiben, mochte auch Bedenken getragen werden,der aufgegebenen Herrlichkeit einen besonderen Mittel-schild wie bisher einzuräumen; allein warum schmückteman nicht den ohnehin mit Kurhut gekrönten Branden-burgischen Adler in der Weise, wie er oftmahls er-scheint, für alle Zeiten mit dem Brustschilde, welcheruns zum Zeichen der Reichs-Erzkämmerer-Würde dengoldenen Zepter im blauen Felde zeigt?" . . . (Manwird)eingestehen müssen, dass es ein tiefer und ent-scheidender in das Geschick des erhabenen Herrscher-hauses eingreifendes Moment nicht gab, als die Er-werbung der Kurwürde und was sich daran knüpfte;und dass die Erinnerung daran durch das königlicheWappen .... festgehalten zu werden verdiente."

Der Hauptscbild enthält nur Besitz- und Anwart-schaftswappen, die herkömmlicher Weise nach derRangfolge der Titel geordnet sind, und zwar demPreussischen Traditionen entgegen nicht springend(5.3. 1.2.4.6), sondern in gerader Linie vonrechts nach links.

Eine besondere Schwierigkeit wurde durch dieWiener Uongressacte geschaffen, welche die neuengeographischen Begriffe der Groß h erzogt h um erNiederrhein und Posen gebildet hatte. Diesenneuen Einheiten wurden auch neue Wappenbilder gegen-über gestellt. Neben dem neuen Wappen des Groß-hei'zogtlmms Niederrhein wurden aber auch die histori-schen Wappen einzelner Bestandtheile z. B. Jülich,Cleve, Berg, Geldern aufgenommen.

Das Großherzogthum Posen bildete nicht einenBestandtheil des deutschen Bundes von 1815. Ueberden Gebrauch des Posensehen Wappens enthält die Ver-ordnung vom 9. Januar 1817 folgende besondere Be-stimmung :

Im Großherzogthume Posen soll, sowohl von demStatthalter als von dem Oberpräsidenten , von den Re-gierungen und Oberlandesgerichten das Königl. Preußi-sche, Großherzogl. Posensche Wappen so geführt wer-den, dass das in der Beilage B der heutigen Verordnungbeschriebene Wappenschild des Großherzogthums Posenmit der Großherzoglichen Krone auf der Brust desKönigl. Preuß. schwarzen Adlers sich befindet, welcherin dem silbernen Felde des Königl. Preuß., mit derKönigl. Preuß. Krone bedeckten Wappenschildes ist."

Bemerkenswerth ist, dass im Wappenwegen derNassauischen Lande" der Nassauer Löwe steht, wäh-rend eine Bezugnahme hierauf im Titel fehlt, obgleicher durch das in den Besitz Preussens übergegangeneSiegener Land begründet werden konnte. Man wollteAnstoss vermeiden und hat gerade dadurch irrigenAuslegungen Raum gegeben 1 ).

1) Archivrath Lex berichtete s. d. Wiesbaden 28. Aug.1821 an das Herzogl. Nassauische Ministerium:

Ich bemerke hier nur, dass es mir aufgefallen ist,in dem anhero mitgetheilten Königl. Preuß. Wappenaußer dem Wappen von Oranien das NassauischeStammwappen zu finden, wenn ich damit nachfol-gende Stellen aus den Europ. Annalen 1821 Heft 7 inVerbindung setze:

In Folge der grossen Landtausche zwischen demHause Oranien-Nassau und Preussen und dann zwischen