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Geschichte der Heraldik. IV. 5.
verdienen da so viele Beispiele vom Gegentheil vor-handen sind"
Während diese Entwicklung unaufhaltsam vor sichging, machten die Theoretiker den thörichten Versuch,ein Ranghelm-System zur Ausbildung zu bringen, wel-ches die Möglichkeit gewähren sollte, an den Wappendie Zugehörigkeit des Inhabers zu einer höheren oderniederen Adelsclasse zu erkennen.
Im 17ten Jahrhundert ist in Frankreich von müs-sigen Köpfen eine Skala von Ranghelmen erfundenworden , welche die in Deutschland seit der zweitenHälfte jenes Säculums immer zahlreicher werdendenLehrschriften bekannt zu machen nicht versäumten.Harsdörffer giebt folgende Skala.
Kaiser und Könige: goldene Helme, mit11 Reifen.
Churfürsten und Herzöge, welche unmittelbarregieren: silberne Helme mit 9 Reifen.
Andere Herzöge, Markgrafen, Grafen und Frei-herren: eiserne polirte Helme mit 7 Reifen.
Dir Edlen: eiserne Helme mit 6 Reifen.Indesseh herrscht bei denen verschiedenen Serip-toren über das -Reifen-System durchaus keine Ueber-einstimmung. Ein fester Punkt kam erst in die Sachehinein, als König Ludwig XVI. von Frankreich einenganzen offenen, spangenlosen Helm als Ranghelm an-nahm. Von da an galt der ganz offene Helm alsköniglicher Helm.
Das übrige Wirrwarr schildert Rudolphi 1698: •„Betreffend den Helm an sich selbst, so sind dieTeutsche in derer Anordnung bey weitem nicht soaccurat, als wol die scriptores der Wappen - Knnstwünschten, indem sie weder auf deren materie, Oeffnungoder Rost noch Stellung sonderlich acht haben, da dochdie Franzosen hingegen, absonderlich in ihren Schrifften,gar sehr darauf ersessen sind, indem sie einen neu-an-gehenden Edelmann einen blancken stählernen Helmmit einer geringen Oeffnung zulegen, einem Edlen, derdurch 3 generationes vätterlicher und mütterlicherSeiten probiren kan, gleichfalls einen stählernen blanckenHelm, mit einem Rost von 3 Ringen; Einem Rittereinen gleichmässigen, dessen Rost sich mit silbernenLinien terminirt; Einem Freiherrn einen silbernen Helm,und einen Rost von 7 Ringen mit güldnen Linien,dessen Gesicht doch nur mit zwei Drittel sichtbar ist.Einem Grafen, Vice-Comiti und Vice-Domino einensilbernen verschobenen Helm mit einem güldnen Rostvon 9 Ringen; Einem Marquisen einen silbernen gantzen,und mit vielen Zierraten geschmückten Helm sambteinem güldnen Rost und 11 Ringen; den Hertzogenund Fürsten einen güldnen gezierten Helm ohne Rost,mit einem sehr wenig eröffneten Visir, den Königeneinen güldnen und ohne Rost gantzen offenen Helm,sind aber gleichwol hierinnen nicht einig, wie HerrDr. Spener mit dem Exempel Gilb, de Varenn. beweiset,welcher die goldenen Helme allein den Königen, diesilberne den Fürsten Grafen Hertzogen und Marquisen,den übrigen nur stählerne erlaubt, und der AdelichenHelm einen Rost von 3 Ringen, einem Ritter oderBaron 5, einem Grafen oder Marquisen 7, einem Herzoge 9,einem Monarchen 11 zulegt.
