Geschichte der Heraldik V. 1.
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„Die Schildhalter sind zwey mit den Köpfen ein-wärtsgekehrte und mit goldenen Kronen gezierteLöwen, mit ausgeschlagenen rothen Zungen vorge-streckten rothen Klauen und gespaltenen Schweifen.
„Jeder Löwe hält an einer goldenen Lanze ein mitgoldenen Tressen und Quastenschnüren geziertes undauswärts gewendetes Panier, auf dessen Plagge einund zwanzig silherne und lazurne, von der Linken zurRechten aufwärts geschobene Kauten angebrachtsind.
„Das Ganze ist mit einem königlichen, auf beydenSeiten in ungebundenen Knoten aufgeschlungenen,auswendig purpurnen, inwendig mit Hermelin ausge-schlagenen, an der Kuppel und am Saume mit goldenenQuasten, Krepinen und Tressen besetzten Gezelte um-gehen, auf dessen Gipfel sich wieder eine goldeneKönigskrone befindet." —
Seit der Errichtung und Erweiterung des Rhein-bundes war Napoleon thatsächlich Kaiser von fast ganzDeutschland geworden und zwar ein so despotischer, indie Befugnisse der Bundesfürsten eingreifender, wie ihnder deutsche Boden niemals getragen hatte. Nach demFalle Preussens ging Napoleon noch weiter. AusTrümmern Preussens und anderen Gebieten errichteteM das Königreich Westfalen für seinen jüngsten BruderHieronymus, Zu dem Grossherzogthum Berg hatteBayern den Hauptbestandteil hergeben müssen, umdamit 1808 .Napoleons Schwager Joachim Murat aus-zustatten. Nachdem dieser (1808) König von Neapelgeworden war, gelangte Berg in den Besitz des ältestenSohnes des Königs von Holland.
Schwedisch-Pommern wurde Ende 1807 in französi-schen Besitz genommen. An das „Obersachwald-Amt] n Greifswald erging folgender Erlass:
„Es gereicht dem Obersachwald-Amte hiedurch zurNachricht, dass mittelst eines hierseihst eingegangenenSchreibens des Herrn Generals Molitor der Regierunges in Erinnerung gebracht worden, wie
1. alle Gerichte und Behörden jetzt nicht weiterim Namen Seiner Majestät des Königs vonSchweden, sondern im Namen Sr. Majestät desKaisers der Franzosen, Königs von Italien undProtectors des Rheinischen Bundes zu sprechenund zu erkennen und sich bei ihren Erkennt-nissen des Siegels von Frankreich zu bedienenhaben; _ . „ , .
2. dass von allen öffentlichen Gebäuden undMonumenten die Königl. Schwedischen Wappenabgenommen und an deren Statt die WappenSr. Majestät des Kaisers und Königs autgestelltwerden sollen.
„Wie sich aber das Obersachwald - Amt, falls es»och nicht in allen Fällen geschehen sein sollte, dieseVorschriften zur Richtschnur dienen zu lassen unds ?lbigen ungesäumt Folge zu leisten hat, so kann es«ch vorläufig und bis auf weitere Verfügung desSiegels seines Chefs bei vorkommenden Kauenbedienen."
Stralsund den 2. Januar 1808.
Verordnete RegierungC. F. v. Usedom, Vice Präsident
J. W. Ledebour.
Danzig wurde dem Namen nach eine freie Hanse-stadt unter französischer Verwaltung, Posen dem Uer-sogtbum Warschau einverleibt, dessen Besitzer - aucn»>ur dem Namen nach - der König von Sachsen wurde,„ Durch einen sogenannten Senatsbeschluss vom, 13 - Dechr. 1810 wurde ein grosser Theil Norddeutsch-'ands unmittelbar mit Frankreich vereinigt. Es wurden^e Departements der Ober-Ems, der West-Ems, derElbe- und der Weser-Mündungen errichtet. Hamburg
und Bremen erhielten dem Titel als „gute Städte" desfranzösisches Kaiserreichs.
