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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. V. 1.

In begreiflichem Vertrauen auf die Stätigkeit desneugeschaffenen Zustandes wandten sich die Staats-männer mit Eifer der Aufgabe zu, die heraldischenConsequenzen der Abmachungen zu ziehen. Der Staats-rechtslehrer Klüberi) zerbricht sich den Kopf über dieFrage, warum die Reichsdeputation nicht alsbald dieWappen und Erzämter für die neuen Kurfürsten fest-gesetzt habe. Er schreibt:

Ob und welche Reichs-Erzämter aber den neuenKurfürsten zu Theil werden sollen ? Darüber hat maunicht für gut gefunden, in dem R. D. Hauptschlüsseetwas festzusetzen. Glaubte man vielleicht dem Geisteder Zeit, durch ein, in dieser Hinsicht überlegtesStillschweigen ein Opfer zu bringen ? Oder schrecktedie Erinnerung an den Unfug, der verübt ward, alsman ein Jahrhundert früher die Erfindung eines neuenErzamtes für Kurbraunschweig, preisgegeben hatte ?Oder wollte man die Auflösung des Problems, nach obund w a s, dem Zufall, vielleicht erst der spätem Folge-zeit überlassen ? Nein, so gewiss die politische Allmachtdes Ungefähre, unter Leitung der höchsten souverainenMacht des Weltalls , auch hier ihre Rechte üben wird:eben so gewiss wird das erneuerte Schauspiel:neue,noch nie gesehene Reichs-Erzämter" der Mitwelt nichtentgehen."

Kurwirtemberg hat schon jeden Zweifel hierüberentfernt. Es hat sogleich bei dem Antritt der Kur-würde, den Titel:des heiligen römischen Reichs-Erz-Panner"" angenommen."

Vorausgesetzt, dass Wirtemberg als Kurfürst dieReichsbelelmung mit dem Erz-Bannerherrnamte erhält,wären noch drei, und wenn für Mecklenburg-Schwerindie (5. Mai 1803) von den vermittelnden MächtenFrankreich und Russland in Vorschlag gebrachte Kurwürde, vier neue Erzäinter zu errichten."

Den Kurfürsten gebührt als Wap pen zeichender Kurhut, und das Symbol ihres Erzamtes, z. B.Reichsapfel, Reichsschwerdt, Reichsscepter, Reichs-krone."

Zunächst empfiehlt Klüber den neuen Kurfürstendie Annahme von Wartschilden:

In jenem Falle der Erwartung befinden sich der-mal die neu ernannten, mit Erzämtern noch nichtversehenen durchlauchtigsten Kurfürsten. Auch siekönnen, zur Vollkommenheit ihrer Kurwürden, die Er-theilung neuer Reichserzämter und Erzamtswappenvon dem Kaiser und Reiche mit Recht erwarten. Auchsie sind befugt, diese gerechte Erwartung in ihren,ohnehin jetzt zum Theil neuveränderten Wappen durchWart Schilde zu bezeichnen."

Die Annahme solcher Expectanzschilde ist über-dieß mit manchen Vortheilen und Bequemlichkeit ver-bunden. Der leere Mittelschild ist ein fortwährendesErinnerungs-Merkmal dessen, was man auf der einenSeite noch zu geben, auf der andern zu erwarten hat.Und die jetzt erst neu construirten kurfürstlichen Wap-pen bedürfen dann, wenn die neuen Erzämter werdenerrichtet seyn, nicht schon einer abermaligen Aenderung,durch Verbindung der bisherigen Wappen mit demErzamtswappen zu einem neuen Ganzen; eine Operation,die bei manchen Wappen mit nicht geringen Schwierig-keiten verbunden ist."

Zur Annahme dieser Wartschilde bedarf es auch

1) Klüber, Dr. Job. Ludwig, Ueber Einführung,Rang, Erzämter, Titel, Wappenzeichen und Wartschildßder neuen Kurfürsten. Commentar und Supplement zudem 31. §. des Reichsdeputations-Hanptschlusses vom25. Febr. 1803. Erlangen bei Johann Jacob Palm1803. 8° 96, VI. S.

nicht erst kaiserlicher Erlaubniss, oder Be-stätigung."

