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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 4.

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Wir entdecken also bereits in den ältesten Zeitenden Anfang des Wappenwesens. Denn Wappen sindnichts anders, als beständige Zeichen, welche auf Schildund Helm, oder auch nur auf einem von beyden vorge-stellt werden .... Bey den Alten waren die Wappenbloße Unterscheidungszeichen. Sie deuteten keinenBesitz, keiuenAnspruch auf etwas an. Man setzte sie auchnicht auf Gräber, auf Gebäude u. s. w. Man beobachtetekeine Regeln in Ansehung der Farben und Metalle.Alles dieses ist erst in den mittlem Zeiten aufge-kommen."

lieber bie £Dappcn°Sdjilb.£jaIter infonberbdt bes 2X<Jmifd[-Ceutfcben Heid;s=2lb[ers, bic jrocen «Sreiffcn. Dom <Sebei>wen Hatfj Ejoffmann 3U (Tübingen, (Tübingen in DerlagUacob Jriebridj fjeerbranbes 1779.

Unbedeutend.

(Srunbfätje ber fjcralbif ober IDappenFunft, in rochbcitbnreb Slafoniruug ber Q?apen angeroiefen wirb, wie manfieb ber Cefrjrfätjen gebrauchen foll; mobey bas Hämifcbe^eieb in 3ebcn Kreife abgetb,eilt ift. (Erftcr JEfjcil. §u^licbem (Sebraudj ber ftubierenben ebten 3ugenb3«fammengetragen. mit figuren. Colin am Hb,ein. 3"oer püfcifdjcn Sucbbanblung. 1779. 4» 112 S.

Als Verfasser wird ein Herr von der Vorst zu Lom-beck-Gudenau bezeichnet. Wenn diese Behauptungrichtig ist, so kann nur Clemens August v. d. V.-L.der Verfasser gewesen sein 1 ).

I. Capitel: von dem Ursprünge der Wapen-Kunst.II. Von der Form des Schildes, dessen Theilen, undEintheilung. III. Von denen Tincturen. Farben, Peltz-werck, und ledigen Schildern. IV. Von denen eigen-tümlichen Wapen-Figuren oder Ehrenstücken V. Vondenen verkleinerten, und vermehrten Ehrenstücken.Vi Vou denen entlehnten Figuren. VII. Von der ZahlUnd Stellung deren Figuren in einem Wapen VIII.Von des Schildes Theilung. IX Von denen Brüchenoder Beyzeichen. X. Von denen Helmen und Helm-kleinodien. XI. Von denen Schildes-Halteren, Unter-stützen, oder Unterlagen, und übrigen Außzierungen desWapens. XII. Von Vereinigung unterschiedlicher"apen. XIII Von der Ordnung, welche in Blasonirungdes Schildes beobachtet wird. XIV. Erklärung etlicherKunstwörter.

tDapen-Kunft. gm ei t er (Tf)CtI.

[Praktischer Theil, die Beschreibung und Historisir-Ung einer Reihe von Wappen enthaltend; voran Kaiserund Kurfürsten.]

Die Heraldic oder Wapen-Kunst ist eine Wissen-schafft, von deren Wapen eigenschafften, vorkommen-den Kunst-Wörteren, und Regelen, welche so wohl inAuffreissung, als Erklärung, und Außsprechung derenWapen in acht genohmen werden."

[Im dritten Capitel: Tinctur, Pelzwerk, werdenauch die geschachten, gerauteteu, geweckten Schilderabgehandelt].

Zu diesen Zeiten aber siehet man so wohl Edele,als Unedele Wapen mit offenen Helmen besetzet: ja esseynd Adeliche Familien, welche den geschlossenenLieber auff ihren Wapen fuhren, als den offenen, die-w eilen jener älter seyn solle, als dieser."

Dcrfucb einer Fritifdjen llnterfucbung über bie 3ey>Jeicbcn ber IDapen auf ben Siegeln, ben Sdjrägbalfen,^urnierfragen, ein ausgefdmittenen Dtertrjeil aus bem getb,eil'*en Sdjilbc, bie Sterne, Ijalbe JTtonbe ic. unb berfclben Se>Deutung ic. In: Anmerkungen über die Siegel zumNutzen der Diplomatik von I-hilipp Wilhelm Ger-«fcen. Augsburg bey Conrad Heinrich Stage 1781. 8°.

