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Geschichte der Heraldik : Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft
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Geschichte der Heraldik. IV. 4.

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Wappeu auf und sind die heutige Wappen von denKriegs-Zeichen der alten eigentlich nicht zu unter-scheiden .... Dicatur vom Ursprünge des Wortesschildern." i)

S- CIX.Die Kunst die Wappen regelmässig zu be-urtheilen und anzusagen, heisset die Wappen-Kunst,Herolds-Kunst, Blesonir-Kunst, von Blase, ein Zeichen,Ars tesseraria, Ars heroica, welche von den Franzosen zu-erst, so denn auch von andern sonderlich den Deutschencultivirt ist."

Es folgt hierauf eine kleine Wappenlehre, welcheder Verfasser wie er selbst sagt, aus Reinhardt Wappen-kunst größtenteils gezogen hat.

D. <£arl ^erbinanb üjommels. öeyfttjers bes fönixjl.©berrfofgeridjts utib orbentlidjen £ebrers bes £ebnred)ts 3U* c 'P3i9/ 2lbr;anblung »om Urfprunge bes ntebern Jfbels inDeutfajlanb. In: Sammlung einiger ausgesuchten Stückeder Gesellschaft der freyen Künste zu Leipzig. II. TM.Leipzig 1755.

Der Verfasser antwortet seinem wissenschaftlichenGegner u. A. mit folgenden Ausführungen:Ein Frey-gutsbesitzer, wenn er auch noch so ein mächtiges Dorfund ein grosses Schloss besasse, so er dieses nicht zuLehen hatte, durfte kein Wappen führen. Denn Schildund Degen gehören bloss für Soldaten und sind Kenn-zeichen derselben. Die Herren von Plessen, ob sie gleichmächtige Freyen waren, durften doch ihres Landes wegenkeine Wappen führen, biss sie nicht mit dem Reichs-

feuerwärteramte (!!) beliehen waren.....Wer eine

Fahne oder Schild mit einem Worte, Wappen führenwill, muss ein Ritter seyn. Allein die Fahne oder dasSchild sind nicht leer sondern sie sind mit Gemäldenausgezieret. Diese Gemälde aber alle beziehen sich aufLehen."

£b,riftian £ubtr>ig S cb e i b t, fjiftorifd]C unb bipiomatifdjetfadjridjten non bcm b,ob.en unb niebern 2lbel (Eeutfcblanb,mit cielen ungebrucften Urfunben, melcbe mie überhaupt bie<2b,re unb Dorredjtc ber Hitterfdjaft, alfo befonbers basruljmpolle 21Itertbum unb ben guftanb bcs ZIbels in benen^raunfdjroctg'Cnncburgij'djcn £anben in nerfdjiebenen Dingenm ein näheres £icbt fetjen. fjannocer 1754 Derlegts 3°*Ijann OZbnftopb, Siebter (4. 263 S.). Dazu gehört: Man-tissa documentorum. ßannoner 1755 (XXXII S. 265-584).

Wichtig für Familienknnde wegen der Menge vonUrkunden, würde aber hier nicht anzuführen sein, wenndas Werk nicht einige charakteristische Bemerkungenüber das Wappenwesen enthielte. Im Grunde ist dasBuch die Rechtfertigung einer Recension (in den GöttingerGel. Anz.) über Pauli's Einleitung. Darum heisst es:

In seiner Einleitung hat (Pauli) gesagt, die Ade-lichen hätten vormahls allein Insiegel und Pettschaftegebrauchet, und seyen deswegen siegelbahre Leuthe ge-wesen. Gegen diese Meinung hat man in denenGöttingischen gelähreten Zeitungen nur dieses einge-wendet: weilen in so vielen Urkunden selbst von Grafenund Freyherrn der Ausdruck vorkommet, quia propriumsigillum non habeo, so könne man nicht sagen, dassein jeder Edelmann ein angebohrenes' Wappen gehabthabe." (!!)

Nach Anführung einiger Wappenverleihungen fährter fort:

Sothane erlangte Wappen wurden so hoch gehalten,dass man sie auch als einen partem bonorum ansähe.°ie waren dahero auch in Commercio .... Wie nunsolchergestalten die Wappen nichts willkührliches waren,also blieb auch in vielen Fürstlichen und GräflichenHäusern das einmahl erlangte Stamm- und Familien-Wappen nur bey dem ältesten und regierenden Herrn;

1) Dies ist eine Anweisung für den Lehrer, derdas Buch zum Unterricht benutzen würde.

und dahero kam es, dass nachgebohrne oder noch unterder Vormundschaft stehende Prinzen und Harren sichder Redensart bedienen: quia proprium sigillum nonhabeo.

