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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 4.

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Carreau: König 1 : der König in Gross-Britannien:Königin: der König zu Dennemarck und Norwegen;C a v a 1 i e r: der König in Pohlen; 10 Ohur-Trier; 9 Chur-Brandenburg; 8 die Freyen Republiquen in Italien undder Johanniter oder Maltheser Gross-Meister; 7 derHertzog zu Würtenberg; 6 die Hertzogen zu Holstein;

5 die Fürsten von Nassau; 4 die Hertzogen von Loth-ringen; 3 Hertzog von Parma u. Placenza; 2 die SiebenVereinigten Provintzen von Holland; 1 die Grafen vonSinzendorf.

Trefle : K ö n i g: der König in Pranckreich; K ö n i g i n:derPabst; Cava Her: Moscau; 10 Chur-Cöln; 9 Pfaltz-Birckenfeldt; 8 Saltzburg; 7 die Landgraffen von Hessen;

6 Pursten von Anhalt, Zerbstischer Linie; 5 die Purstenvon Ost-Friessland; 4 der Hertzog von Savoien; 3 dieHertzogen von Modena; 2 das Schweitzerland; 1 dasGräfliche Hauß Schwarzburg.

Pique: König: der König in Spanien: Königin:der König in Portugall: Cavalier: die spanischenKönigreiche und Länder in Italien: 10 Chur-Bayern;9 das Chur- un Fürstliche Haus Lüneburg; 8 Pommernund Bremen; 7 Churland, 6 Fürst von Hohenzollern;5 die Fürsten von Fürstenberg; 4 der Grossherzog vonPlorentz; 3 die Fürsten von Oetingen; 2 die Gräftenvon Pappenheim; 1 die Gräften von Mansfeld.

Die Spielanweisung lautet:

Bey der Wapen-Karten ist noch zu melden, dassman keinen Printzen an stat des Es oder 1 gebrauchet,wie Oronce Fine, weil dieselbe Manier etwas unbekandt,sondern man last das 1 alhie das geringeste seyn, undkan das Wapenspiel folgendergestalt verrichtet werden:L Legt mau eine Land-Karte von Europa auf den Tisch,gibt hernach einer jeden mit-spielenden Person eineKarte, wenn nun jedes eine bekommen, so zeigen siealle ihre Karten öffentlich auff, wer denn die geringstehat, der muß auszahlen, und hat verlohren, (denn manschneidet gemeiniglich kleine stücker Papier, gibt jedemeine gewisse Anzahl, die hernach jedesmahl an statt desGeldes zugesetzet werden) dabey denn zn observiren,dass der König der höheste, das Es aber oder 1 dasgeringeste. 2) Fanget der oberste an, so bald nachjedem Spiel der verlierende zugesetzet, seine KartenWapen ordentlich und vollkommen zu visireu, welchesdie andern nach der Reihe alle thun müssen, wer da-rinnen fehlet, muß Strafte geben. 3. Wenn dis herumb,so fanget der oberste an auf der Land-Karten zu zeigen,wo das Land liege, davon das Wapen seiner Kartenhandelt, oder welches der Herr besitzet, dessen Wapenßr gevisirt hat, dieses nun thun die übrigen auch, undwer fehlet gibt Straffe. 4. Fanget der oberste an dieHistorie von den Ländern seiner Karten zu erzehlen,und dessen Regenten zu nennen, so ebenmäßig allenachthun, und die fehlenden erlegen ihre Straffe. Weraber noch wenig in diesen Sachen erfahren, der darf"ur zu erst in diesem Heroidts oder Wapen-Spieldas visiren brauchen, den es nicht nöhtig sich an dieOrdnung des Tractats zu binden, sondern man kau alle8 Stücke zugleich, auch wohl jedes alleine vornehmen,v - g. nur die Geographie, und lassen die anderenStücke aus.

Der geneigte Leser brauche indessen dieses Werck«u seinen Nutzen, und helffe durch seine Wohl-Gewogen-heit diesen Galanten Studio weiter fort . . ."

Um dieselbe Zeit hatte sich übrigens die Heraldikhereits zu einem ernsten Unterrichts-Gegenstand empor-geschwungen.