In der That nahm der neue Kurfürst vonHessen in sein neugestaltetes Wappen einen solchenWartschild auf, der bis 1818 beibehalten wurde.

In Württemberg erhielt -die Sturmfahne, welchebisher den dritten Platz im Wappen behauptet hatte,als nunmehriges Attribut der Kurwürde, denersten Platz im Wappen, in der vorderen Hälfte desgespaltenen Herzschildes, vor den Hirschhörnern. Auchwurden einige neue, den Gebietsvermehrungen ent-sprechende Wappenbilder aufgenommen, so ein goldenesKreuz in Roth und eine goldene Hand in Roth wegender Stadt Heilbronn 2 ).

In der Nassauischen Fürstenthümern wurde dieWappenfrage alsbald angeregt. Der Präsident vonGagern übersandte dem geh. Rath Medicus s. d. SchlossEngers den 22. Juni 1803von Serenissimo Carolo einenheraldischen Versuch, wie nach höchst Ihrer Idee unserküntt'tiges Wappen seyn könnte."

Es handelte sich zunächst um eine Gesammthaus-Conferenz hinsichtlich welcher die Geh. Räthe Kaltund Medicus folgenden Vorschlag d. d. Weilburg den25. Juni 1803 machten:

In Absicht auf Titul und Wappen sehen wir dieSache so an, dass überhaupt, um in keine unange-nehme Collisionen zu gerathen, mit grosser Vorsichtdarunter zu Werck zu gehen, insbesondere aber demBesitzer der erste Vorschlag zu überlassen sein dürfte.

In dieser Hinsicht möchte also diesseits zum Titulvorzuschlagen seyn, Herr des Restes des Chur-fürstenthums Trier, wogegen, da dieser Ausdrucknunmehr Reichsgrundgesetzmässig ist, von niemandetwas eingewendet werden kann und woferne diesesnicht sonorisch genug erachtet werden, oder dieErlöschung des Churfürstenthums einen Anstand machensollte, nach der Analogie der Titulaturen mehrereranderer grosen Häuser: Herr des diesseits rheinischenTrier. Landes, oder Herr der Trierischen Landediesseits Rheins.

In Absicht auf das Wappen wird es ebenso wenigBedenken haben, das Trier . rothe Creutz im silbernenFelde anzunehmen dasselbe auch, da es ein gewöhn'liches Oeutz, das Merenburger aber ein Andreas-Creutzist . . . ."

Der Fürst von Weilburg gab hierauf s. d. SchlossEngers 10. Juli 1803 folgenden Bescheid:

Der Titel: Herr des Restes der Chur Trier hatuns nicht gefallen und wir werden unten UnsereIntention umständlicher kund machen." Dann weiterUebrigeus ziehen Wir persönlich vor, dass Titel undWappen eine gute Anzahl von Nahmen und Sehildenführe."

Das heisst: Die erworbenen Lande sollten nichtals ein Ganzes, sondern nach ihren Bestandtheilen mTitel und Wappen vertreten sein. Die genanntenRäthe erwiederten hierauf:

So viel hiernechst die .. Vorschläge der fürstlichenRegierung im Thal Ehrenbr. betrifft, so können wirdenselben um deswillen nicht beytreten, weil die AM"nähme einzelner Parcellen der Reste der Kur Trier MTitel und Wappen, der Generalität die wie dasConfer. Protocoll bey dem Punct wegen der ThronerGefälle zeigen wird, unsere vornehmste Schutzwehr ge-wesen, und in anderen ;dergl. Fällen auch in Zukunftwird seyn müssen derogiren, und besonders dieAufnahme von Isenburg-Grenzau dem vermeinten An-spruch des fürstlichen Hauses Wied neues Leben gebenwürde."

2) vergl. oben S. 495.