686
Geschichte der Heraldik. V. 1.
fordert dieses Geschäft große Vorsicht und ichhabe es deswegen für Schuldigkeit gehalten, neben denAkten auch die hier bemerkten Schriftsteller zu Rathezu ziehen. (Schmeizel, Spener, Trier, Imhof, Reinhard,Gatterer).
„4. Soviel den Nass. Löwen, diesen laut redendenBeweis der gemeinsamen Abkunft der beyden fürstl.Nass. Hauptstämme und der beybehaltenen Gemeinschaftals des Grundes der Erbfolge in deutschen Fürsten-häusern , den Löwen, der sich nach und nach alleübrigen Felder unterwürfig gemacht hat, betrifft, sohat derselbe die Ehrenstelle nicht, die ihm nothwendiggebührt. Der Regel und meinem Gefühl nach muss erimmer in einer Mitte stehen, seiner Figur u. Feldnach auch verhältnißmäßig gröser seyn als die übrige.
„6. Zur Aufnahme des Pfalz. Löwen kann ichdurchaus nicht rathen. Derselbe ist und bleibt dasStammwappen des Pfalz-Bayerischen Hauses, sowie derNass. Löwe das Stammwappen des fürstl. Hauses ge-blieben seyn würde, wenn dasselbe auch die diesfeitsrhein. Lande verloren u. die Entschädigung dafür andem entgegen gesetzten Ende von Deutschland erhaltenhätte."
„Man hat denselben aber auch nicht nöthig, dadie ansehnliche längs des Rheins gelegenen Besitzungendurch die Trier- und Cölnische Schilder genugsam an-gedeutet werden, und das was vorhin Pfältzisch war,allein in dem Amte Caub bestehet, somit bey weitemdas Geringste ist."
Erst nach mehr als einem Jahre am 20. Juli 1805kamdas Wappen zu Stande. Es wurde in dasselbe der MünchenerVerwahrung ungeachtet, der pfälzische gekröntegoldene Löwe im schwarzen Felde aufgenommen.Ebenso wurde das Mahlbergische Löwe beibehalten, ob-gleich von Baden dagegen protestirt und anheimge-stellt wurde, entweder diese Titulatur und Bezeichnungwegzulassen oder zu gestatten, dass Baden sichdagegen ebenso des Titels eines Grafen von Saynbediene. —
Der Kurfürst von Sachsen begnügte sich mit einerAenderung des Titels, die am 12. Nov. 1803 wie folgtverlautbart wurde :
„Nachdem Wir aus den von Uns geführten Titelndie Benennungen eines Herzogs zu Jülich und Herrnzu Ravenstein nunmehr wegzulassen gemeinet sind,als begehren Wir hierdurch, ihr wollet euch, wenn anUns ihr etwas unterthänigst gelangen lasset, darnachgehorsamst achten" etc.
In Preussen ordnete König Friedrich Wilhelm III.durch Cabinetsordre vom 15. Mai 1804 die nothwendiggewordene Umgestaltung des Wappens an. Das Er-gebniß der Verhandlungen enthält ein Bericht derMinister Reck und Hardenberg d. d. Berlin £9. Juni1804 aus dem ich das Wesentliche hierhersetze:
„Eure Königl. Majestät haben uns mittels Cabinets-Ordre vom 15. v. J.') den gnädigsten Befehl zu erteilengeruhet, das Erforderliche, wegen der Veränderung undneuen Einrichtung Höchstdero Königlichen Wappens zubesorgen.
„Diese Angelegenheit hat verschiedene Maaßregelnerfordert, so dass wir erst jetzt nach eingezogenendatis aus dem Archiv und von dem in der Heral-dik sehr erfahrenen Ordensrath König unsim Stande sehen, Eurer Königl. Majestät das Resultatzur Allerhöchsten Genehmigung vorzulegen:
„Es gehen dem bisherigen Königlichen Wappen ab
1) So steht ein Original! Jedenfalls soll es „v. M.heissen.
die Schilde von Jülich, Geldern. Meurs und Ravenstein,Dagegen kamen hinzu die Schilde von Hildesheim,Paderborn, Münster, Eichsfeld, Erfurt, Essen, Quedlin-burg, Elten, und Werden. Auch hat bisher durch einunerklärbares Versehen unter den Mittelschilden dervon Schlesien gefehlt, welcher bey der jetzigen Ver-änderung und Berichtigung des Wappens nothwendigunter dem Mittelschilde von Preussen angebrachtwerden muss.....
„Wir tragen nunmehr alleruntertänigst darauf an
„I. dass Eure Königliche Majestät dieses neue Wappennach der obigen Normal-Zeichnung huldreichst appro-biren mögen."
[Der IL Theil betrifft die Anfertigung verschiedenerSiegel.]
Randbemerkung;
„Ad. T. u. IL zu approbiren, wobey säinmtlicheAnlagen auch die farbige Zeichnung des heraldischenEntwurfs des neuen Siegels jedoch mit der Auflage zuremittiren, Letztere oder eine treue Kopie davon Sr.Majestät wieder einzuschicken. Cabinetsordre vom2. Juli 1804."
Neuer Plan der Mittelschilde.
Kur-Brandenburg. (Auf dem Schilde der Kurhut).
2.Königreich Preussen. (Königl. Krone).
3.
Herzogthum Schlesien. (Herzogl. Krone).
4.Oranien. (Alte Krone).
5.Ostfriesland. (Fürstenhut).
Im Kurfürstenthum Bayern wurde die Wappen-frage durch eine am 3. October 1804 veröffentlicheVerordnung gelöst, in welcher namentlich der Umstandbeachtenswerth ist, dass der pfälzische Löweauf die Oberpfalz übertragen ist. Das grosseWappen hat nach der amtlichen Beschreibung folgendeGestalt:
Beschreibung des grossen Wappens.
Dieses enthält nebst dem Mittelschilde 16 Haupt-felder oder Quartiere.
Der Mittelschild hat vier Abtheilungen oder Q mT [tiere und einen Herzschild. Auf zwei Quartieren über-ecks, nämlich oben rechts und unten links, sieht mandie blauen und weissen links herabgeschobenen, läng-lichten Rauten oder Wecken, deren 21 seyn s0 ' leD '(wegen Ober- und Niederbayern), auf den andernzweyen, nämlich oben links und unten rechts, ist, elnach der rechten Seite aufgestellter streitfertigegoldener Löwe mit einer rothen Krone, dann mit ai) *wärts geschlungenen und gespaltenen Schweife >schwarzen Felde, (wegen dem Herzo'gthume dern oberePfalz etc.) In der Mitte ist ein Herzschildchen, worinder goldene Reichsapfel mit einem goldenen Kreuzim rothen Felde sich befindet (wegen dem Erztrucsessenamte).
In der obem Reihe sind sechs Schilder, nämlich/,
1. Rechts ober dem rechten Quartier des »"}'?'Schildes sind drey silberne Spitzen im rothen leia(wegen dem Herzogthum Franken).