In Marburg trat am 18. Aug. 1685 ein französischerfidelmann, der wegen der Religion auB seinem Vater-lande hatte flüchten müssen, Jacob de Maliverne Herrvon la Moche die Profession der französischen Sprache

und der Heraldik an; er ging aber schon im J. 1688wieder von da fort.')

In Jena hielt M. 1. W. Schuhmacher, der Verfasserdes bereits erwähnten Lehrbuches, 1694 Vorlesungenüber Heraldik. Er Hess eine Kupferplatte mit denwichtigsten heraldischen Formen auf seine Kostenstechen,in der Meinung, dieselbige zum Grundwerk zuerklären und nachgehends des Herrn Bussings Werckzu gebrauchen. Allein weil die Erklärung jeder Zeitabzuschreiben denen Herren Zuhörern beschwerlichfiele, und einige vornehme Gönner stets verlangeten,dieselbe in Druck zu sehen, weil selbige theils wolfeilertheils bequemer zum Gebrauch schiene, so habe michauch dazu resolviret." Seine kurzgefasste Wapen-Kunst ist somit die erste akademische Lehrschrift derHeraldik.

Immanuel Weber ertheilte 1695 dem jungen GrafenGünther von Schwarzbnrg-Sondershausen Privat-Unter-richt in der litteratura humaniori uud Wappenkunst.

In demselben Jahre und Monate, im Juli 1705, tratenin Berlin und Wien höhere Lehranstalten ins Leben,denen die Heraldik als Unterrichtsgegeustand ordentlichvorgeschrieben war.

In Berlin war es die von König Friedrich I. selbstgestiftete und an dessen Geburtstag 12. Juli 1705solenniter eingeweihte Künigl. Ritter-Akademiefür welche u. A. folgende Verordnungen 2 ) gegebenwurden:

In dieser Academie sollen nicht allein die gebräuch-lichen Exercitien, als Reithen, Fechten , Voltigiren undTantzen getrieben und gelehret werden, sondern eshaben Sr. Königl. Maj. allergnädigst verordnet, dievornehmsten und berühmsten Profeüores zu beruffen,welche die vornehme Jugend in allen anständigen undnöthigen Wissenschafften unterweisen sollen, nehmlichin Studio Morali, Politico, Jure Naturae et Gentium,wie auch in principiis Juris Civilis, in Historia, JurePublico, Arte Heraldica, Notitia Genealogiae undPraetensionum illustrium" etc. etc.

Dass dieses der erste Versuch war, bestätigtMag. C. Gottschling in seinerHeroldskunst", die an-scheinend unter dem frischen Eindruck dieser Verordnunggeschrieben ist. Derselbe sagt:

Unser allergnädigster König und Herr haben deroungemeinen Gnade nach, die Sie als ein so kluger undgelehrter Potentate auff die freyen Künste geworffenhaben, in hoher Person sich bemühet, der Herolds-Kuustfreye Wohnung und Auffenthalt in dero Reiche undProvintzien zu verschaffen. Denn in dem Se. Majest.in Dero neu- angelegten Fürsten- und Ritter-Academiedieser Wissenschafft zum Besten einen eigenen Pro-fessoren) Heraldices gesetzet und dardurch allen Aca-demien und Gymnasiis in Teutschland, ichdörffte fast sagen: in gantz Europa unter allenweisen Potentaten zuerst gewiesen haben,was noch zur Ausführung einer vollständigen Historie,nützlichen Politique, gründlichen Chronologie, nöthigenWissenschaft der Medaillen und zum GenealogischenBeweiß und Priiffung derer Adelichen Familien gehöre :So ist schon dieses hohe Exempel von solcher Autorität,dass es alle Einwürffe wieder die Wissenschafft derWappen über einen Häuften werfen kann . . . ."

Bei der Ritterakademie in Berlin wurde der Lehr-stuhl für Heraldik im J. 1705 Chris tian MaximilianSpener, dem Sohne des grossen Theologen und Heral-dikers übertragen. Bei Antritt seines Lehramtes gab

1) Strieder, hessische Gelehrtengeschichte Band VIIS. 225.

2) Lünig, T. R. A. pars spec. cont. III S. 999 ff.