(S. 240 )Von diesen . . aus Gnade des Landes-herrn an den niederen Adel ertheilten Insiegeln mag esgekommen sein, dass der Adel sowohl, als die Städte, viel-fältig das Wappen ihres Herrn nur mit einer geringen Ver-änderung geführet hat. Also kommen z. E. die Löwenunter der Braunschweigischen Ritterschaft und Städtenso häufig vor, weilen dieses das uralte Stamm-Wappendes durchlauchtigsten Hauses gewesen ist. Vielleichtmögen desswegen die Ritter, die von einemanderendie Ritterliche Würde erlanget haben (wenn sie nichtvom Herrenstand gewesen sind, oder bereits ein vonihren Eltern angeerbtes Wappen gehabt haben) ohneInsiegel geblieben seyn, wo sie solches nicht vonneuem bey einer anderen Gelegenheit verdient haben."

In der Vorrede zur Mantissa doc. heisst es:

Der Ritter war an seinen Waffen und an seinerKleidung zu erkennen. Denn er allein hatte das Rechtgüldene Sporn zu tragen und seinen Harnisch, Helmund Schild mit diesem kostbarsten Metall auszuzieren ;dahingegen denen Knapen ein mehreres nicht, als derGebrauch des Silbers vergönnt war: wie ebenfalls derHerr de la Curne de St. Palaye S. 782 angemerket hat."

3ob,ann 2Inbreas Stieljl's, bes 3M* e tmrifcr/en(Symtt. prorect. Derfudj einer ö?ijfenfdjaft[id;en IDapen'Funbe, wie audj eines mapenfunbhdjen ÜJörterbudjes im21us3uge für bie 3"genb. J ranffurt am ITtayn. 8ey 3 0 *! annBenjamin JInbreae. 1757. 8. 148 S.

In der Widmung an Hieronym. Maximilian vonGünderode, fürstl. Hohenlohe-Bartenstein'schen Hof-cavalier und Regierungsrath sagt er:Ich konnte hier-bei nicht umhin, öffentlich zu bezeugen dass Hoch - die-selben mir die erste Gelegenheit zu diesem Werkchengegeben haben. Ew. Hochwohlgebohrne wissen, wieklein und mangelhaft desselben erster Aufsatz war; unddass ich selbigen aus keiner andern Ursache unternahmals welche § 1 angegeben wird.

Es ist ein dreyfaches Ziel, welches ich mir hiervorgestecket habe: der Wapenkunde eine nähere Ge-stalt einer Wissenschaft zu schaffen; Jünglingen ge-legentlich einen vorläufigen Geschmack an den Geschichtender alten und mittlem Zeiten ihres Vaterlands, wieauch Roms und der Franken beyzubringen: endlich dieseLehre in möglicher Reinigkeit unsrer Muttersprache zuliefern."

Der angehängte Versuch eines Wörterbuches,welches Erklärungen und Beschreibungen znr Absichthat, die man im Buche, ohne Zerreissang des Zusammen-hangs oder ohne Weitläufigkeit, nicht anbringen konnte,kann Anlass zur weiteren Ausarbeitung geben."

Vorbericht von der Einrichtung einer Wappen-wissenschaft.

S- 1. . . Ich ward ehedem um Unterweisung inder Wappenlehre angegangen und zwar auf eine Art,dass ich solches Ansuchen nicht füglich ablehnen konnte.Und da ich vorher diese Lehre meist mit flüchtigenAugen, und nie in der Absicht betrachtet hatte, dassich selbige andern wieder beibrächte; so gedachte ichdurch die Triersche Einleitung zum Zweck zu ge-langen.

Allein da ich die Sache Philosophisch, d. i. ordent-lich vorzutragen anfangen wollte, dass man auskurzgefassten Erklärungen und bekannten Wahrheitenfortschritte, oder die bekannten, obgleich durch bekannte,auf veste und unbewegliche Gründe und Sätze zu bauentrachtete: so verliess mich diessmal so belobtes Buch.Ich that mich deswegen um, eine wissenschaftlicheAusführung der Wapenkunde auszufragen. Eswar aber zur selbiger Zeit, gleichwie noch bis diese