Bei der Ausführung dieser Maßregel schonte Napo-leon seihst seiner eigenen. Bundesgenossen nicht.Der Herzog von Hohtein-Oldenburg, welche am 14. Oc-tober 1808 dem Rheinbunde beigetreten war, wurdeseines Landes und seiner Souveränetät beraubt, Olden-burg zum Departement der Wesermündungen, dasFürstenthum Lübeck zum Departement der Elbe-mündungen geschlagen. Ferner wurden die Fürstenvon Salm-Salm und Salm - Kyrburg von der Liste desRheinbundes gestrichen.
Ganz besonders lehrreich war das Schicksal desHerzogs Prosper Ludwig von Arenberg. Dieses Haushatte für seine auf dem linken Rheinnfer verlorenenBesitzungen im Jahre 1803 das Amt Meppen und dieGrafschaft Recklinghausen erhalten. Bei Errichtungdes Rheinbundes wurde dem Herzog Prosper Ludwigder Beitritt freigestellt unter der Bedingung der Errich-tung eines Regimeutes, wovon er zum Obersten ernanntwurde, sowie „einer in ihren Folgen äusserst unglück-lichen Heirath." Ehe der Herzog noch mit demInhalt der Conföderations-Acte bekannt war, hatteschon ein chef de division au ministere des relationsexterieures für ihn unterzeichnet.
Durch den erwähnten Beschluss vom J. 1810 wurdenun — während der Herzog Prosper Ludwig in Spanienfür Napoleon kämpfte — Meppen zu den beiden Ems-Departements geschlagen; die Grafschaft Reckling-hauseu wurde dem französischen Großherzogthum Bergfür den Verlust eines Gebietstheiles als Entschädigungüberwiesen! —
Mit diesen Maßregeln, welche beträchtliche Theilevon Deutschland unmittelbar unter französische Ver-waltung brachten, hatte die berüchtigte Napoleoni-sche Heraldik in Deutschland Bürgerrecht erlangt.Wir sind daher genöthigt, von derselben Notiz zunehmen*).
Die Napoleonische Heraldik trat mit dem neuenfranzösischen Reichsadel am 1. Mäiz 1808 ins Leben.Sie ersetzt den Helm durch Toques von Sammt undHüte mit Federn geschmückt; ferner classificirt sie dieWappen nach dem Range und der persönlichen Würdedes Inhabers 2 ).
Das Wappen derPrinc.es Grands-Diguitairesbestellt in einem quergetheilten Schilde; die obere blaueHälfte ist mit 17 goldenen Bienen bestreut, die unterefür das Familienwappen bestimmt. Auf dem Schildeeine Toque von schwarzen Sammt mit Veh - Aufschlag,goldener Spange, worüber sich 7 Federn erheben; goldeneHelmdecken in sechs- Abtheilungen. Das Ganze um-
1) Ich benutze hier die übersichtliche Zusammen-stellung von Felix Joseph Lipowsky in seinem Grund-linien der Heraldik S. 77 ff.
2) Sehr treffende Bemerkungen über diese Ein-richtung macht W. H. Biekl in seinen Culturstudien(I. Buch): „Das alte Turnierbuch war zum kaiserlichenWappenbuch geworden; die Wappenschilde zeigten nochihren alten Schmuck, wenn auch die Sammet - Toquemit dem Reiherbusch den Helm verdrängt hatte; alleindie Wappen hatten einen ganz neuen Sinn erhalten:sie symbolisirten in erster Reihe die Staatswürde underst in zweiter die Würde des Geschlechts ....Neue Thaten und neue Männer wollte man durch dasAnheften alter Formen und Würden auf den Kothur»eines conventioneilen historischen Styles erheben, ganzwie in der Kunst, wo dann aber auch ein solches Ver-fahren gerade als eines der schärfsten Kenn-zeichen des Zopfes angesehen wird."