Geschichte der Heraldik. V. 1.
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Diese Erwägungen schlugen jedoch nicht durch.Auf der vom 22. Aug. bis 7. Sept. 1803 in Bad Emsabgehaltenen Gesammtconferenz gaben die Oranien-Nassaüischen Abgeordneten die Erklärung ab:
„S. Hoheit Ihr gnädigster Herr seyen fest ent-schlossen, Ihr Wappen während Ihrer Lebenszeit nichtabzuändern und Ihren unlängst angenommenen TitelPrinz von Oranien u. Fürst zu Nassau etc. etc. beyzu-.behalten. Höehstdieselben überließen aber Ihrerseitslediglich dem freien Gutbehnden der fürstl. agnatischenHäuser, die Wahl Ihrer Titulatur und Wappen. Nurgeben die Oran. Nass. Abgeordneten anheini: ob es nichtfathsam sey, den Titel von Catz. u. Dietz so langeauszusetzen, bis in Wien die Mitbelehnungssache wegender Grafsch. Dietz berichtiget seyn werde, damit nichtHessen solche durch frühere Auftritte zu hintertreibenAnlass erhalte."
Die Häuser Usingen und Weilburg kamen zunächstdahin überein, folgenden Titel zu führen:
Fürst zu Nassau, Pfalzgraf bei Rhein, Graf zuSayn, Königstein, Catzenellenbogen und Dietz, Burg-graf zu Hammerstein, Herr zu Mahlberg, Wiesbaden,Idstein, Merenberg, Limburg und Epstein etc.
Mit Kurbaden wurden sodann Verhandlungen ein-geleitet, um Streitigkeiten wegen des Pfalzgrafentitulszu vermeiden. Die Mannheimer Regierung gab unterm21. Januar 1804 an den Nass. üsing. Abgeordneten,Regierungsrath Wild folgende Erklärung ab:
„Des Herrn Fürsten zu Nassau Usingen hochf.Durchl. haben Unseres gn. Herrn Kurfürstl. Durchl. zueröfnen beliebt, dass Sie die Benennung Pfalzgrafbei Rhein, allein in der Absicht, dadurch den Anfalle »nes Tbeils der Rheinpfalz zu bezeichnen, keineswegsa °er, wie es sich von selbst verstehe, dadurch An-sprüche in der Folge auf Theile der Rheinpfalz zu be-gründen, die andern Reichsmitständen zugefallen sind,ja Ihren ohnlängst veränderten Titel aufzunehmen ge-dachten. Auf desfals erhaltenen gnäd. Special Befehlsollen wir dem hochfürstl. N. Using Herrn Bevoll-mächtigten hierauf zu erklären die Ehre haben, dassman auf Seiten des Herrn Kurfürsten zu BadenHnsers gn. Herrn Kurf. Durchlebt, die Annahme diesesTitels als etwas das diesseitige Interesse11 i c h t berührendes, zumalen bei der, der desfallsigengefälligen Eröfnung angehängten bestimmten Erklärunganzuerkennen keinen Anstand nehme,"„ Es wurde nunmehr der obenerwähnte Titel in allerE orm angenommen und am 3. Febr. 1804 der Beschlussnach München und Paris mitgetheilt. An denL egationsrath Fabricius in Paris erging an dem ge-kannten Tage die Weisung: „bei der Behörde zup ari s von dieser Verfügung die nöthige Anzeige zu«un. Bei dieser Anzeige dürfte nicht nur zu bemer-ken sein, dass man dem vorigen Titel Graf zu Sar-hr «cken u. Sarwerden entsagt habe,, sondern auchgtt Erläuterung des Umstände», dass Ser mL den TitelWalzgraf bey Rhein angenommen haben, anzuführen^eckmäßig sein, dass mit dem Pfälzischen LandesAntheil gedachten Herrn Fürsten die bei Caub in dem£uein gelegene Pfalz, wovon die Pfalzgrafschatt bey«nein den Nahmen führt, zugefallen seyn, auch noenst-dieselbe den Titel Pfalzgraf bei Rhein nur nach ge-kommener Rücksprache mit den beiden Herrn Fürsten* u Pfalz-Bayern und Baaden Durchlaucht n. deren■^'nverständniss angenommen habe."