„Unter den Italienern will Campanile, dass dieverschlossene Helme denen Edlen ohne Herrschaft zu-kämen, und zwar den geringeren die verschobene oderzur Seiten gekehrte, den Vornehmen die vorwertssehende,denen aber welche andere regierten und zu ihrem Be-fehl hätten die offene gebührten und zwar den Va-sallen die verschobene, und zur Seiten gekehrte, denabsoluten Herren aber die vorwerts sehende."
v. Fliesenhausen (Kaiserl. Wappenregal S. 25) schreibt1699: 6 '
„Und obwohl insgemein die zugethanen Helme beydenen, welche die Herolds-Kunst und Wappen - Rechte,oder was dieselben zu bedeuten haben, unerfahren seyn,vor blosse bürgerliche Wappen gehalten werden wollen,die ein jeder nach Gefallen ungehindert führen möchte;So ist doch solches falsch und ohne Grund, weil die-selben vermöge der Wahl-Cap. so wohl als die offenenTurniers-Hauben verbothen seyn und der Unterschiednur darinnen beruhet, dass die verschlossenengleichsam einen blinden Gehorsam gegen KayserlicheMajestät, oder andern Landes-Fürstliche hohe Obrigkeitanzeigen; Da hingegen die geöffneten schon weitgrössern Freyheiten und Würde eines Geschlechts be-deuten, und ie mehr der Reiften zu zehlen, welchedoch bey Adelichen und Freyherrlichen Geschlechternsehr selten über Fünffe" etc.
Das deutsche Wappenweeen, der Schablone von je*her abhold, setzte dem ausgeklügelten Ranghelm einemunüberwindlichen Widerstand entgegen. Bussing schreibt1713:
„In diesen offenen Helmen nun sind einige sehrsorgfältig die Zahl der Gitter anzuzeigen, so einemjeden nach Stands-Gebühr zukommen, aber unsereDe ut sehen kehren sich daran nicht, sondernmachen so viel Gitter, als der Raum am fü g-lichsten leiden will, und siehet man daran unterAdelichen, Gräflichen und Fürstlichen Helmen keinenUnterschied, nur die Königlichen oder,anderer Souver-ainen Häupter, Helme, wenn auf ihre Wapen einigegestellt werden, so doch selten geschieht, haben diesesvoraus, dass sie gantz ofen, ohne einige Gitter ge-macht werden."
Estor ausnahmsweise nimmt den Ranghelm ernst-haft. In seiner Anenprobe (S. 26) schreibt er:
„Der ritterstand führte vor diesem nur stechhelme,oder geschlossene. Heut zu tage aher bedient er sichauch der turnier oder gitterhelmen, ordentlicherweise siehet man daran vorn herabgehende3 gi tterstangen.
Dieser Regel ist auch der Comes palatinus majorJoseph Fürst v. Schwarzenberg gefolgt, welchesin dem Adelsdiplom d. d. Crumau 1. März 1751 demJoseph Casimir Blaicher, constanzischen Hof- undRegierungsrath einen „offenen adelichen Turniershelmmit drei goldenen Bügeln" verlieh — In dem kais.Bestätigungs-Diplom von 1755 ist von dieser Beschränk"ung nicht die Rede. 1 )
Der ganz offene Helm wurde in Deutschland dureßKönig Friedrich I. von Preussen eingeführt. Mit Rück-sicht auf dieses einzige in Deutschland vorkommendeExemplar eines königlichen Helmes formulirte ProfessorTrier (1714) folgende Regel bezüglich der Helme:
„Es sind zweyerley Helme, zugemachte und offene.Die ersten sind meistens nur auff den Turnieren undzum Schimpff, die letztern aber im Treffen und zumErnst gebraucht worden. Die zugemachte, geschlosseneoder Stechhelme . . . sind vor Zeiten von Könige 0und andern höchsten Standes-Personen so wohl als vondem niedern Adel geführet worden, wie man solchesin vielen alten Siegeln findet: heut zu Tag aber sindsie fast nur unter den Personen Bürgerliches Standesüblich, und' sind sehr wenig Adeliche Familien, welchederselben sich gebrauchen, wie denn auch aus dembürgerlichen Stand diejenigen, welche Adels-Privileg 18,gemessen, offene Helme zu führen gewohnt sind.
„Die offene oder Turnier - Helme sind wiederum
1) handschriftl. Mittheilung aus dem Wiener Adel»'archiv.