1) Mittheilung des Herrn Grafen v. Mirbach-Harff.

Philipp Wilhelm Gercken, königl. preuss. Justiz-rath (ohne Amt) Erherr auf Burg-Salzwedel undSchwarzenholz in der Altmark, geh. 5. Januar 1722,t 27. Juni 1791 zu Worms.

Man kann im Grunde nicht läugnen, dass derSchrägbalken sich oft auf Siegeln der Bastarten findet,ich kann mich aber doch nicht überzeugen, dass diesesBeizeichen deswegen ein untrügliches Kennzei-chen der unächten Geburt sei. . . .

Ich abstrahire aus den bißher angeführten alsonachstehende wenige, aber meiner Meinung nach rich-tige Bemerkungen:

1) Dass die Nachgebohne und 'abgetheilte Söhneüber das Hauptwappen des Landes, wenn sie solchesauf ihren Siegeln gebrauchen, ein Beyzeichen setzenmussten, nämlich einen Schrägbalken oder Turnier-kragen.

2) Dass solches geschehen musste, auch aus derUrsache, wenn der Vater noch lebte und an der Regie-rung war.

3. u. 4.....

5) Dass der Schrägbalken im geringsten nicht einuntrügliches Kennzeichen der unächten Geburt ist, wenner sich, auch gleich auf Siegeln der Bastartenfindet, sondern nur eben die Bedeutung hat, dass derBastart kein völlig Recht zum Gebrauch des Wappenshat."

Kritifdje Unterfndmng ber Siegel bes £jer3ogs ^einridjbes £'6wen, mobey 3ugleid? aud; ber geitpunft unterfuebtwirb, wo bic weltlichen ^ürften angefangen, »ürfltcbe VOay-penbilber auf ib,ren Stegein 3U führen. In desselbenWerkes IL Thl. Stendal, auf Kosten des Verfassers1786. 8.

. . . ich bin überzeugt und zwar dieses mit Ge-wissheit, so viel man in diesem Fach der diplomatischenWissenschaft mit Gewissheit behaupten kann, und soweit unsere bekannt gewordne Siegel reichen (dennwas noch in Archiven verborgen ist, darüber lässt sichnicht urtheilen) dass aus dem XL Jahrh. gar keinachtes Siegel mit einem Geschlechtswappen existirt,und dass alle die bisher aus diesem Jahrhundert pro-ducirte verdächtig sind. Hergegen glaube ich, dassvielleicht die letzte Hälfte des XII. Jahrh. über-haupt die Epoche, worin nach und nach die Geschlechts-wappen auf den Siegeln der weltlichen Fürsten üblichgeworden sind, und in Deutschland vielleicht etwasspäter,in dem letzten Viertel dieses Jahrhunderts.. .

Alle Siegel, vor dem angegebenen Zeitpunkte woauf dem Schilde eine Figur befindlich, von welcherForm sie auch ist, halte ich blos für einen Zierrath desSchildes und im geringsten nicht für ein würklichesWappenbild. . . ."

«Erläuterungen ber ijeralbif als ein dommentar überfjerrn Ijofratb. «Sattcrcrs 2Ibrifj biefer ü?iffenfcb,aft JITit23 Kupfertafeln. [Die Kupfertafeln aus Speners Insig-nium theoria] Nürnberg im Dcrlag ber 2Ibam «SottliebSdmciberifcben Kunft- unb Sucbtianblung. 1789 ffol. 144Seiten]

Verfasser ist Dr. Johann Christian Siebenkees,Professor der Rechte zu Altdorf.

(Vorbericht) Die Wappen der Kaiser. Könige undFürsten, und überhaupt des gesimmten hohen und nie-dern Adels sind Hieroglyphen von Ländern, Gütern,Gerechtsamen, Würden etc. wodurch man den Besitzderselben, oder Ansprüche darauf zu beweisen pflegt:also eine sehr wichtige, unentbehrliche und ehrwürdigeArt von Deukmählern, deren Bearbeitung nur der Nicht-kenner unnöthig finden kann."

Man findet hier ans vielen Schriften manche, auchbisweilen nur beyläufige Bemerkungen gesammelt,welche ich noch nirgends so zusammen gestellt antraf,