Druckschrift 
Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
Seite
681
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

Geschichte der Heraldik. IV. 5.

681

schichte der Schöpfung meldet, dass Gott dem Adamsein Weib aus seiner Seite und nicht aus dem Fußegenommen, mithin ihm zur Seite gestellet, und zurGesellin und nicht zum Pußhadern gegeben hat, sogebührt sich auch dass des Weibes-Geschlechts Kenn-zeichen oder Wappen demselben zur Seite und nichtzu Füßen stehet. Ich kan nicht begreifen, wie ein sotoller Finfall einem Frantzosen, der sich doch gerneVon seinem Weibe tyrannisiren und unter die Füßebringen lasset, hat können in den Sinn kommen" 1 )-.

Eine Art von Wartschilden soll den heirathslustigenDamen in den Landesverordnungen der alten Herzögevon Burgund vorgeschrieben gewesen sein. Die-jenigen Jungfrauen nämlich,welche das Vorhaben,Männer zu nehmen hätten, mußten das VäterlicheWapen in einem die Länge herab getheilten Schild zurLincken führen, die rechte Helffte aber leerlassen und das Wapen ihres zukünftigen Mannes er-warten. Es führet auch (sagt Trier) der Herr Meng-trier Exempel an, dass dieses Gesetz in Burgund zurObservanz gekommen. Heut zu Tag aber ist es nirgendsgebräuchlich." .

Ein eigentümliches Attribut ertheilte die Kaiser-liche Kanzlei unter Carl VI. an Stelle des Helmes:eine Muschel, die aber doch mitHelmdecken" aus-gestattet wird. Es sind mir zwei Fälle dieser Art be-kannt geworden.

Johanna Victoria Jung erhielt ein Reichsadelsdip-lom d. d. Carlsbad 9. Juli 1732 mit folgendem Wappen :

Einen viereckigten in drei Feldungen abge-heilten Schild, in dessen linkerseits'gelb oder goldfarbender Länge nach abgeschnittenen Feidung ein braunerWeinstecken auf grünen Waasen stehend mit einer innatürlicher Färb umwundenen Weinreben, woran eineMaue Weintrauben hanget mit fünf grünen Weinblat-tern unten und oben geziert, abzunehmen, in rechteroberer blau oder Lasurfarbener Feidung ist ein zurachten Hand sich kehrender weiss oder SilberfarbenerPelican mit auseinandergespreizten Flügeln, mit demSchnabel sich in die Brust bickend und durch das her-ausrinnende Bluth seinen drey darunter sitzenden Jungendie Nahrung reichend, in unterer Feidung aber ein^eiss oder silberfarbene sogenannte Bastey oder»estungs-Mauer mit übereinander liegenden Quader-steinen zusehen. Ob dem Schild zeiget sich eine weisse°der silberne Muschel mit einem blau und weissoder Silberfarb und gelb oder goldfarb umbwundenentürkischen Bund oder Bausch auf welchem zwischen«Weyen mit denen Saxen einwerts gekehrten Adlers-flügeln, dessen linker Flug gelb oder goldfarb, rechtenflugs obere Hälfte blau und untere weiss oder silber-f arb ein blosser Mannes Armb bis an den Ellenbogen*it roth übergeschlagenen Ennel, in der Hand einWein-Messer haltend auf der linken Seithe mit einerb lau und gelb oder goldenen, rechter Seits aber blauUnd weiss vermischt herabhängenden Helm-Decken.^ Katharina Seyfert, Ehefrau des Ludwig Ernst vonfibra auf Aubstadt und Brünnhausen wurde mit JJip-ipw d. d. Wien 8. Febr. 1740 mit dem Prädicat vonSeyferhold in den Reichtadelstand erhoben. Nacnder mir vorliegende Skizze des verliehenen Wappenshft t der Schild keine besondere Form, dagegen steüta uch hier an Stelle des Helms eine Muschel., TT Im 17. Jahrhundert fand die französische Mode desWittwenstrickes, mit dem die Wappen verwittwe-& Frauen umgeben wurden, in Deutschland Eingang.W ir haben uns mit dem französischen Ursprung diesesBeiwerkes nicht zu befassen, sondern nur darzustellen,

in welchem Sinne dasselbe in Deutschland aufgenommenwurde. Hierüber meldet Trier:

