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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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V. Buch.Das neunzehnte Jahrhundert.

I. Abschnitt.

Bas Wappenwesen im Zusammenhang mit der staatlichen

Entwicklung- Deutschlands.

1. Capitel.

*Me französische Revolution und NapoleonsG e waltherr schall.

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Shakespeare, Antonius und Cleopatra.

Die französische Republik hatte zu Ende des 18.Jahrhunderts das linksrheinische Deutschland und dieSchweiz in ihren Besitz gebracht und diese Gebiete*}it den Errungenschaften der Revolution beglückt.Dahin gehört die Abschaffung des Adels und die Aus-wlgung der Wappen.

In der Schweiz mussten alle alten Wappen, woselbe sich zeigten (z. B. auch auf Marksteinen) zer-stört oder verstümmelt werden. l )

Im Jahr 1799 verfügte ein Lucerner Rathsbeschlussdass alle Bilder, welche Wappen tragen, übertünchtVerden müssten Damals verschwanden die Wappen«er Familien Kloos und Sonnenberg am Hause Nr. 402* af dem Barfüßerplatz; selbst die Wappen auf denGrabdenkmälern der verstorbenen Chorherren von Mün-ster mussten ausgetilgt werden. 2 )n Aehnlich waren die Zustände im linksrheinischenDeutschland: dort wurden die alten Städtewappen durchSymbole und Phrasen des Jacobinerthums ersetzt, dieflW, Prädicate und Wappen des Adels wurden für»»geschafft erklärt, vielfach auch die öffentlich ange-brachten Wappendarstellungen zerstört.T Bei dem damals herrschenden Mangel nationalerIndividualität wurde der ungeheure Verlust, den dasputsche Volksthum von 1795 (Friede von Basel) bis1801 (Friede vor LüneVille) erlitt, kaum recht empfun-**** Die Dynastien , welche man überhaupt schonenwollte, wurden durch rechtsrheinische Besitzungen«»erreich entschädigt, was bei dem damaligen terri-l °rialen Zustande Deutschlands eine überaus einlache

1 ) Anzeiger f. Schweiz. Alterthumskunde 1857 S. 2.

2) Ebenda 1881. S. 166.

Sache war. So wurde der Verlust des Volksthumsin einen Gewinn der Dynastien verwandelt.

Eine ausserordentliche Reichsdeputationtrat in Regensburg zusammen und berathschlagte vom24. August 1802 bis 25. Februar 1803 über die Ver-theilung der proscribirten Fürstenstaaten, Stifter, Klö-ster und Reichstädte, von welchen letzteren nur diegrössten erhalten blieben. Ein neuer Fürstenstaatwurde für den Erzherzog Ferdinand, Grossherzog vonToskana in Salzburg errichtet. Der Stuhl von Mainzund die primatische Würde wurde am' Regensburgübertragen. Ausserdem traf der Reichsdeputations-Hauptschluss vom 25. Februar 1803 folgende wichtigeBestimmungen:

§. 31. Die Kurwürde wird dem Erzherzoge,Grossherzoge ertheilt, desgleichen dem Markgrafenvon Baden, dem Herzoge von Würtemberg, und demLandgrafen von Hessen-Kassel, welche in Ansehungdes Ranges unter sich , nach den im Fürstenrathe be-stehenden Strophen alterniren werden, und zu ihrerEinführung die herkömmlichen Förmlichkeiten zu beo-bachten haben. Nach gänzlicher Erlöschung des HausesHessen-Kassel in allen seinen Linien wird die Kurwürdeauf Hessen-Darmstadt übergehen.

rf§. 45. Obige Verfügungen vernichten alle An-sprüche auf die durch den Frieden von Lüneville andie französische Republik abgetretenen Länder, jedochversteht sich von Selbsten, dass Familien-Succes-sionsrechte von jenseits rheinischen und ausgetausch-ten Besitzungen auf die Entschädigungs- und einge-tauschten Objekte als Surrogate übergehen. Fernersind diejenigen Ansprüche als vernichtet zu betrachten,welche an die, für auf der linken Rheinseite verloreneBesitzungen, auf der rechten Rheinseite gegebenen Ent-schädigungslande gemacht werden könnten, sofern sienicht innerhalb eines Jahres, vom 1. December 1802 anzu rechnen, vorgebracht und gütlich oder gerichtlicherledigt seyn werden. Sollte aber im Mangel gericht-licher Entscheidung, oder in Verweigerung eines Ver-gleiches der Grund liegen, -warum ein wirklich'vorge-brachter Anspruch nicht in dem Laufe des gedachtenJahrs erledigt worden ist; so wird derselbe innerhalbeines zweiten Jahres durch Austrägalrichter ohneAppellation entschieden werden."