. Der Kurfürst von Bayern beantwortete die Anzeigen ."t folgenden, an den Fürsten von N. - Usingen ge-achteten Schreiben d. d. München 5. März 1804:a n »Wir haben aus E. L. gefälligen Erlass vomä - ^ebr. diejenigen Titel ersehen, welche dieselbe wegen
den Dero Hause zugetheilten Entschädigungs - Landenangenommen haben.
„Unter den angeführten hat der Titel eines Pf alz-grafen bei Rhein eine Beziehung auf Unser Haus,Wir setzen aber voraus, dass dieser in keinem Fallezum Nachtheil Unserer Oberstpfalzgräfl. Würde undder damit verbundenen Rechte und Vorzüge werde an-genommen worden sein, und dass E. L. solchen nurals einen provinzial Titel werden führen wollen.
„In dem ersten Falle, wenn auf irgend eine ArtAnsprüche auf den pfalzgräflichen Titel Unseres Hausesgemacht werden wollten, müssten Wir nachdrücklichstdagegen protestiren, in dem andern Falle ist es dieSache der Herren Theilhaber der Rheinpfalz u. vor-züglich des Herrn Kurfürsten von Baden Liebden überdenjenigen Titel sich zu vereinbaren, welchen Sieglauben, wegen den Ihnen zugefallenen Aemtern derehemaligen Blieinpfalz annehmen zu können, wenn jaauf solche einzelne Aemter der Titel eiues Landesschicklich übertragen werden kann.
„Wir beziehen uns auf die Erklärung, welche Wirüber diesen Gegenstand durch Unsern Commissar habenabgeben lassen u auf Unser an E. L. unterm 5. Dez.v. J. hierüber erlassenes Schreiben, in welchem jeneErklärung wiederholt wird und verbleiben" etc. etc.
Die in dem Schlusssatze erwähnten Erklärungenscheint Rössel (dessen Nachlass die gegenwärtigenAuszüge entnommen sind) in den Acten nicht gefundenzu haben. Den Inhalt ersehen wir aber aus einemActenstücke vom J. 1821 in welchem der Vorgang infolgender Weise resumirt wird:
„Es wurde desfalls mit dem Pfalzbayerischen Hofecommuncirt und von diesem erwiedert, der pfalzgräflicheTitel als Reiohslehen mit dem damit verknüpften Vor-rechten sei ihm vorbehalten, dagegen Churbaden ge-stattet worden, den Titel eines Pfalzgrafen bei Rheinals einen Landestitel anzunehmen und den Löwen,jedoch ohne Kroueundim rothen Felde, auch nichtim Mittelschilde in das Wappen aufzunehmen."
Die Nassauischen Fürstenhäuser traten nunmehrder Feststellung des Wappens näher. Es erging anden Geh. Rath Medicus folgende Signatur d. d. Weil-burg 8. Februar 1804:
„Wir Friedrich Wilhelm etc. gesinnen an Euch:Nachdem wir nun den Titel Unseres fürstl. Stammesabgeändert haben, u. nachdem das fürstl. Using. Prä-sidium die Erklärung hierher sub dato 6. d. hat ge-langen lassen:
„Man wird es sehr gerne sehen, wenn man dero-seits die Componirung des Wappens übernimmt.g er mus m eus werden gern der deroseitigen Im-pulsion folgen„dass Ihr nach den Bestandtheilen jenes Titels nachheraldischen Regeln und nach dermaliger Sitte undGeschmack fürstl. angesehener Häuser Euch mit demEntwurf Unseres frstl." Wappe ns befasset, nach be-wandten Umständen darob mit Unserm Cabinet Rück-sprache nehmt, auch bey Unserer eigenen Person überZweifel anfraget. Der motivirten Vorlegung sehenWir als dann entgegen und bleiben Euch in Gnadengewogen."
Medicus erstattete am 1. März 1804 folgendenBericht:
„Es gehöret mit zu den grossen politischen Ver-änderungen unserer Zeit, dass die Fälle vielleichtjetzo zum ersten mal eintreten , wo dadurch, dass auslange bestandenen Wappen mehrere Felder wegfallenu. noch mehrere dagegen einzuverleiben sind, ganzneue Anordnungen nöthig werden.
„2. Um den sachkundigen Gelehrten keine Gelegen-heit zur Kritik und was noch schlimmer wäre, anderenStänden keinen Anlass zu Beschwerden zu geben, er-