Der Ursprung des Gebrauchs, dass die Wittbenund verheyrathete Weiber dergleichen um den Schildhängen, ist der Königin in Frankreich Annae Britanni-cae, einer Gemahlin der Könige Caroli VIII. und Ludo-vici XII. zuzuschreiben, welche in ihrem Wittben-Standzu Ehren des H. Francisci Assisii, zu welchem sie einebesondere Andacht getragen, das Franziskaner Seil umihren Schild geführet: welches anfangs die Wittben,hernach auch die verheyratheten Weiber .... nach-gemacht. Man siehet zugleich heraus, dassdergleich en Zierath sich vor ProtestantischeWeiber nicht wohl schicken wolle."

Freiherr von Gudenus (1763) führt den Ursprungauf einen Gürtel zurück.

Die Wittiblichen Cingula bestehen bei dem hohenund niedern Adel diese Stunde annoch unter denNamen des sogenannten Wittibstriks. Ein aus 3 oder4 langen und schmahlen Streifen Flohrs zusammen ge-flochtener Gürtel oder Strick, dessen Ende bis zu denenFüssen der trauernden Wittib herabhänget. Und mitwelchem, Fürstl. oder Gravi. Wittwen, nicht selten ihreWappenschilder auf Münzen und auf Sigillen mit un-geschlungenen sogenannten Zweifels-Knoten zuumgeben pflegen." 2 )

In Deutschland führen den Wittwenstrick merk-würdiger Weise zwei Schwestern:

1) Anna Eleonore seit 1641 Wittwe des HerzogsGeorg von Braunschweig-Lüneburg, geb. Landgräfinvon Hessen-Darmstadt f 6. Mai 1659. Auf einem Thaler(Begräbnissmünze ?) ist der mit der Laubkrone bedeckteSchild von dem sechsmal verschlungenen, unten miteiner Schleife gebundenen Stricke umgeben.

2) Juliana, verwittwete Gräfin zu Ostfriesland geb.Landgräfin von Hessen-Darmstadt f 15. Januar 1659.Auf dem Begräbnissthaler findet sich eine ähnliche Dar-stellung.

J. D. Köhler*) bemerkt (1745) zu dem letzterenStücke:der unverständige Gräfliche Rath, welcherdiesen Müntz-Stempel angegeben hat, ist auch vomFrantzösischen Wind aufgeblasen gewesen, und hat einerTeutschen Fürstlich verwittibten Prinzessin etwas zu-geeignet, welches sich eben so wenig für sie schicket,als ein Paternoster, welches man ihr in einem Gemähidehätte wollen in die Hand geben. Von solchen Heral-dischen Stümpern kan man nichts anderes, als solchegrobe Heraldische Mißgeburthen und Schnitzer erwarten,und gleichwohl glauben Fürsten und Herren, dass siemit dergleichen ungeschickten Angeben sehr wohl vonihnen bedienet seyn."

Weiter sagt er:Dieses aber ist gantz und garnicht zu billigen, und für höchst unanständig und unge-reimt zu halten, dass man einer Fürstlichen WittweEvangelischer Religion Wappen, mit den sogenanntenCordelieres oder gepflochtenen Franciscaner-Stricke,welche man eine Wittwenschnur zu nennen pflegt, um-geben hat. Denn erstlich ist dieses k e i n e T e u t s c h'eäusserliche W a p p e n-Z i e r r a t h sondern eine F r a n t z ö-sische. Ein Teutsches Wappen muß Teutschbleiben und braucht zu seiner vollkommenen Schön-heit keine Frantzösische Schmincke. Die Teutschen sindaber' so einfältig, dass sie ihren ewigen Erbfeinden,deren eiffrigstes Bestreben dahin gehet, dieselben ingleichförmige, elende Sclaverey zu bringen, alles nach-

!) Münzbelustigungen XVII. S. 238 f.

2) in einem Briefe an Oetter v. 29. Sept. 1763,zum Theil abgedruckt in Oetters Wappenbel. V. S. 2.

3) Münzbel. XVII. 240.